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   OLG Celle, 05.03.2018 - 2 Ss 5/18   

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OLG Celle, 05.03.2018 - 2 Ss 5/18 (https://dejure.org/2018,9912)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.03.2018 - 2 Ss 5/18 (https://dejure.org/2018,9912)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. März 2018 - 2 Ss 5/18 (https://dejure.org/2018,9912)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StVG § 21; FeV § 28; EGRL 126/2006 UAbschn. 2 Art. 11 Abs. 4
    Gültigkeit einer nach der erstmaligen Versagung einer inländischen Fahrerlaubnis im EU-Ausland erlangten Fahrerlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gültigkeit einer nach der erstmaligen Versagung einer inländischen Fahrerlaubnis im EU-Ausland erlangten Fahrerlaubnis

  • rewis.io
  • strafrechtsiegen.de

    Fahren ohne Fahrerlaubnis aufgrund einer EU-Fahrerlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gültigkeit einer nach der erstmaligen Versagung einer inländischen Fahrerlaubnis im EU-Ausland erlangten Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    EU-Fahrerlaubnis bei vorangegangener erstmaliger Versagung einer inländischen Fahrerlaubnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 225
  • NZV 2018, 387
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.2018 - 2 Ss 5/18
    Abgesehen von der Frage, ob diese Vorschrift mit höherrangigem europäischen Recht vereinbar ist (vgl. insoweit die Ausführungen unter Ziffer 2), ist es aufgrund des in Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.12.2006 über den Führerschein ("Dritte Führerscheinrichtlinie") verankerten Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung den Mitgliedstaaten der EU versagt, auf unbestimmte Zeit die Anerkennung der Gültigkeit eines in einem anderen Mitgliedstaat der EU erteilten Führerscheins zu versagen (EuGH, Urteil vom 29. April 2004 - C-476/01 -, Ziff. 76; EuGH, Urteil vom 26.06.2008, C-324/06, Ziff. 63; U. v. 23.04.2015, C-260/13, Ziff. 77; juris).
  • BGH, 26.01.2000 - 3 StR 410/99

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.2018 - 2 Ss 5/18
    b) Bei der Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit reicht es als Begründung nicht aus, lediglich den Gesetzeswortlaut zu wiederholen (Becker in Löwe-Rosenberg, 26. Aufl. 2009, § 244, Rn. 225; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 244, Rn. 41a; BGH, Urteil vom 26. Januar 2000 - 3 StR 410/99 -, juris).
  • BGH, 16.01.2007 - 4 StR 574/06

    Unerlaubter Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe in Tateinheit mit

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.2018 - 2 Ss 5/18
    Bei einer solchen rechtsfehlerhaften Begründung beruht das Urteil lediglich dann nicht auf dem fehlerhaften Ablehnungsbeschluss, wenn die Bedeutungslosigkeit der Tatsache auf der Hand liegt und allen Verfahrensbeteiligten offensichtlich ist (Becker in: Löwe-Rosenberg, aaO, § 244, Rn. 226; BGH, NStZ 1981, 401; NStZ 2007, 352).
  • EuGH, 01.02.2007 - C-324/06

    Kommission / Portugal

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.2018 - 2 Ss 5/18
    Abgesehen von der Frage, ob diese Vorschrift mit höherrangigem europäischen Recht vereinbar ist (vgl. insoweit die Ausführungen unter Ziffer 2), ist es aufgrund des in Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.12.2006 über den Führerschein ("Dritte Führerscheinrichtlinie") verankerten Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung den Mitgliedstaaten der EU versagt, auf unbestimmte Zeit die Anerkennung der Gültigkeit eines in einem anderen Mitgliedstaat der EU erteilten Führerscheins zu versagen (EuGH, Urteil vom 29. April 2004 - C-476/01 -, Ziff. 76; EuGH, Urteil vom 26.06.2008, C-324/06, Ziff. 63; U. v. 23.04.2015, C-260/13, Ziff. 77; juris).
  • BGH, 23.06.1981 - 5 StR 234/81

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit der behaupteten Tatsache

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.2018 - 2 Ss 5/18
    Bei einer solchen rechtsfehlerhaften Begründung beruht das Urteil lediglich dann nicht auf dem fehlerhaften Ablehnungsbeschluss, wenn die Bedeutungslosigkeit der Tatsache auf der Hand liegt und allen Verfahrensbeteiligten offensichtlich ist (Becker in: Löwe-Rosenberg, aaO, § 244, Rn. 226; BGH, NStZ 1981, 401; NStZ 2007, 352).
  • OLG Oldenburg, 08.12.2010 - 1 Ss 102/10

    Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gem § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 4

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.2018 - 2 Ss 5/18
    Nach ständiger Rechtsprechung muss die Eintragung im Fahreignungsregister positiv feststehen (KG Berlin, Beschluss vom 25. August 2014 - (3) 121 Ss 71/14 (84/14) -, juris; OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 08. Dezember 2010 - 1 Ss 102/10 -, juris).
  • EuGH, 01.03.2012 - C-467/10

    Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.2018 - 2 Ss 5/18
    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 01.03.2012 (EuGH, Urt. v. 1.3.2012 - Akyüz, C-467/10 -, juris) ist allerdings die Weigerung, eine Fahrerlaubnis zu erteilen, also sie zu "versagen", nicht mit den in Art. 11 Abs. 4 Unterabschnitt 2 geregelten Tatbeständen Einschränkung, Aussetzung, Entzug und Aufhebung einer Fahrerlaubnis gleichzusetzen.
  • VG Augsburg, 12.04.2013 - Au 7 K 12.1506

    Tschechischer Führerschein mit tschechischem Wohnsitz

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.2018 - 2 Ss 5/18
    § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV ist daher europarechtskonform auszulegen und zumindest in Fällen, in denen dem Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis eine inländische Fahrerlaubnis zuvor nicht entzogen, sondern erstmals versagt worden ist, nicht anzuwenden (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage, § 28 FeV, Rn. 42; Oberverwaltungsgericht Sachsen - Anhalt, Beschluss vom 10. Mai 2013 - 3 M 640/12 -, Blutalkohol 2013, 202ff.; VG Augsburg, Urteil vom 12. April 2013 - Au 7 K 12.1506 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2013 - 3 M 640/12

    Fahrerlaubnis - Voraussetzungen des § 28 IV 1 Nr. 2 FeV

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.2018 - 2 Ss 5/18
    § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV ist daher europarechtskonform auszulegen und zumindest in Fällen, in denen dem Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis eine inländische Fahrerlaubnis zuvor nicht entzogen, sondern erstmals versagt worden ist, nicht anzuwenden (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage, § 28 FeV, Rn. 42; Oberverwaltungsgericht Sachsen - Anhalt, Beschluss vom 10. Mai 2013 - 3 M 640/12 -, Blutalkohol 2013, 202ff.; VG Augsburg, Urteil vom 12. April 2013 - Au 7 K 12.1506 -, juris).
  • KG, 25.08.2014 - 121 Ss 71/14

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis vor einer im

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.2018 - 2 Ss 5/18
    Nach ständiger Rechtsprechung muss die Eintragung im Fahreignungsregister positiv feststehen (KG Berlin, Beschluss vom 25. August 2014 - (3) 121 Ss 71/14 (84/14) -, juris; OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 08. Dezember 2010 - 1 Ss 102/10 -, juris).
  • EuGH, 23.04.2015 - C-260/13

    Einem Führerscheininhaber kann von einem anderen Mitgliedstaat das Recht

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