Rechtsprechung
OLG Celle, 05.06.1968 - 4 Wx 10/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1968, 1682
Wird zitiert von ... (6)
- OLG München, 27.09.2021 - U 3718/21
Vollziehungsfrist im Arrestverfahren ist Merkmal des Eilcharakters
Nur dadurch lässt sich die im Zwangsvollstreckungsrecht notwendige Rechtssicherheit erreichen, dass sich anderenfalls die Rechtslage nicht mit der erforderlichen Sicherheit erkennen lasse und Raum biete für verschiedenartige Beurteilung desselben Einzelfalles (OLG Celle NJW 1968, 1682). - OLG Jena, 08.01.2001 - 6 W 458/00
Vollziehungsfrist; Wirksamkeitsaufschub
Die vorliegende Konstellation ist daher eher mit solchen in der Rechtsprechung entschiedenen Fällen zu vergleichen, in denen die rechtzeitig eingeleitete Vollstreckung zu Ende geführt werden darf, weil die vor Fristablauf und nach Fristablauf getroffenen Maßnahmen eine Einheit bilden (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 1983, 239; OLG Koblenz, NJW-RR 1987, 761) oder in denen eine erfolglos gebliebene Pfändung, betreffend die selbe Forderung, nach Fristablauf wiederholt werden darf (vgl. OLG Celle, NJW 1968, 1682). - BayObLG, 20.12.2000 - 1Z BR 153/99
Interlokalen Nachlaßspaltung
Es darf bei Erteilung des Erbscheins vom Antrag nicht inhaltlich abweichen, es darf insbesondere keinen allgemeinen Erbschein statt eines beantragten gegenständlich beschränkten Erbscheins erteilen (RGZ 156, 172/180; BayObLGZ 1967, 1/8; OLG Hamm NJW 1968, 1682;… MünchKomm/Promberger Rn. 115;… Staudinger/Schilken Rn. 57;… Erman/Schlüter Rn. 9;… Palandt/Edenhofer Rn. 21 jeweils zu § 2353).
- OLG Celle, 19.03.1999 - 4 W 33/99
Vollziehung eines persönlichen Sicherheitsarrestes; Wiederherstellung eines …
Da auch eine fehlerhafte, aber nicht unwirksame Pfändung die Vollziehungsfrist wahrt, auch wenn Mängel erst nach deren Ablauf behoben werden (OLG Düsseldorf JMBl NRW 1960, 59) und eine erfolglos gebliebene Pfändung nach Fristablauf wiederholt werden kann (OLG Celle NJW 1968, 1682 [OLG Celle 05.06.1968 - 4 Wx 10/68] ), muss auch die innerhalb der Vollziehungsfrist beantragte und vom Gerichtsvollzieher dann auch durchgeführte Verhaftung des Schuldners zu einem späteren Zeitpunkt nach Ablauf der Vollziehungsfrist fortgesetzt werden können, wenn der Schuldner zwischenzeitlich in Straf- oder Untersuchungshaft genommen worden ist. - OLG München, 27.09.2021 - 3 U 3718/21
Erlass eines dinglichen Arrests zur Sicherung eines Schadensersatzanspruchs gegen …
Nur dadurch lässt sich die im Zwangsvollstreckungsrecht notwendige Rechtssicherheit erreichen, dass sich anderenfalls die Rechtslage nicht mit der erforderlichen Sicherheit erkennen lasse und Raum biete für verschiedenartige Beurteilung desselben Einzelfalles (OLG Celle NJW 1968, 1682 ). - LG Hannover, 18.11.1994 - 6 O 81/94
Aufhebung einer einstweiligen Verfügung wegen fehlender Vollziehung; Zustellung …
Auch wenn der Antrag unzulässig bzw. vergeblich war, reichte er zur Wahrung der Vollziehungsfrist doch aus (…vgl. Stein-Jonas a.a.O., Rdn. 11; OLG Celle NJW 1968, 1682 [OLG Celle 05.06.1968 - 4 Wx 10/68] ).