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   OLG Celle, 05.10.2020 - 2 Ws 321/20   

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https://dejure.org/2020,35090
OLG Celle, 05.10.2020 - 2 Ws 321/20 (https://dejure.org/2020,35090)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.10.2020 - 2 Ws 321/20 (https://dejure.org/2020,35090)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Oktober 2020 - 2 Ws 321/20 (https://dejure.org/2020,35090)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Jugendstrafverfahren, Jugendstrafe, Jugendgerichtshilfe, Beteiligung, Widerrufsverfahren, Strafaussetzung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    JGG § 26; JGG § 38; JGG § 58; JGG § 109 Abs. 2
    Beteiligung der Jugendgerichtshilfe im Verfahren über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung auch im Erwachsenenalter

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Bewährung: Beteiligung der Jugendgerichtshilfe am Widerrufsverfahren beim 27-Jährigen nicht mehr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 686
  • StV 2022, 50 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 11.09.2014 - 4 Ws 79/14

    Jugendstrafe: Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung auf Grundlage eines

    Auszug aus OLG Celle, 05.10.2020 - 2 Ws 321/20
    Der Umstand, dass der Verurteilte durch das Urteil des Amtsgerichts Hannover vom 06.02.2020 lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, steht dieser Annahme nicht entgegen (KG Berlin, Beschluss vom 11. September 2014 - 4 Ws 79/14 -, juris).
  • KG, 11.09.2012 - 4 Ws 77/12

    Keine Pflicht zur Anhörung nach Vollendung des 24. Lebensjahres

    Auszug aus OLG Celle, 05.10.2020 - 2 Ws 321/20
    Das gilt auch vor dem Hintergrund, dass in der Rechtsprechung zutreffend angenommen wird, eine mündliche Anhörung nach § 58 Abs. 1 Satz 3 JGG sei nach der Vollendung des 24. Lebensjahres des Verurteilten nicht mehr zwingend erforderlich, wenn der Widerruf allein wegen erneuter Straffälligkeit erfolgen soll (KG Berlin, Beschluss vom 11. September 2012 - 4 Ws 77/12 -, juris).
  • OLG Koblenz, 23.03.2016 - 2 Ws 150/16

    Sicherungshaftbefehl gegen einen ausländischen Jugendlichen nach

    Auszug aus OLG Celle, 05.10.2020 - 2 Ws 321/20
    Es ist in der Rechtsprechung und der Literatur anerkannt, dass grundsätzlich am Widerrufsverfahren gem. § 58 JGG die gem. § 38 Abs. 6 S. 1 JGG im gesamten Verfahren gegen einen Jugendlichen heranzuziehende Jugendgerichtshilfe zu beteiligen ist (OLG Koblenz, Beschluss vom 23. März 2016 - 2 Ws 150/16 -, juris; BeckOK JGG/Kilian, 18. Ed. 1.8.2020, JGG § 58, Rn. 18; Ostendorf, Jugendgerichtsgesetz, 10. Auflage 2016, § 58, Rn. 11; Schatz in: Diemer/Schatz/Sonnen, Jugendgerichtsgesetz, 8. Aufl. 2020, § 58, Rn. 22, Frommeyer, StraFo 2018, S. 493 ff; a.A.: Brunner/Dölling in: Brunner/Dölling, Jugendgerichtsgesetz, 13. Aufl. 2017, § 58, Rn. 4, wonach die Beteiligung der JGH meist lediglich angebracht sein soll).
  • OLG Hamm, 08.11.2016 - 3 Ws 396/16

    Heranwachsender; Widerruf; Strafaussetzung zur Bewährung; mündliche Anhörung

    Auszug aus OLG Celle, 05.10.2020 - 2 Ws 321/20
    Der Senat verkennt nicht, dass sich das bei einem Widerruf der Bewährung gem. § 26 JGG einzuhaltende Verfahren auch dann nach § 109 Abs. 2 i.V.m. § 58 JGG richtet, wenn der Verurteilte - wie hier - im Zeitpunkt der Widerrufsentscheidung bereits erwachsen ist (OLG Hamm, Beschluss vom 08. November 2016 - III-3 Ws 396/16 -, juris).
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