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   OLG Celle, 06.04.2017 - 8 U 166/16   

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https://dejure.org/2017,10429
OLG Celle, 06.04.2017 - 8 U 166/16 (https://dejure.org/2017,10429)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.04.2017 - 8 U 166/16 (https://dejure.org/2017,10429)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. April 2017 - 8 U 166/16 (https://dejure.org/2017,10429)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Auszahlung des Rückkaufswerts einer Kapitallebensversicherung an den Abtretungsempfänger

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 134; BGB § 409
    Geltung einer vom VN angezeigten Abtretung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 134; BGB § 409; VVG
    Wirksamkeit der Auszahlung des Rückkaufswerts einer Kapitallebensversicherung an den Abtretungsempfänger

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anwendungsbereich von § 409 BGB bei der Abtretung der Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1315
  • VersR 2017, 1323
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.07.2012 - IX ZR 210/11

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Rechtsfolgen der Abtretung einer Forderung

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2017 - 8 U 166/16
    Die Regelung des § 409 BGB setzt die Verfügungsbefugnis des bisherigen Gläubigers der Forderung voraus; sie ist also unanwendbar, wenn der von ihm angezeigten Abtretung ein Abtretungsverbot entgegensteht (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2012 - IX ZR 210/11 -, juris-Rn. 12).

    a) Die Vorschrift geht davon aus, dass der Gläubiger, der die Abtretungsanzeige oder Abtretungsurkunde ausstellt, über die Forderung verfügen kann; nur dann ist es nämlich gerechtfertigt, ihn trotz der Unwirksamkeit der angezeigten Abtretung an seiner Erklärung festzuhalten (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2012 - IX ZR 210/11 -, juris-Rn. 12, m. w. N.).

  • BGH, 18.11.2009 - IV ZR 134/08

    Rechtmäßigkeit einer Abtretung von Ansprüchen und einer Übertragung von Rechten

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2017 - 8 U 166/16
    Gleiches gilt für eine gemäß § 307 BGB unwirksame Abtretungsvereinbarung (BGH, Urteil vom 18. November 2009 - IV ZR 134/08 -, juris-Rn. 15).
  • BGH, 11.01.2017 - IV ZR 340/13

    Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz: Abtretung von Rechten aus einer

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2017 - 8 U 166/16
    Dem steht nicht entgegen, dass der Schuldner weiterhin berechtigt ist, sich - auf eigenes Kostenrisiko - auf die Unwirksamkeit der Abtretung zu berufen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2017 - IV ZR 340/13 -, Rn. 33 ff.).
  • BGH, 29.06.1994 - IV ZR 9/94

    Festsetzung des Wertes der Beschwer für eine Klage auf Feststellung des

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2017 - 8 U 166/16
    Entgegen der Ansicht des Klägers beläuft sich das wirtschaftliche Interesse hier nicht auf die volle Versicherungssumme; die von dem Kläger hierzu zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs betreffen keinen vergleichbaren Sachverhalt (s. z. B. BGH, Beschluss vom 29. Juni 1994 - IV ZR 9/94 -, Rn. 7, wo es um eine Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bei behaupteter Berufsunfähigkeit ging).
  • OLG Karlsruhe, 02.06.2017 - 12 U 161/16

    Fortbestand einer privaten Rentenversicherung nach Kündigung durch einen

    Zeigt der Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung dieser die Abtretung seiner Rechte an, so darf diese an den Zessionar befreiend leisten; ferner erstreckt sich eine solche Abtretung im Zweifel auch auf das Recht zur Kündigung des Versicherungsverhältnisses (OLG Dresden Beschluss vom 19.8.2004 - 13 U 0995/04, BeckRS 2015, 19001; OLG Celle, Urteil vom 06. April 2017 - 8 U 166/16 -, Rn. 70, juris).

    Soweit nach der Kommentarliteratur § 409 BGB unanwendbar sein und kein Schuldnerschutz bestehen soll, wenn die Abtretung "gegen ein gesetzliches Verbot verstößt" (z.B. Palandt-Grüneberg, BGB, 76. Auflage, § 409 BGB, Rn. 5; Staudinger/Busche (2017) BGB § 409, Rn. 30), ist diese Formulierung zu weit (ebenso i. Erg. OLG Celle, Urteil vom 06. April 2017 - 8 U 166/16 - und OLG München, Urteil vom 07. April 2017 - 25 U 4024/16 -, Rn. 30, jeweils nach juris).

    Der Schuldner, der den zur Unwirksamkeit führenden Sachverhalt regelmäßig nicht kennt bzw. nicht sicher rechtlich zu bewerten vermag, soll sich auf die Richtigkeit der angezeigten Abtretung verlassen können und an den neuen Gläubiger schuldbefreiend leisten dürfen (OLG Celle, Urteil vom 06. April 2017 - 8 U 166/16 -, Rn. 58, juris).

    In der hier vorliegenden Konstellation ist § 409 BGB hingegen anwendbar (ebenso OLG Celle, Urteil vom 06. April 2017 - 8 U 166/16 -, juris zu einem vergleichbaren Fall).

    Ohne den Kaufvertrag, der der Beklagten unstreitig nicht vorlag, ließ sich nicht beurteilen, ob das von dem Kläger mit der S. abgeschlossene Rechtsgeschäft gegen das KWG oder das RDG verstieß; zudem stellen sich in Bezug auf die mögliche Nichtigkeit schwierige rechtliche Fragen, die sich nicht ohne intensive juristische Prüfung beurteilen lassen (insbesondere, ob § 32 KWG ein Verbotsgesetz i. S. d. § 134 BGB ist und ob die Forderungseinziehung gegen das RDG verstieß, zutr. OLG Celle, Urteil vom 06. April 2017 - 8 U 166/16 -, Rn. 65, juris zu einem vergleichbaren Fall).

    Ohne besondere Umstände war die Beklagte jedenfalls im vorliegenden Fall zu einer solchen Prüfung nicht verpflichtet, zumal diese sehr aufwändig und mit komplizierten rechtlichen Fragestellungen verbunden gewesen wäre (s. 1.2.8 und OLG Celle, Urteil vom 06. April 2017 - 8 U 166/16 -, Rn. 65, juris zu einem vergleichbaren Fall).

    Mitumfasst von der Schutzwirkung des § 409 BGB ist auch, dass die Beklagte auf die Wirksamkeit der von der S. erklärten Kündigung vertrauen durfte (OLG Celle, Urteil vom 06. April 2017 - 8 U 166/16 -, Rn. 71, juris).

  • OLG Hamm, 19.06.2017 - 20 U 39/17

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Abtretung der Forderung auf Auszahlung des

    Ohne Erwerb der Rechte aus dem Versicherungsvertrag hatte die Zessionarin so auch kein Kündigungsrecht erlangt, denn dieses ergibt sich untrennbar aus dem Recht auf Zahlung des Rückkaufwertes (Prölss/Martin/Reiff, VVG 29. Aufl. 2015, § 168, Rn. 7; OLG Celle, Urteil vom 06. April 2017 - 8 U 166/16 -, Rn. 71, juris) .

    Im Ergebnis liefe die vom Kläger angenommene Differenzierung zwischen unwirksamen und nichtigen Abtretungen so darauf hinaus, dass sich der Schuldner auf die bloße Anzeige der Abtretung entgegen der gesetzlichen Regelung gar nicht mehr verlassen könnte (so auch OLG Celle, Urteil vom 06. April 2017 - 8 U 166/16 -, Rn. 58, juris) .

    Es obliegt dem Kläger, solche Umstände darzutun und ggf. zu beweisen, die ausnahmsweise einer Anwendung des § 409 BGB entgegenstehen (OLG Celle, Urteil vom 06. April 2017 - 8 U 166/16 -, Rn. 65, juris) .

    Auch deshalb lässt sich nicht annehmen, dass die Beklagte positive Kenntnis von der hier geltend gemachten Nichtigkeit der Abtretungsvereinbarung hatte (OLG Celle, Urteil vom 06. April 2017 - 8 U 166/16 -, Rn. 65, juris) .

    Nach dem Schutzzweck der Regelung soll sich der Schuldner vielmehr ohne weiteres auf die Wirksamkeit der angezeigten Abtretung verlassen können (OLG Celle, Urteil vom 06. April 2017 - 8 U 166/16 -, Rn. 68, juris) .

  • OLG Dresden, 07.11.2017 - 4 U 1241/17

    Wirksamkeit der Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages durch den Zessionar

    Im Ergebnis liefe die vom Kläger angenommene Differenzierung zwischen unwirksamen und nichtigen Abtretungen so darauf hinaus, dass sich der Schuldner auf die bloße Anzeige der Abtretung entgegen der gesetzlichen Regelung gar nicht mehr verlassen könnte (so auch OLG Celle, Urteil vom 06. April 2017 - 8 U 166/16 -, Rn. 58, juris).

    Es obliegt der Klägerin, solche Umstände darzutun und ggf. zu beweisen, die ausnahmsweise einer Anwendung des § 409 BGB entgegenstehen (OLG Celle, Urteil vom 06. April 2017 - 8 U 166/16 -, Rn. 65, juris).

    Auch deshalb lässt sich nicht annehmen, dass die Beklagte positive Kenntnis von der hier geltend gemachten Nichtigkeit der Abtretungsvereinbarung hatte (OLG Celle, Urteil vom 06. April 2017 - 8 U 166/16 -, Rn. 65, juris).

    Nach dem Schutzzweck der Regelung soll sich der Schuldner vielmehr ohne weiteres auf die Wirksamkeit der angezeigten Abtretung verlassen können (OLG Celle, Urteil vom 06. April 2017 - 8 U 166/16 -, Rn. 68, juris).

    Sie entsprechen auch den Rechtsansichten weiterer Oberlandesgerichte in folgenden vergleichbaren Parallelverfahren: OLG München, Beschluss vom 07. Juni 2017 - 25 U 203/17 - Urteil vom 07.04.2017, Az: 25 U 4024/16; OLG Karlsruhe, Urteil vom 02. Juni 2017 - 12 U 161/16 - OLG Celle vom 06.04.2017 - 8 U 166/16 -, OLG Celle vom 13.04.2017- 8 U 182/16, des Hanseatischen OLG vom 02.03.2017 und 30.03.2017 - 9 U 265/16 - ; des OLG Stuttgart vom 06.04.2017 - 7 U 188/16 - und des OLG Hamm vom 03.05.2017 - 20 U 175/16 - ; alle zitiert nach juris.

  • OLG Hamm, 03.05.2017 - 20 U 175/16

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Abtretung der Forderung auf Auszahlung des

    Ohne Erwerb der Rechte aus dem Versicherungsvertrag hatte die X AG so auch kein Kündigungsrecht erlangt, denn dieses ergibt sich untrennbar aus dem Recht auf Zahlung des Rückkaufwertes (Prölss/Martin/Reiff, VVG 29. Aufl. 2015, § 168, Rn. 7; OLG Celle, Urteil vom 06. April 2017 - 8 U 166/16 -, Rn. 71, juris).

    Im Ergebnis liefe die vom Kläger angenommene Differenzierung zwischen unwirksamen und nichtigen Abtretungen so darauf hinaus, dass sich der Schuldner auf die bloße Anzeige der Abtretung entgegen der gesetzlichen Regelung gar nicht mehr verlassen könnte (so auch OLG Celle, Urteil vom 06. April 2017 - 8 U 166/16 -, Rn. 58, juris).

    Es obliegt dem Kläger, solche Umstände darzutun und ggf. zu beweisen, die ausnahmsweise einer Anwendung des § 409 BGB entgegenstehen (OLG Celle, Urteil vom 06. April 2017 - 8 U 166/16 -, Rn. 65, juris).

    Auch deshalb lässt sich nicht annehmen, dass die Beklagte positive Kenntnis von der hier geltend gemachten Nichtigkeit der Abtretungsvereinbarung hatte (OLG Celle, Urteil vom 06. April 2017 - 8 U 166/16 -, Rn. 65, juris).

    Nach dem Schutzzweck der Regelung soll sich der Schuldner vielmehr ohne weiteres auf die Wirksamkeit der angezeigten Abtretung verlassen können (OLG Celle, Urteil vom 06. April 2017 - 8 U 166/16 -, Rn. 68, juris).

  • OLG Frankfurt, 28.03.2018 - 7 U 155/16

    Feststellung des Fortbestehens einer Lebensversicherung

    Im Falle ihres Eingreifens führen sie nämlich zur Nichtigkeit der konkreten Abtretungsvereinbarung und des zugrundeliegenden schuldrechtlichen Kausalgeschäfts, nicht jedoch zum Verlust der Verfügungsbefugnis des Forderungsinhabers (OLG Celle, Urteil vom 06.04.2017, Az. 8 U 166/16, Rn. 57, zitiert nach Juris).

    Diese Wirkung betrifft folgerichtig auch das ausdrücklich mitübertragene Kündigungsrecht (OLG Celle, Urteil vom 06.04.2017, Az. 8 U 166/16, Rn. 71, zitiert nach Juris).

    Eine nichtige Abtretung steht einer unwirksamen Abtretung nämlich grundsätzlich gleich (OLG Hamm, Beschluss vom 19.06.2017, Az. 20 U 39/17, Rn. 33; OLG Celle, Urteil vom 06.04.2017, Az. 8 U 166/16, Rn. 57; zitiert nach Juris).

    Der Nachweis solcher Umstände obliegt dabei dem Kläger (OLG Celle, Urteil vom 06.04.2017, Az. 8 U 166/16, Rn. 54, zitiert nach Juris).

    Sinn und Zweck des § 409 BGB setzen eine solche Prüfung gerade nicht voraus, vielmehr soll sich der Schuldner auf die Wirksamkeit der Abtretungsanzeige verlassen dürfen (OLG Celle, Urteil vom 06.04.2017, Az. 8 U 166/16, Rn. 68, zitiert nach Juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 02.03.2017, Az. 9 U 265/16, Anlage BLD 19 zum Schriftsatz vom 30.01.2018).

  • OLG Saarbrücken, 08.05.2019 - 5 U 75/18

    Wirksamkeit der Abtretung von nach Eintritt des Versicherungsfalles fällig

    Vielmehr ist § 409 BGB anwendbar, wenn der bisherige Gläubiger verfügungsbefugt war und nur die konkrete Abtretungsvereinbarung und das zugrunde liegende Kausalgeschäft unwirksam sind (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 2009 - IV ZR 134/08, VersR 2010, 375, für § 307 BGB; BGH, Beschluss vom 4. November 1964 - IV ZB 369/64, WM 1965, 135; OLG Celle, VersR 2017, 1323; OLG Hamm, VersR 2017, 1325, jew. für §§ 134, 138 BGB).
  • OLG Brandenburg, 17.10.2018 - 11 U 127/17

    Anwendbarkeit der Schuldnerschutzvorschrift des § 409 Abs. 1 BGB

    Denn nach inzwischen gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung, die durch Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des OLG Hamburg, Beschl. v. 08.06.2017 - 9 U 65/17 (juris = BeckRS 2017, 145042), vom Bundesgerichtshof gutgeheißen wurde (vgl. BGH, Beschl. v. 04.04.2018 - IV ZR 187/17, Kopie Anl. BLD52/ GA IV 967 f.) und der sich den Senat anschließt, genießt der Lebensversicherer in Konstellationen der vorliegenden Art - unabhängig von der Wirksamkeit der Rechtsgeschäfte, die die Versicherungsnehmer und Forderungsverkäufer einerseits und die ... Immobilienhandels-GmbH als Forderungskäuferin andererseits abgeschlossen haben - zumindest den Schutz des § 409 Abs. 1 BGB (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 06.04.2017 - 7 U 186/16, LS und Rdn. 42 ff., juris = BeckRS 2017, 119266, m. Anm. v. u.w.N. bei Wolff, WuB 2018, 57), der sich - entsprechend dem § 413 BGB - auch auf die Kündigungsbefugnis erstreckt (so insb. OLG Celle, Urt. v. 06.04.2017 - 8 U 166/16, Rdn. 71, juris = BeckRS 2017, 106955; OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 28.03.2018 - 7 U 155/16, Rdn. 52, juris = BeckRS 2018, 9107; OLG Hamburg, Beschl. v. 19.05.2017 - 9 U 65/17, Rdn. 8, BeckRS 2017, 145109 = Kopie Anl. B53/GA IV 970 ff.; vgl. dazu ferner Staudinger/Busche, BGB (2017), § 413 Rdn. 13; Winter in Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl., § 168 Rdn. 29).

    Ebenso wie das Oberlandesgericht Celle in seinem Urteil vom 06.04.2017 (Az. 8 U 166/16 - juris) und das Oberlandesgericht München in seinem Urteil vom 07.04.2017 (25 U 4024/16 - juris) geht auch der Senat davon aus, dass die Anwendbarkeit der Vorschrift des § 409 Abs. 1 BGB nur voraussetzt, dass sich die Anzeige bzw. Abtretungsurkunde auf eine abtretbare Forderung bezieht.

    Selbst wenn die Nichtigkeit des der Abtretungsvereinbarung zugrunde liegenden schuldrechtlichen Kausalgeschäfts auch die Nichtigkeit der Abtretung zur Folge haben würde, würde dies nicht die Abtretbarkeit der Forderung an sich berühren, weil die Nichtigkeit nicht zum Verlust der Verfügungsbefugnis des Forderungsinhabers führt (vgl. OLG Celle, Urteil vom 06.04.2017, 8 U 166/16, Rn. 57).

  • OLG München, 16.05.2017 - 25 U 168/17

    Legitimationswirkung der Abtretungsanzeige

    Der Senat hält insoweit an seiner den Prozessbevollmächtigten der Klägerin bekannten Rechtsauffassung aus dem Urteil vom 07.04.2017 im Verfahren 25 U 4024/16 fest; das veröffentlichte Urteil des OLG Celle vom 06.04.2017 - 8 U 166/16 -, juris, sowie die von der Beklagten mit der Berufungserwiderung vorgelegten Entscheidungen zu vergleichbaren Parallelverfahren des OLG Celle vom 13.04.2017- 8 U 182/16 (Anlage BLD 16), des Hanseatischen OLG vom 02.03.2017 und 30.03.2017 - 9 U 265/16 - (Anlagenkonvolut BLD 17), des OLG Stuttgart vom 06.04.2017 - 7 U 188/16 - (Anlage BLD 18) und des OLG Hamm vom 03.05.2017 - I-20 U 175/16 - (Anlage BLD 19) bestätigen diese Rechtsauffassung des Senats.
  • OLG München, 07.06.2017 - 25 U 203/17

    Zum Anwendungsbereich von § 409 BGB bei der Abtretung der Ansprüche aus einem

    Der Senat hält insoweit an seiner den Prozessbevollmächtigten der Klägerin bekannten Rechtsauffassung aus dem Urteil vom 07.04.2017 im Verfahren 25 U 4024/16 fest; das veröffentlichte Urteil des OLG Celle vom 06.04.2017 - 8 U 166/16 -, juris, sowie die von der dortigen Beklagten im Parallelverfahren 25 U 168/17 mit der Berufungserwiderung vorgelegten, dem hiesigen Klägervertreter bekannten - Entscheidungen zu vergleichbaren Parallelverfahren des OLG Celle vom 13.04.2017- 8 U 182/16, des Hanseatischen OLG vom 02.03.2017 und 30.03.2017 - 9 U 265/16 - (, des OLG Stuttgart vom 06.04.2017 - 7 U 188/16 - und des OLG Hamm vom 03.05.2017 - I-20 U 175/16 - bestätigen diese Rechtsauffassung des Senats.
  • OLG Köln, 27.07.2017 - 20 U 111/17

    Zulässigkeit der Berufung des Versicherers auf die Anzeige der Abtretung der

    Sie bewirkt auch, dass sie auf die Kündigungsberechtigung der durch die vorgelegte Abtretungsurkunde legitimierten Z und damit auf die Wirksamkeit der von dieser erklärten Kündigung vertrauen durfte (so auch OLG Karlsruhe, Urt. v. 02.06.2017 - 12 U 161/16; OLG Celle Urt. v. 06.04.2017 - 8 U 166/16 - jew. zu gleichgelagerten Fällen).
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