Rechtsprechung
OLG Celle, 06.06.2006 - 14 U 132/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision des eine Fußgängerampel missachtenden bevorrechtigten Fahrzeugführers mit einem aus der dahinter liegenden untergeordneten Querstraße einbiegenden Fahrzeug
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 7 StVG; § 8 Abs. 1 Nr. 1 StVO; § 17 StVG; § 3 PflVG
Schadensersatzanspruch wegen einer Vorfahrtsverletzung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch wegen einer Vorfahrtsverletzung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 17; StVO § 8
Überfahren einer Fußgängerampel - Nichtbeachtung des Rotlichts - Haftungsverteilung im Schadensfall - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Rotlicht überfahren - Unfall
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Auf rote Ampel darf sich niemand verlassen
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Auf rote Ampeln darf sich niemand verlassen
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzanmerkung)
Mithaftung - Fußgängerampel und Vorfahrtsrecht
Verfahrensgang
- LG Stade, 01.06.2005 - 5 O 39/03
- OLG Celle, 06.06.2006 - 14 U 132/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 08.12.1997 - 6 U 130/97
Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen mit einem das Rotlicht …
Auszug aus OLG Celle, 06.06.2006 - 14 U 132/05
Vielmehr hatte er damit zu rechnen, dass Verkehrsteilnehmer jenseits der Ampel - wie die Beklagte zu 1 - sich auf das Rotlicht für den bevorrechtigten Fahrverkehr einrichten und entsprechend verhalten (vgl. OLG Hamm, MDR 1998, 838).Wenn daher ein bevorrechtigter Fahrzeugführer eine Fußgängerampel bei Rotlicht überfährt und unmittelbar hinter dem Fußgängerüberweg mit einem aus einer untergeordneten Querstraße in die bevorrechtigte Straße einbiegenden Fahrzeug kollidiert, ist - schon deshalb - eine Haftungsverteilung von 2/3 zu 1/3 zum Nachteil des Vorfahrtsberechtigten gerechtfertigt (vgl. OLG Hamm, MDR 1998, 838; 1997, 277;… Hentschel a. a. O.).
- BGH, 28.11.1996 - StB 12/96
Strafzumessung beim Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit …
Auszug aus OLG Celle, 06.06.2006 - 14 U 132/05
Wenn daher ein bevorrechtigter Fahrzeugführer eine Fußgängerampel bei Rotlicht überfährt und unmittelbar hinter dem Fußgängerüberweg mit einem aus einer untergeordneten Querstraße in die bevorrechtigte Straße einbiegenden Fahrzeug kollidiert, ist - schon deshalb - eine Haftungsverteilung von 2/3 zu 1/3 zum Nachteil des Vorfahrtsberechtigten gerechtfertigt (vgl. OLG Hamm, MDR 1998, 838; 1997, 277;… Hentschel a. a. O.). - OLG Hamm, 20.03.1997 - 27 U 240/96
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Nichtbeachtung des Rotlichts einer …
Auszug aus OLG Celle, 06.06.2006 - 14 U 132/05
Unbeachtlich ist dabei, ob der Einmündungsverkehr in den Schutzbereich der Fußgängerampel einbezogen ist (dies bejahend bei einem Abstand von nur 5 m zwischen Fußgängerampel und untergeordneter Querstraße OLG Hamm, MDR 1997, 832; ebenso wohl auch OLG Karlsruhe, ZfSchR 2001, 477).