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   OLG Celle, 06.06.2017 - 1 Ss 22/17   

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https://dejure.org/2017,26040
OLG Celle, 06.06.2017 - 1 Ss 22/17 (https://dejure.org/2017,26040)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.06.2017 - 1 Ss 22/17 (https://dejure.org/2017,26040)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Juni 2017 - 1 Ss 22/17 (https://dejure.org/2017,26040)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Betäubungsmittel, Handel, Besitz, geringe Menge

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BtMG § 29; BtMG § 29a
    Zulässigkeit der Addition mehrerer gleichzeitig im Besitz des Angeklagten befindlicher, jeweils noch keine nicht geringe Menge darstellenden Betäubungsmittelmengen zu einer Bewertungseinheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Addition mehrerer gleichzeitig im Besitz des Angeklagten befindlicher, jeweils noch keine nicht geringe Menge darstellenden Betäubungsmittelmengen zu einer Bewertungseinheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29; BtMG § 29a
    Bewertungseinheit bei gleichzeitigem Besitz verschiedener Betäubungsmittelmengen

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 ; BtMG § 29a
    Zulässigkeit der Addition mehrerer gleichzeitig im Besitz des Angeklagten befindlicher, jeweils noch keine nicht geringe Menge darstellenden Betäubungsmittelmengen zu einer Bewertungseinheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Cannabis und Amphetamin: Nicht geringe Menge ja oder nein?

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Mehrere geringe Mengen unterschiedlicher Rauschgiftarten

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 717
  • NStZ-RR 2017, 5
  • NStZ-RR 2018, 299
  • StV 2018, 524
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 03.12.2015 - 4 StR 430/15

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (Verhältnis zum unerlaubten

    Auszug aus OLG Celle, 06.06.2017 - 1 Ss 22/17
    Indessen stellt nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH der Besitz verschiedener Betäubungsmittelmengen nur einen Verstoß gegen das BtMG dar (vgl. etwa BGH StV 1982, 524; NStZ-RR 2016, 82).

    Es ist zudem wenig einleuchtend, warum der Handel treibende Täter im Verhältnis zu dem bloß besitzenden Täter durch das Entfallen des Verbrechensvorwurfs privilegiert werden soll, was der Fall sein könnte, wenn der dieselbe Rauschgiftmenge betreffende Besitz hinter dem Vorwurf des Handeltreibens zurücktritt (vgl. BGH NStZ-RR 2015, 174; NStZ-RR 2016, 82).

    Andernfalls wäre zwischen dem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und dem gleichzeitigen Besitz der davon nicht betroffenen Betäubungsmittelmenge Tateinheit anzunehmen gewesen (vgl. BGH NStZ-RR 2016, 82).

  • BGH, 24.01.2017 - 3 StR 487/16

    Keine Bewertungseinheit bei verschiedenen Betäubungsmittelmengen allein aufgrund

    Auszug aus OLG Celle, 06.06.2017 - 1 Ss 22/17
    Nicht ausreichend ist demgegenüber, dass der Täter Teilmengen beider Rauschgiftarten in einheitlichen Verkaufsvorgängen an einen Abnehmer veräußert (vgl. BGH, Beschl. v. 24. Januar 2017, 3 StR 487/16).

    Dieser Auffassung hat der BGH in einer neuen Entscheidung vom 24. Januar 2017 (3 StR 487/16) eine Absage erteilt.

  • BGH, 11.01.2012 - 5 StR 445/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bewertungseinheit;

    Auszug aus OLG Celle, 06.06.2017 - 1 Ss 22/17
    Wenn nicht ein einheitlicher Erwerbsvorgang gegeben ist, setzt die Annahme einer Bewertungseinheit voraus, dass die Betäubungsmittelmengen zu einem einheitlichen Verkaufsvorrat vereint werden (vgl. BGH NStZ-RR 2012, 121).

    Bei unangemessenen Aufklärungsaufwand kommt gegebenenfalls auch eine an den Umständen des Falls orientierte Schätzung in Betracht (vgl. BGH NStZ-RR 2012, 121).

  • BGH, 05.08.2014 - 3 StR 340/14

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des "Handeltreibens";

    Auszug aus OLG Celle, 06.06.2017 - 1 Ss 22/17
    Zwar werden sämtliche Betätigungen, die sich im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes auf den Vertrieb einer einheitlichen Rauschgiftmenge beziehen, vom gesetzlichen Tatbestand in dem pauschalierenden, verschiedenartige Tätigkeiten umfassenden Begriff des Handeltreibens zu einer Bewertungseinheit und damit zu einer Tat des Handeltreibens verbunden (vgl. BGH, Beschl. v. 5. August 2014, 3 StR 340/14, juris).
  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 516/14

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (Verhältnis zum unerlaubten

    Auszug aus OLG Celle, 06.06.2017 - 1 Ss 22/17
    Es ist zudem wenig einleuchtend, warum der Handel treibende Täter im Verhältnis zu dem bloß besitzenden Täter durch das Entfallen des Verbrechensvorwurfs privilegiert werden soll, was der Fall sein könnte, wenn der dieselbe Rauschgiftmenge betreffende Besitz hinter dem Vorwurf des Handeltreibens zurücktritt (vgl. BGH NStZ-RR 2015, 174; NStZ-RR 2016, 82).
  • BGH, 05.03.2002 - 3 StR 491/01

    Bewertungseinheiten; unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus OLG Celle, 06.06.2017 - 1 Ss 22/17
    Liegen hierfür Anhaltspunkte vor, sind Feststellungen zu Zahl und Frequenz der Ein- und Verkäufe sowie deren Zuordnung zueinander erforderlich (vgl. BGH StV 2002, 257).
  • BGH, 12.10.2004 - 4 StR 358/04

    Tateinheit bei gleichzeitigem Besitz unerlaubter Betäubungsmittel an

    Auszug aus OLG Celle, 06.06.2017 - 1 Ss 22/17
    Die so vorgenommene Auslegung der durch den BGH aufgestellten Prämisse, es liege bei einem Besitz verschiedener Betäubungsmittelmengen nur ein Verstoß gegen das BtMG vor, steht zwar im Widerspruch zu der Entscheidung des BGH vom 1. August 1978 (1 StR 173/78, juris), in der die Annahme von gleichartiger Tateinheit bei gleichzeitigem Besitz verschiedener Betäubungsmittelmengen als unzutreffend bezeichnet wird, sowie der Entscheidung des BGH in StraFo 2005, 83, wonach bei gleichzeitigen Besitz verschiedener Betäubungsmittelmengen das Gesetz nur einmal verletzt werde - was im Fall von Tateinheit gerade nicht der Fall ist -, überzeugt aber jedenfalls im Ergebnis, weshalb sich der Senat dieser Auffassung anschließt.
  • OLG Köln, 08.06.2007 - 83 Ss OWi 40/07

    Anforderungen an Urteilsbegründung im Ordnungswidrigkeitenverfahren - unzulässige

    Auszug aus OLG Celle, 06.06.2017 - 1 Ss 22/17
    Für die neu zu treffende Entscheidung weist der Senat abschließend darauf hin, dass die von der Kammer gewählte Darstellung hinsichtlich des Inhalts des bei dem Angeklagten gefundenen Büchleins rechtlichen Bedenken unterliegt (vgl. BGH, NStZ-RR 1996, 266; OLG Köln, Beschl. v. 8. Juni 2007, 83 Ss-Owi 40/07, juris).
  • BGH, 19.08.1982 - 1 StR 749/81

    Betäubungsmittel - Betäubungsmittelgesetz - Anwendung - Übergangsregelung -

    Auszug aus OLG Celle, 06.06.2017 - 1 Ss 22/17
    Indessen stellt nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH der Besitz verschiedener Betäubungsmittelmengen nur einen Verstoß gegen das BtMG dar (vgl. etwa BGH StV 1982, 524; NStZ-RR 2016, 82).
  • BGH, 01.08.1978 - 1 StR 173/78

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln - Erfordernis der Wahlfeststellung

    Auszug aus OLG Celle, 06.06.2017 - 1 Ss 22/17
    Die so vorgenommene Auslegung der durch den BGH aufgestellten Prämisse, es liege bei einem Besitz verschiedener Betäubungsmittelmengen nur ein Verstoß gegen das BtMG vor, steht zwar im Widerspruch zu der Entscheidung des BGH vom 1. August 1978 (1 StR 173/78, juris), in der die Annahme von gleichartiger Tateinheit bei gleichzeitigem Besitz verschiedener Betäubungsmittelmengen als unzutreffend bezeichnet wird, sowie der Entscheidung des BGH in StraFo 2005, 83, wonach bei gleichzeitigen Besitz verschiedener Betäubungsmittelmengen das Gesetz nur einmal verletzt werde - was im Fall von Tateinheit gerade nicht der Fall ist -, überzeugt aber jedenfalls im Ergebnis, weshalb sich der Senat dieser Auffassung anschließt.
  • BGH, 18.04.1996 - 1 StR 134/96

    Kenntnis von Vorstrafen - Mitteilung des Urteilstenors - Präzise Zusammenfassung

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