Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.08.2013 - 1 Ws 192/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,22318
OLG Celle, 06.08.2013 - 1 Ws 192/13 (https://dejure.org/2013,22318)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.08.2013 - 1 Ws 192/13 (https://dejure.org/2013,22318)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. August 2013 - 1 Ws 192/13 (https://dejure.org/2013,22318)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,22318) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 274 S. 1 StPO; § 464 Abs. 3 S. 2 StPO
    Umfang der Bindungswirkung einer Feststellung zur Unbeschränktheit der Berufung i.R. eines Kostenbeschwerdeverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Bindungswirkung einer Feststellung zur Unbeschränktheit der Berufung i.R. eines Kostenbeschwerdeverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit der Beweiskraft des Protokolls auch im Beschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streit über Berufungsbeschränkung im Kostenansatzverfahren

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.12.1974 - 3 StR 298/74

    Verteilung der Kosten des Verfahrens und der notwendigen Auslagen - Gesetzliche

    Auszug aus OLG Celle, 06.08.2013 - 1 Ws 192/13
    Bindend sind danach in einem ausschließlich mit der Revision anfechtbaren Urteil - wie hier - auch die nur für die Kosten- und Auslagenentscheidung maßgebenden Feststellungen (BGHSt 26, 29; Meyer-Goßner aaO § 464 Rn. 23).

    Mit § 464 Abs. 3 Satz 2 StPO sollte nämlich vermieden werden, dass das Revisionsgericht zwar die Feststellungen des Tatgerichts zur Schuld- und Straffrage grundsätzlich hinnehmen muss, sich aber wegen eines Nebenpunkts anhand der Akten und mit den Mitteln des Freibeweises unter Umständen sogar eingehend um eine Rekonstruktion der Verfahrensgeschichte bemühen muss (vgl. BGHSt 26, 29, 32).

  • BGH, 17.02.1976 - 1 StR 863/75

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Absoluter Revisionsgrund der vorschriftswidrigen

    Auszug aus OLG Celle, 06.08.2013 - 1 Ws 192/13
    Die Beweiskraft des Protokolls gilt im anhängigen Verfahren für das Gericht höherer Instanz, das die Gesetzmäßigkeit des Verfahrens zu prüfen hat (BGHSt 26, 281, 282; Meyer-Goßner aaO Rn. 7).

    Damit sollte für die Revisionsgerichte eine einfache und sichere Möglichkeit geschaffen werden, die in der Hauptverhandlung zu beachtenden Förmlichkeiten ohne sonst möglicherweise sehr schwierige oder zeitraubende Untersuchungen festzustellen (BGHSt 26, 281, 283).

  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus OLG Celle, 06.08.2013 - 1 Ws 192/13
    Zwar kann die Beschränkung auch mit anderen Worten ausgedrückt werden und sich sogar ohne ausdrückliche Erklärung durch Auslegung aus dem Wortlaut und Sinn der Berufungsbegründung ergeben; führt die Auslegung jedoch zu keinem eindeutigen Ergebnis, so gilt die Berufung als unbeschränkt (vgl. BGHSt 29, 359, 365; Meyer-Goßner aaO § 318 Rn. 2 mwN).
  • OLG Celle, 30.08.2007 - 1 Ws 255/07

    Ernst August Prinz von Hannover: Wiederaufnahmeantrag erfolgreich

    Auszug aus OLG Celle, 06.08.2013 - 1 Ws 192/13
    Dies gilt im vorliegenden Fall umso mehr, als gerade die Abgabe einer vom Angeklagten nicht autorisierten und seinem erklärten Willen widersprechenden Verteidigererklärung vor dem Landgericht Hannover der letztlich entscheidende Grund für die Zulassung seines Wiederaufnahmeantrags war (vgl. Senatsbeschluss in dieser Sache vom 30. August 2007 - 1 Ws 255/07).
  • OLG Celle, 28.04.2011 - 1 Ws 105/11

    Es besteht ein Kostenerstattungsanspruch des Angeklagten gegenüber dem

    Auszug aus OLG Celle, 06.08.2013 - 1 Ws 192/13
    Ebenfalls mit Beschluss vom 28. April 2011 - 1 Ws 105/11 und 1 Ws 149/11 - hat der Senat die Kostenentscheidung aus dem Urteil vom 9. März 2010 auf die sofortigen Beschwerden des Nebenklägers und der Staatsanwaltschaft u.a. dahingehend abgeändert, dass der Angeklagte die Kosten seiner vor dem Landgericht Hannover und nach Wiederaufnahme vor dem Landgericht Hildesheim durchgeführten Berufung einschließlich der dem Nebenkläger hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen hat.
  • OLG Celle, 28.04.2011 - 31 Ss 7/11

    Oberlandesgericht Celle verwirft Revision von Ernst August Prinz von Hannover

    Auszug aus OLG Celle, 06.08.2013 - 1 Ws 192/13
    Die dagegen gerichtete Revision des Angeklagten hat der Senat durch Beschluss vom 28. April 2011 - 31 Ss 7/11 - gemäß § 349 Abs. 2 StPO verworfen.
  • RG, 18.11.1932 - I 984/32

    Erstreckt sich die Rechtsvermutung des § 274 StPO. auch auf

    Auszug aus OLG Celle, 06.08.2013 - 1 Ws 192/13
    Die Erklärung einer Beschränkung oder Zurücknahme des Rechtsmittels in der Hauptverhandlung vor dem Rechtsmittelgericht ist nämlich eine wesentliche Förmlichkeit, auf die sich die Beweiskraft des Protokolls erstreckt (RGSt 66, 417, 418; OLG Koblenz VRS 42, 135; LR-Stuckenberg StPO 26. Aufl. § 274 Rn. 20; KK/StPO-Engelhardt 6. Aufl. § 273 Rn. 4; Meyer-Goßner aaO § 274 Rn. 11).
  • RG, 17.01.1928 - I 1231/27

    Hat das Revisionsgericht bei nur sachlichrechtlicher Beschwerde nachzuprüfen, ob

    Auszug aus OLG Celle, 06.08.2013 - 1 Ws 192/13
    Die Angabe, Ziel der Berufung sei eine Herabsetzung der Strafe, muss nicht zwingend eine Beschränkung der Berufung auf den Strafausspruch bedeuten (vgl. KK/StPO-Paul § 318 Rn. 2 mwN); denn gerade die Anfechtung des Schuldspruchs ist "oft ein wirksames Mittel zur Erzielung einer milderen Strafe" (so schon RGSt 62, 13, 15).
  • OLG Saarbrücken, 06.07.2022 - 4 Ws 201/22

    (Anlass zur Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens im

    a) Nach ständiger, vom Senat geteilter höchstrichterlicher Rechtsprechung unterliegt die Beurteilung des dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während der Hauptverhandlung vornimmt, nur in eingeschränktem Umfang der Nachprüfung durch das Beschwerdegericht (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 368; Beschlüsse vom 05.02.2015 - StB 1/15 - und 14.01.2021 - StB 49/20 -, jew. m.w.N., juris; Beschlüsse des 1. Strafsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 25. September 2013 - 1 Ws 192/13 - und 11. Februar 2021 - 1 Ws 41/21 -, jew. m.w.N.; Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2021 - 4 Ws 164/21 -).
  • OLG Saarbrücken, 07.07.2015 - 1 Ws 122/15

    Haftfortdauerentscheidung bei der Urteilsverkündung: Erfordernis von Ausführungen

    Der Beschluss muss sich dabei zwar nach herrschender, vom Senat geteilter Auffassung in der Regel nicht mehr mit dem dringenden Tatverdacht auseinandersetzen, weil dieser durch die Verurteilung hinreichend belegt ist (BGH NStZ 2006, 297; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 8. Oktober 2004 - 1 Ws 183/04 -, 9. Dezember 2003 - 1 Ws 248/03 -, 1. Dezember 2003 - 1 Ws 241/03 - 9. März 2006 - 1 Ws 37/06 -, 14. März 2007 - 1 Ws 41/07 - und 25. September 2013 - 1 Ws 192/13; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 268b Rdnr. 3 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 20.05.2015 - 1 Ws 94/15

    Gesonderte Kostenentscheidung bei mehreren verbundenen Rechtsmitteln des

    Die Kosten der von der Staatsanwaltschaft zurückgenommenen Rechtsmittel (§ 473 Abs. 1 S. 1 StPO) und die notwendigen Auslagen des Angeklagten (§ 473 Abs. 2 S. 1 StPO) sind der Staatskasse aufzuerlegen, soweit sie ausscheidbar den Berufungen der Staatsanwaltschaft zuzurechnen sind (zu diesem Erfordernis: OLG Celle, Beschluss vom 06.08.2013, 1 Ws 192/13, juris, Rn. 14; OLG Bamberg, Beschluss vom 20.07.1987, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 473 Rn. 18).
  • OLG Celle, 27.01.2015 - 1 Ws 510/14

    Auslegung einer Teilbeschränkung der Berufung als vollständige Rücknahme

    Maßgebend ist dabei die wirkliche rechtliche Bedeutung des Rechtsmittelangriffs (vgl. Senatsbeschluss vom 6. August 2013 - 1 Ws 192/13, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht