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   OLG Celle, 06.11.2012 - 311 SsBs 136/12   

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OLG Celle, 06.11.2012 - 311 SsBs 136/12 (https://dejure.org/2012,36687)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.11.2012 - 311 SsBs 136/12 (https://dejure.org/2012,36687)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. November 2012 - 311 SsBs 136/12 (https://dejure.org/2012,36687)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Urteilsanforderungen bei Verurteilung aufgrund anthropologischen Vergleichsgutachtens

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei einem anthropologischen Vergleichsgutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267 Abs. 1
    Anforderungen an die Urteilsgründe bei eines anthropologischen Vergleichsgutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Umfang der Urteilsfeststellungen bei Zugrundelegung eines auf einem Lichtbild beruhenden anthropologischen Vergleichsgutachtens

Papierfundstellen

  • NZV 2013, 47
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.10.1999 - 3 StR 241/99

    Darlegungspflicht bei nicht standardisierten Sachverständigengutachten

    Auszug aus OLG Celle, 06.11.2012 - 311 SsBs 136/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutung beimisst, auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen, von dessen Sachkunde er überzeugt ist, anschließt, in der Regel die Ausführungen des Sachverständigen in einer - wenn auch nur gedrängten - zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen im Urteil wiedergeben, um dem Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (vgl. BGH NStZ 2000, 106; so auch OLG Celle, NdsRpfl 2002, 368; ThürOLG, DAR 2006, 523).

    Bei einem anthropologischen Vergleichsgutachten handelt es sich indessen nicht um eine standardisierte Untersuchungsmethode (BGH NStZ 2000, 106; 2005, 458).

  • BGH, 15.02.2005 - 1 StR 91/04

    Beweiswürdigung (Wiedererkennung auf Grund einer sequentiellen

    Auszug aus OLG Celle, 06.11.2012 - 311 SsBs 136/12
    Bei einem anthropologischen Vergleichsgutachten handelt es sich indessen nicht um eine standardisierte Untersuchungsmethode (BGH NStZ 2000, 106; 2005, 458).

    Zwar wird dies in der Rechtsprechung teilweise verlangt (vgl. OLG Celle, 2. Senat für Bußgeldsachen, NdsRpfl 2002, 368; OLG Braunschweig, NStZ-RR 2007, 180; ThürOLG, DAR 2006, 523; OLG Bamberg, DAR 2010, 390), jedoch besteht zwischen den Klassifizierungen von Einzelmerkmalen ein gleitender Übergang, weswegen in der Regel keine genauen Angaben über die Häufigkeit der Merkmale in der Bevölkerung, der die zu identifizierende Person angehört, gemacht werden können (vgl. BGH StV 2005, 374).

  • OLG Hamm, 15.04.2008 - 4 Ss 86/08

    Anforderungen; Urteilsgründe, Sachverständigengutachten; anthropologisches

    Auszug aus OLG Celle, 06.11.2012 - 311 SsBs 136/12
    Insoweit reicht bereits ein besonders prägnantes Gesichtsmerkmal, um einen Identitätsausschluss zu erreichen (OLG Hamm, NStZ-RR 2008, 287).

    Das Amtsgericht war dabei im Übrigen nicht gehalten, auch konkrete Angaben zu der Merkmalshäufigkeit zu machen (ebenso OLG Oldenburg, NZV 2009, 52; OLG Hamm, NStZ-RR 2008, 287).

  • OLG Jena, 16.05.2006 - 1 Ss 106/06

    Identitätsgutachten

    Auszug aus OLG Celle, 06.11.2012 - 311 SsBs 136/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutung beimisst, auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen, von dessen Sachkunde er überzeugt ist, anschließt, in der Regel die Ausführungen des Sachverständigen in einer - wenn auch nur gedrängten - zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen im Urteil wiedergeben, um dem Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (vgl. BGH NStZ 2000, 106; so auch OLG Celle, NdsRpfl 2002, 368; ThürOLG, DAR 2006, 523).

    Zwar wird dies in der Rechtsprechung teilweise verlangt (vgl. OLG Celle, 2. Senat für Bußgeldsachen, NdsRpfl 2002, 368; OLG Braunschweig, NStZ-RR 2007, 180; ThürOLG, DAR 2006, 523; OLG Bamberg, DAR 2010, 390), jedoch besteht zwischen den Klassifizierungen von Einzelmerkmalen ein gleitender Übergang, weswegen in der Regel keine genauen Angaben über die Häufigkeit der Merkmale in der Bevölkerung, der die zu identifizierende Person angehört, gemacht werden können (vgl. BGH StV 2005, 374).

  • OLG Bamberg, 06.04.2010 - 3 Ss OWi 378/10

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Celle, 06.11.2012 - 311 SsBs 136/12
    Zwar wird dies in der Rechtsprechung teilweise verlangt (vgl. OLG Celle, 2. Senat für Bußgeldsachen, NdsRpfl 2002, 368; OLG Braunschweig, NStZ-RR 2007, 180; ThürOLG, DAR 2006, 523; OLG Bamberg, DAR 2010, 390), jedoch besteht zwischen den Klassifizierungen von Einzelmerkmalen ein gleitender Übergang, weswegen in der Regel keine genauen Angaben über die Häufigkeit der Merkmale in der Bevölkerung, der die zu identifizierende Person angehört, gemacht werden können (vgl. BGH StV 2005, 374).
  • OLG Braunschweig, 05.07.2006 - Ss 81/05

    Beurteilung der Aussagekraft eines anthropologischen Vergleichsgutachtens;

    Auszug aus OLG Celle, 06.11.2012 - 311 SsBs 136/12
    Zwar wird dies in der Rechtsprechung teilweise verlangt (vgl. OLG Celle, 2. Senat für Bußgeldsachen, NdsRpfl 2002, 368; OLG Braunschweig, NStZ-RR 2007, 180; ThürOLG, DAR 2006, 523; OLG Bamberg, DAR 2010, 390), jedoch besteht zwischen den Klassifizierungen von Einzelmerkmalen ein gleitender Übergang, weswegen in der Regel keine genauen Angaben über die Häufigkeit der Merkmale in der Bevölkerung, der die zu identifizierende Person angehört, gemacht werden können (vgl. BGH StV 2005, 374).
  • OLG Oldenburg, 30.09.2008 - Ss 324/08

    Anforderungen an den Inhalt eines Urteils im Hinblick auf die Darstellung eines

    Auszug aus OLG Celle, 06.11.2012 - 311 SsBs 136/12
    Das Amtsgericht war dabei im Übrigen nicht gehalten, auch konkrete Angaben zu der Merkmalshäufigkeit zu machen (ebenso OLG Oldenburg, NZV 2009, 52; OLG Hamm, NStZ-RR 2008, 287).
  • OLG Zweibrücken, 22.01.2018 - 1 OWi 2 SsBs 92/17

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Sind diese Merkmale der bei der Bußgeldakte befindlichen Aufnahme nicht ohne weiteres zu entnehmen, ist zur Verständlichkeit des Gutachtens zudem in den Urteilsgründen die Methodik nachvollziehbar zu machen, mit der der Sachverständige gleichwohl die von ihm zugrunde gelegten Merkmale extrahiert und mit dem Betroffenen abgeglichen hat (OLG Celle, Beschluss vom 06.11.2012 - 311 SsBs 136/12, NZV 2013, 47, 48).

    Konkreter Angaben zum statistischen Verbreitungsgrad einzelner Merkmale in der Gesamtbevölkerung bedarf es dagegen allenfalls dann, wenn der Sachverständige seine Bewertung auf eine Wahrscheinlichkeitsberechnung gestützt hat (Thüringer OLG, Beschluss vom 20.10.2011 - 1 Ss Bs 31/11 (109), juris Rn. 16 [unter Bezugnahme auf ein von ihm eingeholtes Gutachten zum Stand der anthropologischen Wissenschaft bei Aufgabe früherer Rechtsprechung]; OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.03.2007 - Ss (OWi) 4/07, NStZ 2008, 652; OLG Bamberg, Beschluss vom 06.04.2010 - 3 Ss OWi 378/10, zfs 2010, 469; Beschluss vom 29.12.2016 - 3 Ss OWi 1566/16, juris Rn. 7 [jew. zur Wahrscheinlichkeitsberechnung]; OLG Celle, Beschluss vom 06.11.2012 - 311 SsBs 136/12, NZV 2013, 47, 48; KG Berlin, Beschluss vom 10.08.2017 - 3 Ws (B) 202/17, VRS 132, 58, 60; vgl. insoweit auch BGH, Urteil vom 27.10.1999 - 3 StR 241/99, NJW 2000, 1350, 1351; Gabriel/Huckenbeck/Kürpiers, Über die Fragwürdigkeit der Berechnung einer Identitätswahrscheinlichkeit in anthropologischen Gutachten, NZV 2014, 346).

  • OLG Zweibrücken, 29.01.2018 - 1 OWi 2 SsBs 98/17

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Sind diese Merkmale der bei der Bußgeldakte befindlichen Aufnahme nicht ohne weiteres zu entnehmen, ist zur Verständlichkeit des Gutachtens zudem in den Urteilsgründen die Methodik nachvollziehbar zu machen, mit der der Sachverständige gleichwohl die von ihm zugrunde gelegten Merkmale extrahiert und mit dem Betroffenen abgeglichen hat (OLG Celle, Beschluss vom 06.11.2012 - 311 SsBs 136/12, NZV 2013, 47, 48).

    Konkreter Angaben zum statistischen Verbreitungsgrad einzelner Merkmale in der Gesamtbevölkerung bedarf es dagegen allenfalls dann, wenn der Sachverständige seine Bewertung auf eine Wahrscheinlichkeitsberechnung gestützt hat (Thüringer OLG, Beschluss vom 20.10.2011 - 1 Ss Bs 31/11 (109), juris Rn. 16 [unter Bezugnahme auf ein von ihm eingeholtes Gutachten zum Stand der anthropologischen Wissenschaft bei Aufgabe früherer Rechtsprechung]; OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.03.2007 - Ss (OWi) 4/07, NStZ 2008, 652; OLG Bamberg, Beschluss vom 06.04.2010 - 3 Ss OWi 378/10, zfs 2010, 469; Beschluss vom 29.12.2016 - 3 Ss OWi 1566/16, juris Rn. 7 [jew. zur Wahrscheinlichkeitsberechnung]; OLG Celle, Beschluss vom 06.11.2012 - 311 SsBs 136/12, NZV 2013, 47, 48; KG Berlin, Beschluss vom 10.08.2017 - 3 Ws (B) 202/17, VRS 132, 58, 60; vgl. insoweit auch BGH, Urteil vom 27.10.1999 - 3 StR 241/99, NJW 2000, 1350, 1351; Gabriel/Huckenbeck/Kürpiers, Über die Fragwürdigkeit der Berechnung einer Identitätswahrscheinlichkeit in anthropologischen Gutachten, NZV 2014, 346).

  • OLG Celle, 14.09.2015 - 1 Ss OWi 207/15

    Stützung ein Schuldspruchs auf die Ergebnisse eines anthropologischen

    Ferner sind die morphologischen Merkmalsausprägungen nicht nur aufzuzählen, sondern näher zu beschreiben und die Individualität der Merkmale sowie die sonstige Beweissituation zu berücksichtigen (vgl. BGH, NJW 1996, 1420, 1422 [BGH 19.12.1995 - 4 StR 170/95] ; OLG Jena NStZ-RR 2009, 116 f. [OLG Jena 30.09.2008 - 1 Ss 187/08] ; OLG Celle, Beschluss vom 06.11.2012 - 311 SsBS 136/12).

    Es kann letztlich offen bleiben, ob weitere Ausführungen zur Merkmalshäufigkeit und dem biostatistischen Vergleichsmaterial erforderlich waren (so: OLG Celle, 2. Bußgeldsenat, Nds.Rpfl 2002, 368; Beschluss vom 09.10.2009 322 SsBs 238/09; Beschluss vom 11.10.2011 - 322 SsBs 320/11; Beschluss vom 20.03.2012 - 322 SsBs 54/12; Beschluss vorn 10.05.2012 - 322 SsBs 74/12; a.A,: OLG Cello, 1. Bußgeldsenat, Beschluss vom 06.11.2012 - 311 SsBs 136/12).

  • OLG Zweibrücken, 25.01.2018 - 1 OWi 2 SsBs 104/17

    Identifizierung des Fahrzeugführers im Bußgeldverfahren mit einem

    Konkreter Angaben zum statistischen Verbreitungsgrad einzelner Merkmale in der Gesamtbevölkerung bedarf es dagegen allenfalls dann, wenn der Sachverständige seine Bewertung auf eine Wahrscheinlichkeitsberechnung gestützt hat (Thüringer OLG, Beschluss vom 20.10.2011 - 1 Ss Bs 31/11 (109), juris Rn. 16 [unter Bezugnahme auf ein von ihm eingeholtes Gutachten zum Stand der anthropologischen Wissenschaft bei Aufgabe früherer Rechtsprechung]; OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.03.2007 - Ss (OWi) 4/07, NStZ 2008, 652; OLG Bamberg, Beschluss vom 06.04.2010 - 3 Ss OWi 378/10, zfs 2010, 469; Beschluss vom 29.12.2016 - 3 Ss OWi 1566/16, juris Rn. 7 [jew. zur Wahrscheinlichkeitsberechnung]; OLG Celle, Beschluss vom 06.11.2012 - 311 SsBs 136/12, NZV 2013, 47, 48; KG Berlin, Beschluss vom 10.08.2017 - 3 Ws (B) 202/17, VRS 132, 58, 60; vgl. insoweit auch BGH, Urteil vom 27.10.1999 - 3 StR 241/99, NJW 2000, 1350, 1351; Gabriel/Huckenbeck/Kürpiers, Über die Fragwürdigkeit der Berechnung einer Identitätswahrscheinlichkeit in anthropologischen Gutachten, NZV 2014, 346).
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