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   OLG Celle, 06.12.2001 - 4 U 109/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6439
OLG Celle, 06.12.2001 - 4 U 109/01 (https://dejure.org/2001,6439)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.12.2001 - 4 U 109/01 (https://dejure.org/2001,6439)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Dezember 2001 - 4 U 109/01 (https://dejure.org/2001,6439)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Grundstückskaufvertrag: Arglistige Täuschung über die Bebaubarkeit; konkludente Zusicherung der Bebaubarkeit; Gewährleistungsausschluß bei Verkauf von Bauland; Verjährungsbeginn bei Vereinbarung der Teilungsgenehmigung als Wirksamkeitsvoraussetzung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 313 BGB ; § 463 BGB ; § 477 BGB ; § 74 NBauO ; § 94 NBauO
    Grundstückskaufvertrag; Gewährleistung ; Bebaubarkeit ; Zusicherung; Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Arglistige Täuschung; Bauvorbescheid; Teilfläche ; Notarielle Beurkundung; Verjährung ; Messanerkennung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundstückskaufvertrag; Gewährleistung ; Bebaubarkeit ; Zusicherung; Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Arglistige Täuschung; Bauvorbescheid; Teilfläche ; Notarielle Beurkundung; Verjährung ; Messanerkennung

  • Judicialis

    BGB § 313; ; BGB § 463; ; BGB § 477; ; NBauO § 74; ; NBauO § 94

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 313 § 463 § 477; NBauO § 74 § 94
    Zusicherung der Bebaubarkeit eines Grundstücks anlässlich eines Grundstückskaufvertrages; Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zusicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baulandeigenschaft im Grundstückskaufvertrag: Wann liegt eine Zusicherung vor? (IBR 2002, 331)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Celle, 06.06.1997 - 4 U 96/96

    Stellt die Bebaubarkeit eines Grundstückes eine zusicherungsfähige Eigenschaft

    Auszug aus OLG Celle, 06.12.2001 - 4 U 109/01
    Der erteilte Bauvorbescheid spricht vielmehr für eine grundsätzliche Bebaubarkeit des Grundstücks (vgl. auch OLGR Celle 1997, 174, 175).

    Zwar stellt die Bebaubarkeit eines Grundstücks nach öffentlichem Recht eine zusicherungsfähige Eigenschaft i. S. des § 459 Abs. 2 BGB dar, welche Gegenstand einer vertraglichen Beschaffenheitsangabe sein kann (OLGR Celle 1997, 174; BGH NJW-RR 1987, 1158).

    Die Bebaubarkeit eines Grundstücks stellte eine zusicherungsfähige Eigenschaft i. S. des § 459 Abs. 2 BGB dar (OLGR Celle 1997, 174).

    Der Vorrang der Gewährleistungsvorschriften vor den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage besteht insoweit, als es um eine Eigenschaft des Grundstücks zu den nach den Gewährleistungsvorschriften maßgebenden Zeitpunkten geht (OLGR Celle 1997, 174).

  • OLG Hamm, 11.07.1994 - 22 U 5/94

    Wann ist die Bebaubarkeit eines Grundstücks zugesichert?

    Auszug aus OLG Celle, 06.12.2001 - 4 U 109/01
    Nur ausnahmsweise kann von einer konkludenten Zusicherung ausgegangen werden (BGH WM 1970, 819; OLG Hamm NJW-RR 1995, 336; Palandt-Putzo, a. a. O., Rdnr. 18 zu § 459 BGB; Hagen/Brambring, Der Grundstückskauf, 7. Aufl., Rdnr. 194).

    Die Absprache der Partner eines Kaufvertrages, als was der Kaufgegenstand veräußert werden solle, legt zwar dessen Sollbeschaffenheit i. S. der §§ 459 ff. BGB fest, drückt aber nicht den Willen der Beteiligten aus, es solle der Verkäufer für diese Beschaffenheit auch garantieren (OLG Hamm NJW-RR 1995, 336).

  • BGH, 09.11.1967 - II ZR 64/67

    Zeugnisanspruch des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Celle, 06.12.2001 - 4 U 109/01
    Dies wurde von der Rechtsprechung z. B. angenommen bei einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung (RGZ 65, 245) und bei der Genehmigung einer vollmachtlosen Vertretung (BGH BB 1967, 1394).
  • RG, 28.02.1907 - V 282/06

    1. Beginnt die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsklage wegen Mängel auch

    Auszug aus OLG Celle, 06.12.2001 - 4 U 109/01
    Dies wurde von der Rechtsprechung z. B. angenommen bei einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung (RGZ 65, 245) und bei der Genehmigung einer vollmachtlosen Vertretung (BGH BB 1967, 1394).
  • BGH, 08.05.1987 - V ZR 6/86

    Schadensersatzanspruch wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft -

    Auszug aus OLG Celle, 06.12.2001 - 4 U 109/01
    Zwar stellt die Bebaubarkeit eines Grundstücks nach öffentlichem Recht eine zusicherungsfähige Eigenschaft i. S. des § 459 Abs. 2 BGB dar, welche Gegenstand einer vertraglichen Beschaffenheitsangabe sein kann (OLGR Celle 1997, 174; BGH NJW-RR 1987, 1158).
  • BGH, 27.02.1970 - I ZR 103/68

    Voraussetzung einer zugesicherten Eigenschaft gem. §§ 459, 463 BGB - Verkauf des

    Auszug aus OLG Celle, 06.12.2001 - 4 U 109/01
    Nur ausnahmsweise kann von einer konkludenten Zusicherung ausgegangen werden (BGH WM 1970, 819; OLG Hamm NJW-RR 1995, 336; Palandt-Putzo, a. a. O., Rdnr. 18 zu § 459 BGB; Hagen/Brambring, Der Grundstückskauf, 7. Aufl., Rdnr. 194).
  • BGH, 28.04.1971 - VIII ZR 258/69

    Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers beim Verkauf eines Pkw;

    Auszug aus OLG Celle, 06.12.2001 - 4 U 109/01
    Der Verkäufer darf wesentliche Mängel der Kaufsache nicht verschweigen (BGH NJW 1971, 1795, 1799).
  • OLG Celle, 08.12.1995 - 4 U 152/94
    Auszug aus OLG Celle, 06.12.2001 - 4 U 109/01
    Entscheidend ist, ob der andere Teil nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung redlicherweise eine Aufklärung erwarten durfte (Palandt-Heinrichs, BGB, 60. Aufl., Rdnr. 5 zu § 123 BGB; OLGR Celle 1996, 51).
  • OLG Celle, 07.02.1997 - 4 U 188/95

    Verkauf eines Grundstücks und Kontaminationsverdacht; Arglistige Täuschung beim

    Auszug aus OLG Celle, 06.12.2001 - 4 U 109/01
    Damit erfasst das Tatbestandsmerkmal der Arglist nicht nur ein Handeln des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, bei denen es an einer betrügerischen Absicht fehlt, die vielmehr auf bedingten Vorsatz - im Sinne eines (bloßen) 'Für Möglichhaltens' und 'Inkaufnehmens' reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (OLG Celle NJW-RR 1997, 848).
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