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   OLG Celle, 07.04.2006 - 1 ARs 18/05 (Ausl)   

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https://dejure.org/2006,6637
OLG Celle, 07.04.2006 - 1 ARs 18/05 (Ausl) (https://dejure.org/2006,6637)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.04.2006 - 1 ARs 18/05 (Ausl) (https://dejure.org/2006,6637)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. April 2006 - 1 ARs 18/05 (Ausl) (https://dejure.org/2006,6637)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Auslieferungsverfahren: Zulässigkeit der Auslieferung nach bereits abgelehnter Bewilligung bei erneutem, auf neue Umstände gestütztem Auslieferungsersuchen; Nichtigkeit des Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl als neuer ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Schutz von Ehe und Familie; Voraussetzungen für die Anordnung der vorläufigen Auslieferungshaft; Abhängigkeit der Auslieferung des Besitzers einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis von dessen Zustimmung

  • Judicialis

    IRG § 32; ; IRG § 73; ; GG Art. 6; ; BVerfGG § 79 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 32; IRG § 73; GG Art. 6; BVerfGG § 79 Abs. 2
    Auslieferung, Vertrauensgrundsatz, neue Umstände, Schutz von Ehe und Familie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1704 (Ls.)
  • NStZ-RR 2007, 17
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 924/78

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde im Auslieferungsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 07.04.2006 - 1 ARs 18/05
    Es ist jedoch möglich, aufgrund eines erneuten Ersuchens mit neuen Tatsachen in einem neuen Auslieferungsverfahren nach §§ 29, 41 IRG zu verfahren (BVerfGE 50, 244; BGHSt 6, 236; Schomburg/Lagodny ebenda).

    (1) Dabei verkennt der Senat nicht, dass eine Beendigung des Auslieferungsverfahrens mit einer ablehnenden Entscheidung für den betroffenen Ausländer einen verfassungsrechtlich geschützten Vertrauenstatbestand schafft (BVerfGE 50, 244; BVerfGE 13, 261).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 14. Februar 1979 (BVerfGE 50, 244) ausdrücklich ausgeführt, dass es gegen den Vertrauenstatbestand verstoße, wenn nach Ablehnung des Auslieferungsbegehrens trotz des damit erfolgten Abschlusses des Auslieferungsverfahrens dennoch auf das verbrauchte Auslieferungsersuchen hin später zu irgend einer Zeit eine Auslieferungsbewilligung erteilt werden könnte.

  • BGH, 29.06.1954 - 3 ARs 35/54
    Auszug aus OLG Celle, 07.04.2006 - 1 ARs 18/05
    Es ist jedoch möglich, aufgrund eines erneuten Ersuchens mit neuen Tatsachen in einem neuen Auslieferungsverfahren nach §§ 29, 41 IRG zu verfahren (BVerfGE 50, 244; BGHSt 6, 236; Schomburg/Lagodny ebenda).

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann eine vorangegangene Entscheidung eines Oberlandesgerichts über die Zulässigkeit der Auslieferung eine - wenn auch beschränkte - Rechtskraft entfalten, nämlich dahingehend, dass das Oberlandesgericht nur aufgrund neuer Tatsachen wegen eines sich auf dieselbe Tat oder Strafe beziehenden Auslieferungsersuchens eine abweichende Sachentscheidung treffen dürfe (Beschluss des 3. Strafsenates vom 29. Juni 1954; BGHSt 6, 236).

  • BVerfG, 01.12.2003 - 2 BvR 879/03

    Auslieferung nach Peru

    Auszug aus OLG Celle, 07.04.2006 - 1 ARs 18/05
    (a) Art. 6 Abs. 1 GG schützt nicht davor, dass ein Ausländer - auch wenn er in Deutschland familiäre Bindungen hat - als Folge der Verletzung von Strafnormen außerhalb des Bundesgebietes zur Verantwortung gezogen wird (BVerfG, NStZ-RR 2004, 179 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus OLG Celle, 07.04.2006 - 1 ARs 18/05
    (1) Dabei verkennt der Senat nicht, dass eine Beendigung des Auslieferungsverfahrens mit einer ablehnenden Entscheidung für den betroffenen Ausländer einen verfassungsrechtlich geschützten Vertrauenstatbestand schafft (BVerfGE 50, 244; BVerfGE 13, 261).
  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

    Auszug aus OLG Celle, 07.04.2006 - 1 ARs 18/05
    Danach bestehen gegen eine Auslieferung nur dann verfassungsrechtliche Bedenken, wenn ein Verfolgter weder über die Tatsache der Durchführung und des Abschlusses des Verfahrens in irgend einer Weise unterrichtet war, noch ihm eine tatsächliche wirksame Möglichkeit eröffnet war, sich nach Erlangung dieser Kenntnis nachträglich rechtliches Gehör zu verschaffen und sich wirksam zu verteidigen (BVerfG StV 2004, 438; NJW 1983, 1726; Schomburg/Lagodny, IRG, 3. Aufl., § 15 IRG Rdn. 33a, Art. 1 EuAlÜbk Rdn. 6b m.w.N.).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 2 BvR 26/04

    Auslieferung nach Italien

    Auszug aus OLG Celle, 07.04.2006 - 1 ARs 18/05
    Danach bestehen gegen eine Auslieferung nur dann verfassungsrechtliche Bedenken, wenn ein Verfolgter weder über die Tatsache der Durchführung und des Abschlusses des Verfahrens in irgend einer Weise unterrichtet war, noch ihm eine tatsächliche wirksame Möglichkeit eröffnet war, sich nach Erlangung dieser Kenntnis nachträglich rechtliches Gehör zu verschaffen und sich wirksam zu verteidigen (BVerfG StV 2004, 438; NJW 1983, 1726; Schomburg/Lagodny, IRG, 3. Aufl., § 15 IRG Rdn. 33a, Art. 1 EuAlÜbk Rdn. 6b m.w.N.).
  • BVerfG, 17.11.1986 - 2 BvR 1255/86

    Verfassungsrechtliche Kontrolle der Auslieferung bei ausländischem

    Auszug aus OLG Celle, 07.04.2006 - 1 ARs 18/05
    Zulässig ist die Auslieferung dagegen, wenn ein Verfolgter von dem gegen ihn anhängigen Verfahren in Kenntnis gesetzt worden ist, sich ihm aber durch Flucht entzogen hat und im Verfahren von einem ordnungsgemäß bestellten Pflichtverteidiger unter Beachtung rechtsstaatlicher Mindestanforderungen verteidigt werden konnte (BVerfG NJW 1987, 830, st. Rspr. des Senats, zuletzt Beschluss vom 27. Mai 2005, 1 ARs 12/05).
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