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   OLG Celle, 07.04.2021 - 14 U 134/20   

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https://dejure.org/2021,9069
OLG Celle, 07.04.2021 - 14 U 134/20 (https://dejure.org/2021,9069)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.04.2021 - 14 U 134/20 (https://dejure.org/2021,9069)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. April 2021 - 14 U 134/20 (https://dejure.org/2021,9069)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Minderung der Erwerbsfähigkeit, Schadensminderungspflicht, Bemühen um Arbeitsstelle

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StVG § 7; StVG § 18; SGB X § 116; SGB X § 119; BGB § 242; BGB § 254 Abs. 2 S. 1 Alt. 2
    Höhe des Erwerbsschadens; Obliegenheit des Verkehrsunfallgeschädigten zum gewinnbringenden Einsatz seiner (verbliebenen) Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarkt; Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Erfolgsaussichten von Bemühungen des Geschädigten auf dem Arbeitsmarkt

  • verkehrslexikon.de

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten im Bemühen um eine Arbeitsstelle

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Auch Schulungsmaßnahmen

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall: Schadensminderungspflicht - Arbeitsbemühungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Schadensminderungspflicht - Hat sich der Geschädigte genug um eine Arbeitsstelle bemüht?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadensminderungspflicht eines Unfallgeschädigten umfasst auch das Bemühen um ...

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Schadenminderungspflicht: Unfallopfer muss sich um Umschulung bemühen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schadensminderungspflicht des Unfallgeschädigten umfasst zwecks Bemühens um Arbeitsstelle Teilnahme an Schulungsmaßnahmen - Mögliche Rückkehr in zuvor ausgeübten Beruf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Höhe des Erwerbsschadens; Obliegenheit des Verkehrsunfallgeschädigten zum gewinnbringenden Einsatz seiner (verbliebenen) Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarkt; Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Erfolgsaussichten von Bemühungen des Geschädigten auf dem Arbeitsmarkt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 23.01.1979 - VI ZR 103/78

    Darlegungs- und Beweislast im Haftpflichtprozeß wegen Arbeitsunfähigkeit des

    Auszug aus OLG Celle, 07.04.2021 - 14 U 134/20
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs obliegt es dem Verletzten im Verhältnis zum Schädiger, seine verbliebene Arbeitskraft in den Grenzen des Zumutbaren so nutzbringend wie möglich zu verwerten (st. Rspr. BGH, Urteil vom 05. Dezember 1995 - VI ZR 398/94 -, Rn. 10; Urteil vom 09. Oktober 1990 - VI ZR 291/89 -, Rn. 15; BGH, Urteil vom 23. Januar 1979 - VI ZR 103/78 -, Rn. 12 f., alles zitiert nach juris).

    Nur wenn derartige Bemühungen gescheitert wären, könnte die Klägerin sich mit Erfolg darauf berufen, dass der Arbeitsmarkt der Geschädigten verschlossen gewesen sei (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 1979 - VI ZR 103/78 -, Rn. 12 f., juris).

  • BGH, 09.10.1990 - VI ZR 291/89

    Bestmögliche Verwertung der verbliebenen Arbeitskraft; Schadensschätzung und

    Auszug aus OLG Celle, 07.04.2021 - 14 U 134/20
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs obliegt es dem Verletzten im Verhältnis zum Schädiger, seine verbliebene Arbeitskraft in den Grenzen des Zumutbaren so nutzbringend wie möglich zu verwerten (st. Rspr. BGH, Urteil vom 05. Dezember 1995 - VI ZR 398/94 -, Rn. 10; Urteil vom 09. Oktober 1990 - VI ZR 291/89 -, Rn. 15; BGH, Urteil vom 23. Januar 1979 - VI ZR 103/78 -, Rn. 12 f., alles zitiert nach juris).

    Dies gilt nicht nur für das Bemühen, einen angemessenen Arbeitsplatz zu finden, sondern auch für die Teilnahme an Schulungen bzw. Umschulungen (vgl. BGH, Urteil vom 09. Oktober 1990 - VI ZR 291/89 -, Rn. 18, juris).

  • OLG Brandenburg, 13.11.2019 - 4 U 7/19

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Auszug aus OLG Celle, 07.04.2021 - 14 U 134/20
    Verwirkung als Unterfall der wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben unzulässigen Rechtsausübung kommt in Betracht, wenn der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend gemacht hat, obwohl er hierzu in der Lage war, und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht nicht mehr geltend machen werde, sodass die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20. Januar 2021 - 4 U 68/20 -, Rn. 70, juris).Zu dem Zeitablauf müssen mithin besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde sein Recht nicht mehr geltend machen (Senat, Urteile vom 13. November 2019 - 4 U 7/19 - und vom 3. April 2019 - 4 U 99/18 -, Rn. 30; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20. Januar 2021 - 4 U 68/20 -, Rn. 70 - 71, alle zitiert nach juris).
  • BGH, 23.01.2014 - VII ZR 177/13

    Überzahltes Architektenhonorar: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs

    Auszug aus OLG Celle, 07.04.2021 - 14 U 134/20
    Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (st. Rspr. BGH, NJW 2014, 1230, Rn. 13 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 20.01.2021 - 4 U 68/20
    Auszug aus OLG Celle, 07.04.2021 - 14 U 134/20
    Verwirkung als Unterfall der wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben unzulässigen Rechtsausübung kommt in Betracht, wenn der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend gemacht hat, obwohl er hierzu in der Lage war, und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht nicht mehr geltend machen werde, sodass die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20. Januar 2021 - 4 U 68/20 -, Rn. 70, juris).Zu dem Zeitablauf müssen mithin besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde sein Recht nicht mehr geltend machen (Senat, Urteile vom 13. November 2019 - 4 U 7/19 - und vom 3. April 2019 - 4 U 99/18 -, Rn. 30; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20. Januar 2021 - 4 U 68/20 -, Rn. 70 - 71, alle zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2005 - 1 U 128/05

    Ermittlung des Fahrzeugschadens nach einem Verkehrsunfall nach den Grundsätzen

    Auszug aus OLG Celle, 07.04.2021 - 14 U 134/20
    Gem. § 242 BGB findet der Grundsatz von Treu und Glauben in dem gesetzlichen Schuldverhältnis zwischen dem Geschädigten bzw. der Klägerin aus übergegangenem Recht und dem Haftpflichtversicherer des Schädigers zwar Beachtung (vgl. OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Dezember 2005 - I-1 U 128/05 -, Rn. 33, juris), missbräuchlich wäre ein widersprüchliches Verhalten aber nur dann, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde und dieser im Hinblick darauf Dispositionen getroffen hat oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen.
  • OLG Brandenburg, 03.04.2019 - 4 U 99/18

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Auszug aus OLG Celle, 07.04.2021 - 14 U 134/20
    Verwirkung als Unterfall der wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben unzulässigen Rechtsausübung kommt in Betracht, wenn der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend gemacht hat, obwohl er hierzu in der Lage war, und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht nicht mehr geltend machen werde, sodass die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20. Januar 2021 - 4 U 68/20 -, Rn. 70, juris).Zu dem Zeitablauf müssen mithin besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde sein Recht nicht mehr geltend machen (Senat, Urteile vom 13. November 2019 - 4 U 7/19 - und vom 3. April 2019 - 4 U 99/18 -, Rn. 30; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20. Januar 2021 - 4 U 68/20 -, Rn. 70 - 71, alle zitiert nach juris).
  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

    Auszug aus OLG Celle, 07.04.2021 - 14 U 134/20
    Es muss objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens vorliegen, weil das frühere Verhalten mit dem späteren unvereinbar ist und die Interessen der gegnerischen Partei im Hinblick hierauf vorrangig schutzwürdig sind (BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15 -, Rn. 20, Urteil vom 07. Mai 2014 -, Rn. 40, juris; Grüneberg, in: Palandt, BGB, 77. Aufl. § 242, Rn. 55 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 14.01.2020 - 4 U 1245/19

    Rückforderungsanspruch einer Versicherung nach Leistung einer Vorauszahlung an

    Auszug aus OLG Celle, 07.04.2021 - 14 U 134/20
    Denn auch ein Vorbehalt hindert nicht die Erfüllungswirkung der Leistung gem. § 362 Abs. 1 BGB (Armbrüster, in: Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 29. Aufl. 2015, vor § 74 VVG, Rn. 137 f.; OLG Dresden, Urteil vom 14. Januar 2020 - 4 U 1245/19 -, Rn. 4, juris m.w.N.).
  • BGH, 16.10.2001 - VI ZR 408/00

    Erstattungsfähigkeit des an den Geschäftsführer einer GmbH aufgrund bestrittener

    Auszug aus OLG Celle, 07.04.2021 - 14 U 134/20
    Unterlassene Arbeitsbemühungen können ihr deshalb nicht zu ihrem Nachteil gereichen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2001 - VI ZR 408/00 -, Rn. 12, juris).
  • OLG Celle, 30.05.2007 - 14 U 189/06

    Umfang des Schadensersatzes bei Wohnsitz des Geschädigten in einem ausländischen

  • BGH, 05.12.1995 - VI ZR 398/94

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten; Pflicht zum Einsatz der verbliebenen

  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 474/14

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung

  • OLG Frankfurt, 02.11.2015 - 25 U 159/12

    Umfang des Schadenersatzes nach Verkehrsunfall

  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
  • BGH, 24.01.2023 - VI ZR 152/21

    Kürzung des aus übergegangenem Recht des Geschädigten hergeleiteten

    Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner in r+s 2021, 361 ff. veröffentlichten Entscheidung unter anderem ausgeführt, der Anspruch der Klägerin gemäß §§ 7, 18 StVG, § 823 BGB i.V.m. § 3 PflVG aF, §§ 116, 119 SGB X sei nur in geringem Umfang begründet.
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