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   OLG Celle, 07.05.2009 - 17 W 6/09   

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https://dejure.org/2009,3711
OLG Celle, 07.05.2009 - 17 W 6/09 (https://dejure.org/2009,3711)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.05.2009 - 17 W 6/09 (https://dejure.org/2009,3711)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - 17 W 6/09 (https://dejure.org/2009,3711)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Heimaufenthalt bei Kündigungsrecht des Betreibers, Vorlage an den BGH, Heimbegriff

  • Judicialis

    VBVG § 5 Abs. 3; ; HeimG § 1 Abs. 1

  • iqb-info.de PDF

    Betreuervergütung und Heimbegriff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBVG § 5 Abs. 3; HeimG § 1 Abs. 1
    Begriff des Heimaufenthalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuervergütung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bestimmung des vergütungsrechtlichen Heimbegriffs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2336
  • FGPrax 2009, 157
  • FamRZ 2009, 1518
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Dresden, 21.04.2006 - 3 W 446/06

    Stundensatz für die Betreuung

    Auszug aus OLG Celle, 07.05.2009 - 17 W 6/09
    Hieraus kann indessen nicht geschlossen werden, dass eine Einrichtung schon dann kein Heim im Sinne des Heimgesetzes sei, wenn sie sich in ihren Verträgen das Recht vorbehält, dem Bewohner im Falle einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu kündigen (so aber OLG Dresden FamRZ 2007, 499, 500. MünchKomm/Fröschle aaO Rn. 29).

    Er sieht sich daran durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom 21. April 2006 (veröffentlicht in FamRZ 2007, 499 f.) gehindert.

  • BGH, 23.01.2008 - XII ZB 176/07

    Begriff des Aufenthalts in einem Heim bei Aufenthalt des Pflegebedürftigen in

    Auszug aus OLG Celle, 07.05.2009 - 17 W 6/09
    in § 5 VBVG geht es demgegenüber um die Vermutung, dass ein Leben des Betroffenen in einer Einrichtung mit heimmäßiger Versorgung für den Betreuer bei der Führung seines Amtes einen erheblich geringeren Arbeitsaufwand verursacht als ein Leben des Betroffenen außerhalb einer solchen Einrichtung (vgl. BGH Beschluss vom 23. Januar 2008 - XII ZB 176/07 - FamRZ 2008, 778, 780 [Tz. 17]).

    Auch der Bundesgerichtshof hat sich dafür ausgesprochen, die Auslegung des vergütungsrechtlichen Heimbegriffes an griffige und leicht feststellbare Kriterien zu binden (BGH Beschluss vom 23. Januar 2008 aaO [Tz. 16]).

  • BGH, 21.04.2005 - III ZR 293/04

    Vertragliche Kündigungsgründe beim Betreuten Wohnen

    Auszug aus OLG Celle, 07.05.2009 - 17 W 6/09
    Derartige Kündigungsregelungen müssen für Heime im Sinne des § 1 Abs. 1 HeimG als von vornherein unbedenklich angesehen (vgl. BGH Beschluss vom 21. April 2005 - III ZB 293/04 - FamRZ 2005, 1076, 1077) und können deshalb nach Auffassung des Senats nicht als Anhaltspunkt gegen die öffentlich-rechtliche Qualifizierung einer Einrichtung als Heim ausgewertet werden.
  • OLG München, 13.04.2006 - 33 Wx 42/06

    Betreuervergütung bei Heimaufenthalt aufgrund umfangreicher hauswirtschaftlicher

    Auszug aus OLG Celle, 07.05.2009 - 17 W 6/09
    Insoweit hat das Landgericht auch zurecht darauf abgestellt, dass das Haus L. der Diakonischen Werke H. der Heimaufsicht unterliegt (vgl. OLG München NJW-RR 2006, 1016, 1017. OLG Stuttgart FGPrax 2007, 174, 175. BtKomm/Dodegge aaO. Deinert FamRZ 2005, 954, 958).
  • OLG Stuttgart, 08.02.2007 - 8 W 519/06

    Berufsbetreuervergütung: Abgrenzung des "Heims" von "betreutem Wohnen"

    Auszug aus OLG Celle, 07.05.2009 - 17 W 6/09
    Insoweit hat das Landgericht auch zurecht darauf abgestellt, dass das Haus L. der Diakonischen Werke H. der Heimaufsicht unterliegt (vgl. OLG München NJW-RR 2006, 1016, 1017. OLG Stuttgart FGPrax 2007, 174, 175. BtKomm/Dodegge aaO. Deinert FamRZ 2005, 954, 958).
  • BGH, 15.12.2010 - XII ZB 90/09

    Betreuervergütung: Vergütungsrechtlicher Heimbegriff

    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in OLGR Celle 2009, 560 = FGPrax 2009, 157 = BtPrax 2009, 184 veröffentlicht ist, möchte die hiergegen erhobene zugelassene sofortige weitere Beschwerde zurückweisen.
  • LG Bad Kreuznach, 17.05.2017 - 1 T 73/17

    Berufsbetreuervergütung aus der Staatskasse: Stundenkontingent des Betreuers bei

    Angesichts des Gesetzeswortlauts, der nur auf das Vorhalten der Leistungen abstellt, ist vielmehr eine abstrakte Betrachtungsweise vorzunehmen, die sich auf die typische Lebenssituation eines Bewohners der betreffenden Einrichtung bezieht (OLG Hamm, Beschluss vom 08. Juni 2010, 15 Wx 89/10 - juris; OLG Celle, BtPrax 2009, 184; LG Köln, Beschluss vom 07. Januar 2013, 1 T 398/12 - juris).

    Der Gesetzgeber geht vielmehr im Sinne einer nicht widerlegbaren Vermutung davon aus, dass der Zeitaufwand des Betreuers geringer ist, wenn der Betroffene in einer anhand einer abstrakten Betrachtungsweise vergütungsrechtlich als Heim einzustufenden Einrichtung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (so auch OLG Celle, BtPrax 2009, 184).

  • OLG Hamm, 08.06.2010 - 15 Wx 89/10

    Voraussetzungen der erhöhten Betreuervergütung bei Heimunterbringung

    Dabei kommt es nicht auf den Umfang der tatsächlichen Inanspruchnahme der von dem Einrichtungsträger gegenüber dem Betreuten zu erbringenden Leistungen an, sondern auf eine abstrakte Betrachtungsweise, die sich auf die typische Lebenssituation eines Bewohners der betreffenden Einrichtung bezieht (OLG Celle BtPrax 2009, 184 = FGPrax 2009, 157; MünchKomm-Fröschle, BGB, Komm., 5. Aufl., § 5 VBVG, Rdnr. 31; Zimmermann, FamRZ 2006, 1802, 1806).
  • LG Baden-Baden, 17.05.2017 - 1 T 73/17
    Angesichts des Gesetzeswortlauts, der nur auf das Vorhalten der Leistungen abstellt, ist vielmehr eine abstrakte Betrachtungsweise vorzunehmen, die sich auf die typische Lebenssituation eines Bewohners der betreffenden Einrichtung bezieht (OLG Hamm, Beschluss vom 08. Juni 2010, 15 Wx 89/10 - juris; OLG Celle, BtPrax 2009, 184; LG Köln, Beschluss vom 07. Januar 2013, 1 T 398/12 - juris).

    Der Gesetzgeber geht vielmehr im Sinne einer nicht widerlegbaren Vermutung davon aus, dass der Zeitaufwand des Betreuers geringer ist, wenn der Betroffene in einer anhand einer abstrakten Betrachtungsweise vergütungsrechtlich als Heim einzustufenden Einrichtung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (so auch OLG Celle, BtPrax 2009, 184).

  • OLG Hamm, 31.05.2010 - 15 Wx 388/09

    Voraussetzungen der erhöhten Betreuervergütung bei Heimunterbringung

    Dabei kommt es nicht auf den Umfang der tatsächlichen Inanspruchnahme der von dem Einrichtungsträger gegenüber dem Betreuten zu erbringenden Leistungen an, sondern auf eine abstrakte Betrachtungsweise, die sich auf die typische Lebenssituation eines Bewohners der betreffenden Einrichtung bezieht (OLG Celle, BtPrax 2009, 184 = FGPrax 2009, 157; MünchKomm-Fröschle, BGB, Komm., 4. Aufl., § 5 VBVG, Rdnr. 31; Zimmermann, FamRZ 2006, 1802, 1806).
  • LG Köln, 07.01.2013 - 1 T 398/12

    Vergütung eines Betreuers für die Zeit des Wohnens der betreuten Person in einer

    Angesichts des Gesetzeswortlautes, der nur auf das Vorhalten der Leistungen abstellt, ist vielmehr eine abstrakte Betrachtungsweise vorzunehmen, die sich auf die typische Lebenssituation eines Bewohners der betreffenden Einrichtung bezieht (OLG Celle, BtPrax 2009, 184).
  • LG Kleve, 06.10.2009 - 4 T 223/09

    Abgrenzung, Heimunterbringung, ambulantes Wohnen

    (vgl. OLG D: Beschluss vom 07.05.2009 - 17 W 6/09, NJW 2009, 2336 f., zitiert nach juris).
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