Rechtsprechung
OLG Celle, 07.07.2005 - 4 W 119/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 756 BGB; § 748 BGB; § 4 Abs. 3 WEG; § 311 b Abs. 1 BGB; § 242 BGB
Erforderlichkeit der Eintragung ins Wohnungsgrundbuch als Voraussetzung für die Entstehung des Wohnungseigentums; Anspruch des Teilhabers einer Gemeinschaft zur Hinzufügung bestimmter Forderungen gegen einen anderen Teilhaber-Schuldner zur Teilung; Pflicht des Teilhabers ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erforderlichkeit der Eintragung ins Wohnungsgrundbuch als Voraussetzung für die Entstehung des Wohnungseigentums; Anspruch des Teilhabers einer Gemeinschaft zur Hinzufügung bestimmter Forderungen gegen einen anderen Teilhaber-Schuldner zur Teilung; Pflicht des Teilhabers ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 748; BGB § 756 Abs. 1
Anspruch des Teilhabers einer Gemeinschaft nur bei Forderungen aufgrund der Zugehörigkeit zur Gemeinschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- hermanns-rechtsanwaelte.de , S. 2 (Kurzinformation)
Teilungsversteigerung
Verfahrensgang
- LG Bückeburg, 28.05.2005 - 2 O 137/04
- OLG Celle, 07.07.2005 - 4 W 119/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.04.1987 - IX ZR 237/86
Aufteilung des Versteigerungserlöses unter mehreren Berechtigten
Auszug aus OLG Celle, 07.07.2005 - 4 W 119/05
Zunächst ist unstreitig, dass der Beklagte nicht über im Grundbuch eingetragene Rechte verfügt, die bei der Auszahlung des Versteigerungserlöses berücksichtigt werden müssten (vgl. BGH, NJW-RR 1987, 890).Das Argument des Beklagten, dem BGH-Urteil vom 14. April 1987 (NJW-RR 1987, 890) liege eine vergleichbare Situation zugrunde, greift nicht durch.
Ihm stand es - so hat der BGH in der Entscheidung NJW-RR 1987, 890 ff. wörtlich formuliert - "frei, seine etwaigen Ansprüche auf Aufwendungsersatz und Ausgleich unter Gesamtschuldnern (§ 426 BGB) im Wege der Klage durchzusetzen und an den Anteil ... (des Klägers) ... am Erlös der Versteigerung des Grundstücks zu vollstrecken.".