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   OLG Celle, 07.12.2005 - 3 U 141/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4894
OLG Celle, 07.12.2005 - 3 U 141/05 (https://dejure.org/2005,4894)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.12.2005 - 3 U 141/05 (https://dejure.org/2005,4894)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Dezember 2005 - 3 U 141/05 (https://dejure.org/2005,4894)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 202 BGB; § 203 BGB; § 139 ZPO
    Möglichkeit einer Erklärung eines Verzichtes auf die Einrede der Verjährung bei bereits vorliegendem Eintritt der Verjährung; Bestehen eines Anspruches auf Schadensersatz wegen der Schlechterfüllung eines Anwaltsvertrages wegen eines auf Grund Verjährung nicht ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer Erklärung eines Verzichtes auf die Einrede der Verjährung bei bereits vorliegendem Eintritt der Verjährung; Bestehen eines Anspruches auf Schadensersatz wegen der Schlechterfüllung eines Anwaltsvertrages wegen eines auf Grund Verjährung nicht ...

  • ratgeber-arzthaftung.de PDF, S. 68

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

  • Judicialis

    BGB § 202; ; BGB § 203

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 202 § 203
    Voraussetzungen des Verjährungsverzichts für die Vergangenheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung: Zum Verjährungsverzicht für die Vergangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gilt Verzicht auf Verjährungseinrede auch für schon verjährte Ansprüche? (IBR 2006, 1053)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.11.1995 - IX ZR 148/94

    Verjährung des Regreßanspruchs gegen einen Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2005 - 3 U 141/05
    Bereits die Befristung des Einredeverzichts zeigt, dass sich der Beklagte lediglich auf den Eintritt der Verjährung innerhalb der jeweiligen Frist nicht berufen wollte (vgl. BGH NJW 1996, 661 [663]).
  • LSG Brandenburg, 29.10.2001 - L 7 U 80/00
    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2005 - 3 U 141/05
    Mit Urteil vom 24. Oktober 2001 bestätigte der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle (7 U 80/00) den Anspruch des Klägers dem Grunde nach und in einem Umfang von 110.814,49 DM.
  • BGH, 27.01.2005 - VII ZR 158/03

    Ansprüche des Auftraggebers wegen Schäden am Bauwerk; Hemmung der Verjährung von

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2005 - 3 U 141/05
    Auch die von dem Kläger zitierte Entscheidung des BGH vom 27. Januar 2005, VII ZR 158/03 (BauR 2005, S. 705 ff.) führt zu keiner anderen Einschätzung.
  • BGH, 12.12.2002 - IX ZR 99/02

    Hinweispflicht des regreßpflichtigen Anwalts bei Beauftragung eines anderen

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2005 - 3 U 141/05
    Denn zu Recht hat das Landgericht einen solchen Anspruch verneint, weil der Kläger mit seinem jetzigen Prozessbevollmächtigten rechtzeitig einen anderen Rechtsanwalt wegen der Haftungsfrage beauftragt hatte (vgl. BGH NJW 2003, 822 [823 f.]; Feuerich/Weyland, a. a. O., § 51 b Rn. 23).
  • BGH, 05.11.2003 - 1 StR 368/03

    Sachleitungsbefugnis des Vorsitzenden (geordnete Zeugenbefragung; sachfremdes

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2005 - 3 U 141/05
    Es reicht aus, wenn der in Anspruch Genommene Erklärungen abgibt, die dem Geschädigten die Annahme gestatten, der Verpflichtete lasse sich auf die Erörterung über die Berechtigung von Schadensersatzansprüchen ein (vgl. BGH NJW 2004, 239 [240], m. w. N.).
  • BGH, 26.05.1994 - IX ZR 57/93

    Beginn der Verjährung der Haftung eines Steuerberaters

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2005 - 3 U 141/05
    Vielmehr ist, worauf das Landgericht zutreffend abstellt, die Erklärung des Beklagten dahingehend zu verstehen, dass er während des Laufs der Verjährungsfrist für eine bestimmte Frist, nämlich zunächst bis zum 30. Juli 2003, später in mehreren Erklärungen bis zuletzt zum 31. August 2004, auf die Einrede der Verjährung verzichtet mit der Folge, dass er, sollte innerhalb dieser Frist die Verjährung eintreten, an der Ausübung der Verjährungseinrede gehindert wäre (vgl. BGH NJW-RR 1994, 1210 [1211]).
  • OLG Naumburg, 25.06.2009 - 1 U 14/06

    Anwendbarkeit der Rügeobliegenheit bei Lieferung und Montage einer vollständigen

    Regelmäßig, so auch hier, bezieht sich ein befristeter Verzicht auf die Einrede der Verjährung lediglich auf unverjährte Ansprüche, deren gerichtliche Geltendmachung der Verzichtende ansonsten u.U. besorgen muss (vgl. OLG Celle, Urteil v. 7. Dezember 2005, 3 U 141/05 - dazu BGH, Beschluss vom 8. Januar 2009, IX ZR 1/06).
  • LG Bonn, 07.11.2008 - 15 O 3/06

    Verjährung des Anspruchs eines Auftraggebers auf Schadenersatz aus einem zwischen

    Insoweit kommt dem Verzicht auf die Einrede der Verjährung in Bezug auf bereits verjährte Ansprüche Ausnahmecharakter zu (OLG Celle OLGR 2006, 122).

    So zeigt insbesondere die Anknüpfung an die Dauer eines avisierten Deckungsprozesses, dass sich die Beklagten nur für den Zeitraum eines solchen Prozesses auf den Eintritt einer Verjährung nicht berufen wollten (vgl. entsprechend OLG Celle OLGR 2006, 122, 122 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2009 - 4 S 2569/07

    Beamtenbesoldung: Verzicht des Dienstherrn auf Einrede der Verjährung

    Da der Dienstherr nicht nur berechtigt, sondern nach dem Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung grundsätzlich auch verpflichtet ist, gegenüber Besoldungs- und Versorgungsansprüchen die Einrede der Verjährung geltend zu machen (vgl. BVerwG, Urteile vom 15.06.2006, a.a.O. und vom 25.11.1982 - 2 C 32.81 -, BVerwGE 66, 256), muss sich aus den Gesamtumständen seiner Erklärung eindeutig ergeben, dass ein Verzicht auf die Einrede der Verjährung auch für den Fall gelten soll, dass bereits Verjährung eingetreten ist (vgl. OLG Celle, Urteil vom 07.12.2005 - 3 U 141/05 -, juris).
  • LG Bonn, 11.04.2018 - 1 O 36/14

    Klage und Widerklage im WCCB-Zivilverfahren abgewiesen

    Der Umstand, dass die Verjährungsverzichtserklärung erstmals im Jahr 2010 abgegeben wurde, also zu einer Zeit, als, wie vorstehend ausgeführt, bereits die Verjährung eingetreten war, spricht jedenfalls dafür, dass sich die Verzichtserklärung nicht auch auf zu diesem Zeitpunkt bereits verjährte Ansprüche erstreckt (vgl. OLG Celle v. 07.12.2005, 3 U 141/05 = OLGR Celle 2006, 122, zit. nach juris).
  • OLG Köln, 16.07.2009 - 8 U 64/08

    Schadensersatzanspruch wegen Pflichtverletzung im Zusammenhang mit einer

    Insoweit kommt dem Verzicht auf die Einrede der Verjährung in Bezug auf bereits verjährte Ansprüche Ausnahmecharakter zu (OLG Celle OLGR 2006, 122).
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