Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.05.2015 - 10 WF 11/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,38138
OLG Celle, 08.05.2015 - 10 WF 11/15 (https://dejure.org/2015,38138)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.05.2015 - 10 WF 11/15 (https://dejure.org/2015,38138)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Mai 2015 - 10 WF 11/15 (https://dejure.org/2015,38138)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,38138) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfahrenskostenhilfe für eine Umgangsregelung - nach Tötung der Kindesmutter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umgangsausschlusses wegen Kindeswohlgefährdung - und die sachverständige Begutachtung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Saarbrücken, 25.08.2014 - 6 UF 64/14
    Auszug aus OLG Celle, 08.05.2015 - 10 WF 11/15
    Die Tragweite eines Umgangsausschlusses wegen Kindeswohlgefährdung im Sinne von § 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB und dessen verfassungsrechtliche Dimension stellt besondere Anforderungen auch an die gerichtlich gemäß § 26 FamFG gebotene Sachaufklärung und kann Anlass für eine sachverständige Begutachtung geben (im Anschluss an OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25. August 2014 - 6 UF 64/14, NZFam 2015, 44 Rn. 12).

    Aufgrund des verfassungsrechtlich nach Art. 6 Abs. 2 GG besonders geschützten Elternrechts ist zu beachten, dass eine Einschränkung des Umgangsrechts eines Elternteils nur dann gerechtfertigt ist, wenn sich mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt, dass dies zum Schutz des Kindes und zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung erforderlich ist (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25. August 2014 - 6 UF 64/14, NZFam 2015, 44 Rn. 12 m. w. N.).

  • BGH, 23.11.2006 - III ZR 65/06

    Darlegungs- und Beweislast bei Schäden durch ein sogenanntes Dialer-Programm

    Auszug aus OLG Celle, 08.05.2015 - 10 WF 11/15
    Angesichts der besonderen Tragweite eines Umgangsausschlusses und unter Berücksichtigung der fehlenden eigenen Sachkunde (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 2006 - III ZR 65/06, NJW-RR 2007, 357 Rn. 14 m. w. N.) des Gerichts zur Beurteilung der außergewöhnlichen Umstände im vorliegenden Fall wäre die Frage einer Kindeswohlgefährdung durch Umgangskontakte zwischen dem Antragsteller und dem Sohn nur durch ein kinderpsychologisches Gutachten hinreichend sicher aufzuklären.
  • BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 2697/07

    Unterlassen der Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater bei bestehendem

    Auszug aus OLG Celle, 08.05.2015 - 10 WF 11/15
    Dabei ist das Gericht zwar nicht stets gehalten, sich sachverständig beraten zu lassen, etwa wenn anderweitig hinreichende und zuverlässige Entscheidungsgrundlagen vorhanden sind (BVerfG, FamRZ 2008, 381).
  • BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 746/08

    Ausschluss eines Vaters vom Umgang mit seinem Kind aufgrund unzureichender

    Auszug aus OLG Celle, 08.05.2015 - 10 WF 11/15
    Die Gerichte müssen ihr Verfahren so gestalten, dass sie möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen können (BVerfG, FamRZ 2009, 399, 400).
  • BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09

    Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen

    Auszug aus OLG Celle, 08.05.2015 - 10 WF 11/15
    Diese verfassungsrechtliche Dimension stellt auch besondere Anforderungen an die gerichtlich gemäß § 26 FamFG gebotene Sachaufklärung, die nicht nur den Elternrechten Rechnung tragen muss, sondern aufgrund des staatlichen Wächteramtes (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG) auch das Kindeswohl besonders im Blick haben muss (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2010 - XII ZB 68/09, BGHZ 184, 269 Rn. 29 f).
  • OLG Celle, 05.07.2010 - 10 WF 209/10

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung hinsichtlich der rückwirkenden Abänderung

    Auszug aus OLG Celle, 08.05.2015 - 10 WF 11/15
    Ein Antrag auf rückwirkende Abänderung eines Unterhaltstitels für die Zeit vor Einreichung eines Verfahrenskostenhilfeantrages für ein Abänderungsverfahren kann mutwillig sein, soweit dadurch erhebliche Mehrkosten entstehen, dass der Antragsteller ohne nachvollziehbaren Grund nicht zeitnah nach einem Auskunfts- oder Verzichtsverlangen einen verfahrenseinleitenden Antrag bei Gericht stellt (OLG Celle, Beschluss vom 5. Juli 2010 - 10 WF 209/10, FamRZ 2011, 50).
  • BGH, 12.01.2011 - XII ZB 181/10

    Prozesskostenhilfebewilligung: Berücksichtigung der auf eine Geldstrafe zu

    Auszug aus OLG Celle, 08.05.2015 - 10 WF 11/15
    d) Im Streitfall stehen der Versagung der Verfahrenskostenhilfe für den Antragsteller auch keine sozial- oder rechtsstaatlichen Bedenken entgegen, weil ihm hierdurch die verfassungsrechtlich geschützte Zugangsmöglichkeit zu den Gerichten verwehrt sein könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - XII ZB 181/10, FamRZ 2011, 554).
  • BGH, 30.03.2011 - XII ZB 212/09

    Prozesskostenhilfe für Aufhebung einer Scheinehe: Pflicht zur Finanzierung der

    Auszug aus OLG Celle, 08.05.2015 - 10 WF 11/15
    So kann ein Scheidungsbegehren verfahrenskostenhilferechtlich mutwillig sein, wenn die Beteiligten im Sinne eines Gesamtplanes bei Eingehung einer Scheinehe bereits die spätere Scheidung beabsichtigten und wussten, dass sie die hierfür erforderlichen Kosten nicht selbst würden aufbringen können (offen gelassen von BGH, Beschluss vom 30. März 2011 - XII ZB 212/09, JR 2012, 383 Rn. 14, dort aber m. w. N. auf entsprechende obergerichtliche Rspr.).
  • OLG Celle, 12.08.2011 - 10 WF 299/10

    Voraussetzungen einer Ablehnung der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wegen

    Auszug aus OLG Celle, 08.05.2015 - 10 WF 11/15
    Wenn es der Antragsgegner anlässlich der Prüfung der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe zugunsten des Antragstellers ohne triftigen Grund unterlässt, seine Einwendungen vorzubringen, mit denen er seine Inanspruchnahme im Hauptsacheverfahren hätte verhindern können, wird dies als verfahrenskostenhilferechtlich mutwillig angesehen (OLG Celle, Beschluss vom 12. August 2011 - 10 WF 299/10, FamRZ 2012, 47 m. w. N.).
  • OLG Celle, 27.11.2015 - 10 WF 303/15

    Anforderungen an die Feststellung einer sozial-familiären Beziehung i.S. von §

    Ein Umgangsrecht des Kindesvaters, der aufgrund der Tötung der Kindesmutter zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, ist nach Kenntnis des Senats aus dem parallelen Umgangsverfahren zum Aktenzeichen 10 WF 11/15 offen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht