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   OLG Celle, 08.05.2017 - 13 U 35/17   

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https://dejure.org/2017,26313
OLG Celle, 08.05.2017 - 13 U 35/17 (https://dejure.org/2017,26313)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.05.2017 - 13 U 35/17 (https://dejure.org/2017,26313)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Mai 2017 - 13 U 35/17 (https://dejure.org/2017,26313)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    UWG § 3 Abs. 1; UWG § 3a; UWG § 8 Abs. 1; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; AMG § 2 Abs. 1 Nr. 1; AMG § 38 Abs. 1 S. 1; AMG § 43 Abs. 1 S. 1
    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines homöopathischen Präsentationsarzneimittels als Nahrungsergänzungsmittel

  • damm-legal.de

    Die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels wie ein homöopathisches Arzneimittel ist unzulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines homöopathischen Präsentationsarzneimittels als Nahrungsergänzungsmittel

  • kanzlei.biz

    Irreführende Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines homöopathischen Präsentationsarzneimittels als Nahrungsergänzungsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels wie ein homöopathisches Arzneimittel ist unzulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel als homöopathisches Präsentationsarzneimittel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2016 - 13 A 1519/15

    Definition und Begriffsbestimmung eines Arzneimittels; Annahme eines

    Auszug aus OLG Celle, 08.05.2017 - 13 U 35/17
    Vielmehr genügt es, wenn bei einem durchschnittlich informierten Verbraucher auch nur schlüssig, aber mit Gewissheit der Eindruck entsteht, dass das Erzeugnis in Anbetracht seiner Aufmachung die betreffenden Eigenschaften haben müsse (vgl. EuGH, Urteil vom 15. November 2007 - C-319/05 - Knoblauch-Extrakt-Pulver-Kapsel, juris Rn. 46 m. w. N.; OVG NRW, Beschluss vom 27. April 2016 - 13 A 1519/15, juris Rn. 5 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 28. Januar 2016 - 4 U 134/15, juris Rn. 9).
  • OLG Karlsruhe, 28.01.2016 - 4 U 134/15

    Wundpflegecreme - Wettbewerbsverstoß: Einordnung einer Wundpflegecreme als

    Auszug aus OLG Celle, 08.05.2017 - 13 U 35/17
    Vielmehr genügt es, wenn bei einem durchschnittlich informierten Verbraucher auch nur schlüssig, aber mit Gewissheit der Eindruck entsteht, dass das Erzeugnis in Anbetracht seiner Aufmachung die betreffenden Eigenschaften haben müsse (vgl. EuGH, Urteil vom 15. November 2007 - C-319/05 - Knoblauch-Extrakt-Pulver-Kapsel, juris Rn. 46 m. w. N.; OVG NRW, Beschluss vom 27. April 2016 - 13 A 1519/15, juris Rn. 5 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 28. Januar 2016 - 4 U 134/15, juris Rn. 9).
  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 158/98

    Franzbranntwein-Gel

    Auszug aus OLG Celle, 08.05.2017 - 13 U 35/17
    Dabei kann die Vorstellung der Verbraucher auch durch die Auffassungen der pharmazeutischen oder medizinischen Wissenschaft beeinflusst sein, ferner durch die dem Mittel beigefügten oder in Werbeprospekten enthaltenen Indikationshinweise und Gebrauchsanweisungen sowie die Aufmachung, in der das Mittel dem Verkehr allgemein entgegentritt (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2000 - I ZR 158/98 - Franzbranntwein-Gel, juris Rn. 27).
  • EuGH, 15.11.2007 - C-319/05

    KAPSELN MIT KNOBLAUCHEXTRAKT-PULVER SIND KEIN ARZNEIMITTEL

    Auszug aus OLG Celle, 08.05.2017 - 13 U 35/17
    Vielmehr genügt es, wenn bei einem durchschnittlich informierten Verbraucher auch nur schlüssig, aber mit Gewissheit der Eindruck entsteht, dass das Erzeugnis in Anbetracht seiner Aufmachung die betreffenden Eigenschaften haben müsse (vgl. EuGH, Urteil vom 15. November 2007 - C-319/05 - Knoblauch-Extrakt-Pulver-Kapsel, juris Rn. 46 m. w. N.; OVG NRW, Beschluss vom 27. April 2016 - 13 A 1519/15, juris Rn. 5 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 28. Januar 2016 - 4 U 134/15, juris Rn. 9).
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