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   OLG Celle, 08.06.2005 - 3 U 11/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4752
OLG Celle, 08.06.2005 - 3 U 11/05 (https://dejure.org/2005,4752)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.06.2005 - 3 U 11/05 (https://dejure.org/2005,4752)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Juni 2005 - 3 U 11/05 (https://dejure.org/2005,4752)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 812 Abs. 1 S. 1 1. Fall BGB; § 818 Abs. 3 BGB; § 254 BGB
    Bereicherungsanspruch im Rahmen einer Fehlüberweisung; Verschulden des Empfängers einer Fehlüberweisung im Verhältnis zum Verschulden der Bank; Beachtlichkeit des Verschuldens im Bereicherungsrecht; Schadensersatzanspruch wegen einer positiven Vertragsverletzung aus ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bereicherungsanspruch im Rahmen einer Fehlüberweisung; Verschulden des Empfängers einer Fehlüberweisung im Verhältnis zum Verschulden der Bank; Beachtlichkeit des Verschuldens im Bereicherungsrecht; Schadensersatzanspruch wegen einer positiven Vertragsverletzung aus ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fehlüberweisung - Mitverschulden der Bank

  • Judicialis

    BGB § 254; ; BGB § 812

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254; BGB § 812
    Zur Anrechnung des Mitverschuldens bei einem Bereicherungsanspruchesim Rahmen einer Fehlüberweisung bei fehlenden Voraussetzungen eines vertraglichen Schadensersatzanspruches

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Bei einer Fehlüberweisung darf der Kunde das Geld nicht unbedingt behalten

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 254, 812
    Rückzahlungspflicht bei fehlerhafter Überweisungsgutschrift trotz "Wegfalls der Bereicherung"

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Bei Fehlüberweisung muss das irrtümlich gezahlte Geld zurückgezahlt werden

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Bei Fehlüberweisung muss das irrtümlich gezahlte Geld zurückgezahlt werden -

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bankkunde muss fehlerhaft überwiesenen Geldbetrag zurückzahlen - Bank steht Anspruch auf Schadenersatz sowie Herausgabe des Gelbetrags aufgrund einer ungerechtfertigten Bereicherung zu

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.10.1999 - XI ZR 294/98

    Mitverschulden bei fehlerhafter Ausführung einer Überweisung mit falscher

    Auszug aus OLG Celle, 08.06.2005 - 3 U 11/05
    Bei der Festlegung der Mitverschuldensquote ist in erster Linie auf das Maß der beiderseitigen Schadensverursachung und in zweiter Linie auf das Maß des beiderseitigen Verschuldens abzustellen (BGH WM 1999, 2255 f. unter II 2 a - zitiert nach juris).
  • BGH, 17.06.2003 - XI ZR 195/02

    "Verwaltungsprivatrecht"; Rückforderung einer Subvention; Wegfall der

    Auszug aus OLG Celle, 08.06.2005 - 3 U 11/05
    a) Der vertragliche Anspruch genießt den Vorrang gegenüber dem bereicherungsrechtlichen Anspruch (BGH NJW 2003, 2451, 2453).
  • BGH, 29.05.1978 - II ZR 166/77

    doppelte Kontogutschrift (Konsul) - Girovertrag, Stornorecht, Saldoanerkennung,

    Auszug aus OLG Celle, 08.06.2005 - 3 U 11/05
    Ferner besteht eine Sorgfaltspflicht des Kunden, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren eine Schädigung der Bank zu vermeiden (BGH NJW 1978, 2149, 2150).
  • OLG Zweibrücken, 22.04.1997 - 5 U 48/95

    Pflichten des Bankkunden bei Abhebung eines ungewöhnlichen Guthabens vom

    Auszug aus OLG Celle, 08.06.2005 - 3 U 11/05
    Eine Verletzung der Sorgfaltspflicht ist zwar nur dann in Betracht zu ziehen, wenn ein Kontostand eine völlig ungewöhnliche Höhe aufweist (vgl. OLG Zweibrücken, NJW-RR 1997, 1546 ff. unter 2 b cc - zitiert nach juris).
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