Rechtsprechung
OLG Celle, 08.08.2011 - 2 Ws 191/11, 2 Ws 192/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Bewährungswiderruf, Gesamtstrafe, Vertrauensgrundsatz
- openjur.de
- Niedersächsische Oberlandesgerichte
StGB § 56 f Abs. 1 Nr 1, StGB § 55, StPO § 460
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung, nachträgliche Gesamtfreiheitsstrafe, Vertrauensschutz, Vertrauenstatbestand
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 56f Abs 1 Nr 1 StGB; § 55 StGB; § 460 StPO
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung; nachträgliche Gesamtfreiheitsstrafe; Vertrauensschutz; Vertrauenstatbestand - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vertrauenstatbestand für den Verurteilten bei Kenntnis des Richters von einem erneuten Straffälligwerden des Angeklagten zum Zeitpunkt der nachträglichen Bildung einer Gesamtstrafe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Zur nachträglichen Bildung einer Gesamtstrafe
Verfahrensgang
- AG Dannenberg, 01.02.2011 - 11 Ds 5201 Js 13916/08
- LG Lüneburg, 16.06.2011 - 166 BRs 20/11
- LG Lüneburg, 16.06.2011 - 166 BRs 21/11
- OLG Celle, 08.08.2011 - 2 Ws 191/11, 2 Ws 192/11
Papierfundstellen
- StV 2012, 549
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- KG, 13.03.2003 - 5 Ws 90/03
Rechtsfolgen nachträglicher Gesamtstrafenbildung: Neubeginn und Neufestsetzung …
Auszug aus OLG Celle, 08.08.2011 - 2 Ws 191/11
Die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe lässt das ursprüngliche Erkenntnis entfallen, nur das neue Erkenntnis bildet die Grundlage der Vollstreckung (KG Berlin NJW 2003, 2468; OLG Düsseldorf NStZ 1999, 533). - BayObLG, 28.02.2002 - 4St RR 17/02
Verteidigung der Rechtsordnung bei Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen wegen …
Auszug aus OLG Celle, 08.08.2011 - 2 Ws 191/11
Es handelt sich hierbei um eine neue, nach der Sachlage zur Zeit der Beschlussfassung (vgl. BayObLG NStZ-RR 2002, 297) zu treffende Prognoseentscheidung, so dass auch die Bewährungszeit nach § 56 a StGB - unter Beachtung des § 58 Abs. 2 StGB - neu festzusetzen ist (…Meyer-Goßner, a.a.O.). - OLG Celle, 24.08.2010 - 2 Ws 285/10
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei neuer Straftat nach einer in eine …
Auszug aus OLG Celle, 08.08.2011 - 2 Ws 191/11
Auch dadurch ist aus Sicht des Verurteilten ein Vertrauenstatbestand entstanden, der es verbietet, die erst nach den Anlasstaten in eine Gesamtfreiheitsstrafe einbezogene Geldstrafe als - nun - freiheitsentziehende Sanktion verbüßen zu müssen (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation bereits den Senatsbeschluss vom 24.08.2010 - 2 Ws 285/10 -). - OLG Düsseldorf, 18.03.1999 - 1 Ws 172/99
Auszug aus OLG Celle, 08.08.2011 - 2 Ws 191/11
Die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe lässt das ursprüngliche Erkenntnis entfallen, nur das neue Erkenntnis bildet die Grundlage der Vollstreckung (KG Berlin NJW 2003, 2468; OLG Düsseldorf NStZ 1999, 533).
- OLG Hamm, 21.12.2023 - 3 Ws 478/23
Strafaussetzung zur Bewährung; Widerruf; Verlängerung der Bewährungszeit; …
Ein solcher kann gegeben sein, wenn zum Zeitpunkt der nachträglichen Gesamtstrafenbildung bereits bekannt war, dass die verurteilte Person zeitlich nach der Verhängung der im Gesamtstrafenbeschluss zusammenzuführenden Strafen erneut straffällig geworden und deswegen bereits rechtskräftig verurteilt worden ist und der Richter die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe dennoch zur Bewährung aussetzt (…Schönke/Schröder/Kinzig, 30. Aufl. 2019, StGB § 56f Rn. 5, OLG Celle, Beschluss vom 08.08.2011 - 2 Ws 191, 192/11, BeckRS 2011, 23534, beck-online).