Rechtsprechung
OLG Celle, 08.12.2004 - 3 U 163/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Steuerberatervertrag: Schadensersatz wegen unterlassener Beratung des Steuerberaters hinsichtlich im Inland nicht steuerpflichtiger Auslandseinkünfte
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 249 BGB; § 287 ZPO
Schadensersatz wegen Pflichtverletzung der Steuerberaterin hinsichtlich der Besteuerung der in ausländischen Betriebsstätten erzielten Einkünfte; Besteuerung der in ausländischen Betriebsstätten erzielten Einkünfte; Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen im Rahmen der ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz wegen Pflichtverletzung der Steuerberaterin hinsichtlich der Besteuerung der in ausländischen Betriebsstätten erzielten Einkünfte; Besteuerung der in ausländischen Betriebsstätten erzielten Einkünfte; Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen im Rahmen der ...
- Judicialis
ZPO § 287
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 287; BGB § 249
Hypothetischer Schaden rechtfertigt keine Steuerberaterhaftung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 14.05.2004 - 13 O 359/02
- OLG Celle, 08.12.2004 - 3 U 163/04
- BGH, 05.07.2007 - IX ZR 230/04
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.10.2003 - IX ZR 167/02
Belehrungs- und Aufklärungspflicht des Steuerberaters bei Inanspruchnahme …
Auszug aus OLG Celle, 08.12.2004 - 3 U 163/04
Bei einem Sachverhalt jedoch, der vom Standpunkt eines vernünftigen Betrachters aus im damaligen Zeitpunkt mehrere Entscheidungen vertretbar erscheinen ließ, trifft den Mandanten dagegen die nur durch § 287 ZPO erleichterte Beweislast, dass er damals die von ihm nunmehr behauptete Entscheidung bei vertragsgerechter Belehrung durch den Berater getroffen hätte (BGH WM 2004, 472 ff. unter II.1. m. w. N.). - BGH, 04.12.1984 - VI ZR 225/82
Ersatzfähigkeit unverhältnismäßiger Mietkosten bei Ausfall eines ausschließlich …
Auszug aus OLG Celle, 08.12.2004 - 3 U 163/04
Gemäß § 249 BGB ist im Fall einer Schadensverursachung der Schädiger verpflichtet, beim Geschädigten den gleichen wirtschaftlichen Zustand herzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde (BGH NJW 1985, 793). - BGH, 31.10.1980 - V ZR 140/79
Unerlaubte Vertiefung
Auszug aus OLG Celle, 08.12.2004 - 3 U 163/04
Der Hinweis der Kläger, die geltend gemachten Schadensersatzansprüche seien nicht verjährt, weil nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei wiederholten pflichtwidrigen und schuldhaften Handlungen des Steuerberaters jede Einzelhandlung eine besondere Verjährungsfrist für den betreffenden Schadensersatzanspruch auslöse (so unter Hinweis auf BGH NJW 1981, 573), mag als solcher richtig sein und zutreffen, ist jedoch für die Entscheidung des vorliegenden Falles ohne Bedeutung, da es selbst nach dem eigenen Vorbringen der Kläger an einer erneuten Pflichtverletzung der Beklagten bei Bekanntgabe der geänderten Steuerbescheide für 1993 und 1994, die Ende des Jahres 2000 zugestellt worden sind, fehlt.
- OLG Hamburg, 04.12.2008 - 3 U 152/07
Arzneimittelwerbung: Auslage einer Fachpublikation auf einem Kongressstand und …
Bezüglich der Aussage das "nierensicherste" Bisphosphonat habe die Antragsgegnerin bereits in dem vor dem Senat zum Geschäftszeichen 3 U 163/04 anhängig gewesenen Verfahren eine Verpflichtungserklärung abgegeben. - LG Aachen, 16.07.2013 - 10 O 566/12
Berücksichtigung einer Belastung mit Schenkungssteuer bzw. Erbschaftssteuer …
Der dem Kläger entstandene Steueraufwand stellt als solcher nicht den etwaigen Schaden, sondern lediglich eine Position der im Wege der Differenzhypothese vorzunehmenden Schadensberechnung dar (Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 08.12.2004 - 3 U 163/04, zitiert nach juris).