Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.01.2013 - 14 U 28/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,380
OLG Celle, 09.01.2013 - 14 U 28/12 (https://dejure.org/2013,380)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.01.2013 - 14 U 28/12 (https://dejure.org/2013,380)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Januar 2013 - 14 U 28/12 (https://dejure.org/2013,380)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,380) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Quotenvorrecht unter Sozialversicherungsträgern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVO § 1542; BGB § 428
    Quotenvorrecht unter Sozialversicherungsträgern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 397
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.10.1968 - VI ZR 280/67

    Voraussetzungen an das Vorliegen der Verfassungsmäßigkeit der Anerkennung des so

    Auszug aus OLG Celle, 09.01.2013 - 14 U 28/12
    Das dem Sozialversicherungsträger durch die Rechtsprechung zuerkannte sogenannte Quotenvorrecht rechtfertigt sich, wenn dieser mit dem Geschädigten um die den kompletten Schaden haftungsrechtlich nicht deckende Ersatzforderung konkurriert, unter dem Gesichtspunkt einer damit angestrebten Verhinderung einer Doppelentschädigung des Betroffenen, darüber hinaus durch die angestrebte wirtschaftlichen Entlastung der Sozialversicherung (BGH, Urteil vom 29. November 1977 - VI ZR 222/74, sowie BGH, Urteil vom 29. Oktober 1968 - VI ZR 280/67).

    Die damit einhergehende Privilegierung des Sozialversicherungsträgers begründet sich vor allem durch seine Funktion, dem Geschädigten das Risiko einer wirtschaftlichen Belastung in bestimmten Fällen wie Krankheit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Ernährers abzunehmen, wobei die Leistungspflicht unabhängig von einem haftungsbegründenden Verhalten eines Dritten oder aber auch des Verletzten selbst eintritt (BGH, Urteil vom 29. Oktober 1968 - VI ZR 280/67), darüber hinaus durch den Umstand, dass - insoweit anders als bei einem privaten Versicherer - die Beiträge zur Sozialversicherung zum Teil aus öffentlichen Mitteln zugeschossen werden (BGH, a. a. O., Rdnr. 37).

  • BGH, 29.11.1977 - VI ZR 222/74

    Quotenvorrecht des Sozialversicherungsträgers

    Auszug aus OLG Celle, 09.01.2013 - 14 U 28/12
    Das dem Sozialversicherungsträger durch die Rechtsprechung zuerkannte sogenannte Quotenvorrecht rechtfertigt sich, wenn dieser mit dem Geschädigten um die den kompletten Schaden haftungsrechtlich nicht deckende Ersatzforderung konkurriert, unter dem Gesichtspunkt einer damit angestrebten Verhinderung einer Doppelentschädigung des Betroffenen, darüber hinaus durch die angestrebte wirtschaftlichen Entlastung der Sozialversicherung (BGH, Urteil vom 29. November 1977 - VI ZR 222/74, sowie BGH, Urteil vom 29. Oktober 1968 - VI ZR 280/67).

    cc) Dafür, dass von einer Quotenbevorrechtigung nur im Verhältnis zwischen dem Sozialversicherungsträger und dem Geschädigtem auszugehen ist, spricht insbesondere auch die von der Klägerin selbst zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29. November 1977 - VI ZR 222/74.

  • BGH, 17.04.1958 - II ZR 198/56

    Forderungsübergang nach § 1542 RVO

    Auszug aus OLG Celle, 09.01.2013 - 14 U 28/12
    In seiner vorstehend genannten Entscheidung weist der 6. Zivilsenat in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des 2. Zivilsenats vom 17. April 1958 (BGHZ 27, 107) hin, wonach zwischen mehreren konkurrierenden Sozialversicherungsträgern unbeschadet ihrer rechtlichen Selbständigkeit eine besondere Verbundenheit bestehe, weil sie gleichartige, in einem sinnvollen Zusammenhang stehende öffentliche Aufgaben wahrnehmen würden und es deswegen zu erwarten sei, dass sie sich in ihren Maßnahmen nicht über die ihnen aus ihrer Spezialerfahrung bekannten berechtigten Belange anderer beteiligter Versicherungsträger hinwegsetzten.
  • BGH, 27.06.1958 - VI ZR 98/57

    Sozialversicherungsträger als Gesamtgläubiger

    Auszug aus OLG Celle, 09.01.2013 - 14 U 28/12
    dd) Soweit verschiedene Sozialversicherungsträger nebeneinander und gerade nicht ein Sozialversicherungsträger in Konkurrenz zum Geschädigten gegenüber dem Schädiger Ansprüche geltend machen, besteht nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs eine Gesamtgläubigerschaft der Sozialversicherungsträger untereinander (BGH, Urteil vom 27. Juni 1958 - VI ZR 98/57), um auf diese Weise zu verhindern, dass sich der Schuldner der Schwierigkeit gegenüber sieht, die Berechtigung der von den verschiedenen Sozialversicherungsträgern ihm gegenüber geltend gemachten Forderungen im Verhältnis untereinander zu prüfen und sich im Zweifel einer erneuten Inanspruchnahme durch einen zweiten Versicherungsträger ausgesetzt zu sehen, falls er an den nicht berechtigten ersten Versicherungsträger bereits Leistungen erbracht hat.
  • BGH, 29.03.1988 - VI ZR 87/87

    Ersatzansprüche des Ehemannes bei Tötung der Ehefrau durch einen Dritten

    Auszug aus OLG Celle, 09.01.2013 - 14 U 28/12
    Denn die tatsächliche Verteilung der Hausarbeit zwischen beiden Ehegatten können beide Partner grundsätzlich frei vereinbaren (vgl. BGH, NZV 1988, 60).
  • BGH, 06.10.1992 - VI ZR 305/91

    Schadensersatz bei Tötung der Ehefrau eines Körperbehinderten

    Auszug aus OLG Celle, 09.01.2013 - 14 U 28/12
    Zwar regeln die Ehegatten im Regelfall Umfang und Verteilung von Haushaltsarbeiten im gegenseitigen Einvernehmen, weswegen den tatsächlichen Verhältnissen insoweit durchaus eine Indizwirkung auch für den rechtlich geschuldeten Unterhalt und damit die Höhe des Schadensersatzes zukommt (BGH VersR 1993, 56; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 10. Aufl., Rdnr. 401).
  • BGH, 02.12.1997 - VI ZR 142/96

    Berechnung des entgangenen Unterhalts wegen der Tötung eines Beamten

    Auszug aus OLG Celle, 09.01.2013 - 14 U 28/12
    Unter Berücksichtigung dieser Angaben sowie einer ergänzenden Heranziehung anerkannter Tabellenwerke, auf die zurückzugreifen grundsätzlich zulässig ist (BGH, Urteil v. 2. Dezember 1997 - VI ZR 142/96), sowie der seitens der Beklagten vorgelegten Unterhaltsschadensberechnung im Rahmen der Rentenberechnung durch die Nebenintervenientin, die seitens der Witwe des Getöteten offensichtlich nicht beanstandet wird, schätzt der Senat den für die Versorgung des 2-Personen-Haushalts des Getöteten (wie er zu seinen Lebzeiten bestehen würde) angemessenen Zeitaufwand auf wöchentlich ca. 35 Stunden.
  • OLG Celle, 06.10.2010 - 14 U 55/10

    Haushaltsführungsschaden nach Verkehrsunfall - Berechnung

    Auszug aus OLG Celle, 09.01.2013 - 14 U 28/12
    Unter Zugrundelegung eines nach der Rechtsprechung des Senats anzusetzenden Stundensatzes in Höhe von 8,- EUR pro Stunde (Senat, Urteil v. 6. Oktober 2010 - 14 U 55/10) ergibt sich somit ein monatlicher Naturalunterhaltsanspruch der Witwe des Getöteten in Höhe von 104,- EUR (3 Stunden x 8, 00 EUR = 24,- EUR x 52 Wochen: 12 Monate).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht