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   OLG Celle, 09.06.2010 - 14 U 4/10   

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https://dejure.org/2010,46509
OLG Celle, 09.06.2010 - 14 U 4/10 (https://dejure.org/2010,46509)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.06.2010 - 14 U 4/10 (https://dejure.org/2010,46509)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Juni 2010 - 14 U 4/10 (https://dejure.org/2010,46509)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Haftung wegen Verkehrsunfall: Kollision eines Fußgängers mit einem auf der falschen Seite auf einer Busspur fahrenden Radfahrer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 41 StVO; § 25 StVO
    Busspur; Fahrradfahrer; Fußgänger; Querverkehr

  • verkehrslexikon.de

    Verkehrsunfall zwischen einem Fußgänger und einem auf der falschen Seite einer Busspur fahrenden Radfahrer

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Stuttgart, 12.07.2006 - 3 U 62/06

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Berechnung des Nutzungsentgangs nach der Tabelle

    Auszug aus OLG Celle, 09.06.2010 - 14 U 4/10
    Dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung VersR 1977, 524 ff., in der er zwar zunächst bestätigt hat, das Rechtsfahrgebot diene allein dem Schutz der Verkehrsteilnehmer, die sich in Längsrichtung auf derselben Straße bewegen, gleichwohl ausgeführt, dem Vorfahrtsberechtigten könne trotzdem ein Vorwurf schuldhaft verkehrswidrigen Verhaltens gemacht werden, wenn er sein Vorfahrtsrecht missbrauche, indem er gegen das Gebot der allgemeinen Sorgfalts- und Rücksichtspflichten im Straßenverkehr verstoße (so auch OLG Stuttgart, DAR 2007, 33 ff. - juris-Rdnr. 35 und 40 sowie KG, DAR 1993, 257).
  • BGH, 11.01.1977 - VI ZR 268/74

    Kausalzusammenhang zwischen zu schneller Fahrweise und Unfall; Benutzung der

    Auszug aus OLG Celle, 09.06.2010 - 14 U 4/10
    Dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung VersR 1977, 524 ff., in der er zwar zunächst bestätigt hat, das Rechtsfahrgebot diene allein dem Schutz der Verkehrsteilnehmer, die sich in Längsrichtung auf derselben Straße bewegen, gleichwohl ausgeführt, dem Vorfahrtsberechtigten könne trotzdem ein Vorwurf schuldhaft verkehrswidrigen Verhaltens gemacht werden, wenn er sein Vorfahrtsrecht missbrauche, indem er gegen das Gebot der allgemeinen Sorgfalts- und Rücksichtspflichten im Straßenverkehr verstoße (so auch OLG Stuttgart, DAR 2007, 33 ff. - juris-Rdnr. 35 und 40 sowie KG, DAR 1993, 257).
  • BGH, 25.09.1990 - VI ZR 19/90

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Kraftfahrzeugführers geschützten

    Auszug aus OLG Celle, 09.06.2010 - 14 U 4/10
    Gleichwohl muss sich der Beklagte dieses verkehrswidrige Verhalten im Rahmen seiner Pflichten nach § 1 StVO als Verschulden entgegenhalten lassen, da die Klägerin mit der verbotswidrigen Benutzung der Busspur durch einen Radfahrer im Gegenverkehr nicht rechnen musste (vgl. u. a. OLG Hamm, a. a. O. - juris-Rdnr. 19; BGH, VersR 1990, 1366 - juris-Rdnr. 7).
  • OLG Hamm, 26.04.2001 - 27 U 213/00

    Linksabbiegerunfall - verkehrswidriges Verhalten des Geradeausfahrenden -

    Auszug aus OLG Celle, 09.06.2010 - 14 U 4/10
    a) Zwar ist im Grundsatz die von dem Landgericht in seiner Hinweisverfügung vom 5. Januar 2009 (Bl. 101 f. d. A.) sowie in dem angefochtenen Urteil vertretene Auffassung, der Schutzzweck des § 41 Abs. 2 Nr. 5 i. V. m. dem Zeichen 245 StVO (Busspur) bestehe darin, in verkehrsreichen Gegenden und Zeiten den öffentlichen Personenverkehr gegenüber dem Individualverkehr zu fördern und diene nicht dem Schutz des Querverkehrs, weder abbiegenden Fahrzeugen noch kreuzenden Fußgängern, richtig (LG Berlin, Schaden-Praxis 2008, 5 f. - juris-Rdnr. 21; Kammergericht, VersR 1982, 583; OLG Hamm, NZV 2001, 428 f. - juris-Rdnr. 18).
  • BGH, 20.04.1966 - III ZR 184/64

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines die Fahrbahn auf einem Fußgängerüberweg bei

    Auszug aus OLG Celle, 09.06.2010 - 14 U 4/10
    Hinzu kommt, dass ein Fußgänger mit verkehrswidrigem Fahren in der Regel nicht zu rechnen braucht und sich darauf verlassen darf, dass er nicht von links her angefahren wird (BGH, NJW 66, 1211; BGH, VRS 34, 18).
  • BGH, 07.11.1989 - VI ZR 22/89

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines Fußgängers an einem Fußgängerüberweg

    Auszug aus OLG Celle, 09.06.2010 - 14 U 4/10
    Der Schutzzweck des § 25 Abs. 3 StVO geht nämlich dahin, Fußgänger in ihrem Sicherheitsinteresse die Möglichkeit zu eröffnen, Straßen geschützt durch Fußgängerfurten etc. vor herannahendem Verkehr gefahrlos zu überqueren (BGH VersR 1990, 99).
  • KG, 18.01.1993 - 12 U 6697/91

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem den Radweg in umgekehrter Richtung

    Auszug aus OLG Celle, 09.06.2010 - 14 U 4/10
    Dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung VersR 1977, 524 ff., in der er zwar zunächst bestätigt hat, das Rechtsfahrgebot diene allein dem Schutz der Verkehrsteilnehmer, die sich in Längsrichtung auf derselben Straße bewegen, gleichwohl ausgeführt, dem Vorfahrtsberechtigten könne trotzdem ein Vorwurf schuldhaft verkehrswidrigen Verhaltens gemacht werden, wenn er sein Vorfahrtsrecht missbrauche, indem er gegen das Gebot der allgemeinen Sorgfalts- und Rücksichtspflichten im Straßenverkehr verstoße (so auch OLG Stuttgart, DAR 2007, 33 ff. - juris-Rdnr. 35 und 40 sowie KG, DAR 1993, 257).
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