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   OLG Celle, 09.07.2014 - 4 AR 35/14   

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https://dejure.org/2014,17668
OLG Celle, 09.07.2014 - 4 AR 35/14 (https://dejure.org/2014,17668)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.07.2014 - 4 AR 35/14 (https://dejure.org/2014,17668)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Juli 2014 - 4 AR 35/14 (https://dejure.org/2014,17668)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • erdigital.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    §§ 36 Abs. 1 Nr. 6, 281 ZPO, § 87 GWB, § 103 EnWG
    Unzuständigkeit des Gerichts nach § 87 GWB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 281 Abs. 2 S. 4
    Bindungswirkung einer Verweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Braunschweig - 21 O 1085/14
  • LG Hannover - 25 O 10/14
  • OLG Celle, 09.07.2014 - 4 AR 35/14
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei

    Auszug aus OLG Celle, 09.07.2014 - 4 AR 35/14
    Willkür liegt nur vor, wenn dem Verweisungsbeschluss jede rechtliche Grundlage fehlt und er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (st. Rspr., vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12, juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 17. Mai 2011 - X ARZ 109/11, juris Rn. 9).

    Ein Ausnahmefall in dem vorgenannten Sinn kann insbesondere dann gegeben sein, wenn das verweisende Gericht eine seine Zuständigkeit begründende Norm nicht zur Kenntnis genommen oder sich ohne weiteres darüber hinweggesetzt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2011 - X ARZ 109/11, juris Rn. 11), oder aber, wenn das verweisende Gericht die maßgebliche Zuständigkeitsregel zwar in den Beschlussgründen erörtert hat, dabei aber zu einem völlig unvertretbaren Ergebnis gelangt ist (vgl. KG, Beschluss vom 14. Mai 2009 - 2 AR 15/09, juris Rn. 4).

  • KG, 14.05.2009 - 2 AR 15/09

    Bestimmung des sachlich zuständigen Gerichts: Grenzen der Bindungswirkung eines

    Auszug aus OLG Celle, 09.07.2014 - 4 AR 35/14
    Ein Ausnahmefall in dem vorgenannten Sinn kann insbesondere dann gegeben sein, wenn das verweisende Gericht eine seine Zuständigkeit begründende Norm nicht zur Kenntnis genommen oder sich ohne weiteres darüber hinweggesetzt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2011 - X ARZ 109/11, juris Rn. 11), oder aber, wenn das verweisende Gericht die maßgebliche Zuständigkeitsregel zwar in den Beschlussgründen erörtert hat, dabei aber zu einem völlig unvertretbaren Ergebnis gelangt ist (vgl. KG, Beschluss vom 14. Mai 2009 - 2 AR 15/09, juris Rn. 4).
  • OLG Celle, 23.12.2010 - 13 AR 9/10

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den Kartellsenat

    Auszug aus OLG Celle, 09.07.2014 - 4 AR 35/14
    Das Landgericht Hannover ist bei seiner Argumentation im Ausgangspunkt zu Recht davon ausgegangen, dass die bloße Behauptung von Parteien, dass sich ein Anspruch - oder die Negation eines Anspruches - aus dem Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung ergibt, noch nicht zwingend die Zuständigkeit nach § 87 GWB begründet, vielmehr im Einzelfall zu prüfen ist, wie naheliegend bzw. vertretbar der jeweilige kartellrechtliche Einwand der Partei ist (vgl. z. B. OLG Celle, Beschluss vom 23. Dezember 2010 - 13 AR 9/10, juris Rn. 6).
  • BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12

    Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Gericht:

    Auszug aus OLG Celle, 09.07.2014 - 4 AR 35/14
    Willkür liegt nur vor, wenn dem Verweisungsbeschluss jede rechtliche Grundlage fehlt und er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (st. Rspr., vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12, juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 17. Mai 2011 - X ARZ 109/11, juris Rn. 9).
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