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   OLG Celle, 10.01.1975 - 2 U 114/73   

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OLG Celle, 10.01.1975 - 2 U 114/73 (https://dejure.org/1975,7788)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.01.1975 - 2 U 114/73 (https://dejure.org/1975,7788)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Januar 1975 - 2 U 114/73 (https://dejure.org/1975,7788)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 34 GWB; § 18 Abs. 1 Nr. 2 GWB; § 242 BGB; § 90 Abs. 1 GWB; § 139 Halbs. 2 BGB; § 140 BGB
    Automatenaufstellungsvertrag; Schriftformerfordernis des Automatenaufstellungsvertrages; Vertragliche Benennung der Gerätezahl bei Automatenaufstellungsverträgen; Ausschließlichkeitsbestimmungen bei Automatenaufstellungsverträgen als Hauptpflicht; Nichtaufstellen von ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Automatenaufstellungsvertrag; Schriftformerfordernis des Automatenaufstellungsvertrages; Vertragliche Benennung der Gerätezahl bei Automatenaufstellungsverträgen; Ausschließlichkeitsbestimmungen bei Automatenaufstellungsverträgen als Hauptpflicht; Nichtaufstellen von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1975, 638
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 26.02.1970 - KZR 5/69

    Schriftform bei Ausschließlichkeitsbindungen

    Auszug aus OLG Celle, 10.01.1975 - 2 U 114/73
    Das ergibt sich aus dem Sinn und dem Zweck des § 34 GWB , welcher in erster Linie den Kartellbehörden und den Gerichten die Prüfung ermöglichen soll, ob die Voraussetzungen zum Einschreiten nach § 18 GWB erfüllt sind (BGHZ 53, 304).

    Der Schriftform bedarf daher der gesamte Vertrag, nicht nur derjenige Teil, der die Beschränkung im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. 2 GWB enthält (BGH LM Nr. 2 zu § 34 GWB "Getränkebezug" ; BGH GRUR 1967, 676 = BB 1967, 902 "Gymnastiksandale" ; BGHZ 53, 304; 54, 145 [BGH 09.04.1970 - KZR 7/69] "Biesenkate II" ; BGH WuW/E 1972, 706 = NJW 1972, 1712 "Großkücheneinrichtung" ; BayObLG …

    Es trifft zu, daß der Senat in dem Urteil vom 28. Juni 1974 - 2 U 163/73 - in Übereinstimmung mit Rechtsprechung und Schrifttum das sich im Einzelfall aus § 242 BGB ergebende Verbot, keine gleichartigen Konkurrenzautomaten aufzustellen, als eine den Formvorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht unterliegende Nebenpflicht bezeichnet hat (vgl. hierzu auch BGHZ 53, 304 und WuW/E 1973, 706 = NJW 1972, 1712 "Großkücheneinrichtung" ; von Olshausen-Schmidt, Automatenrecht, Anm. B 64, S. 99).

    Inhalt und Umfang einer Formvorschrift ergeben sich aus ihrem Zweck (BGHZ 53, 304; 57, 53 [BGH 14.07.1971 - V ZR 54/70] und WPM 1974, 905).

  • BGH, 09.04.1970 - KZR 7/69

    Ausschließlichkeitsvereinbarung als Vertrag zugunsten

    Auszug aus OLG Celle, 10.01.1975 - 2 U 114/73
    Der Schriftform bedarf daher der gesamte Vertrag, nicht nur derjenige Teil, der die Beschränkung im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. 2 GWB enthält (BGH LM Nr. 2 zu § 34 GWB "Getränkebezug" ; BGH GRUR 1967, 676 = BB 1967, 902 "Gymnastiksandale" ; BGHZ 53, 304; 54, 145 [BGH 09.04.1970 - KZR 7/69] "Biesenkate II" ; BGH WuW/E 1972, 706 = NJW 1972, 1712 "Großkücheneinrichtung" ; BayObLG …

    Nur solche Nebenabreden, die schlechterdings keinen Einfluß auf die Entschließung der zur Prüfung nach § 18 GWB berufenen Behörden und Gerichte haben können, sind somit formfrei (BGHZ 54, 145 [BGH 09.04.1970 - KZR 7/69] "Biesenkate II" ).

    Diese Angabe betrifft keine Nebenabrede i. S. der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 54, 145 [BGH 09.04.1970 - KZR 7/69] .

  • BGH, 15.12.1955 - II ZR 204/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Celle, 10.01.1975 - 2 U 114/73
    Jede andere Auffassung würde dem Geschäftswillen jedenfalls der Klägerin nicht gerecht werden, wobei unter Geschäftswillen in dem hier im Zusammenhang mit § 140 BGB gebrauchten Sinne nicht der bei Vertragsschluß tatsächlich vorhandene Wille zu verstehen ist, sondern der gedachte (hypothetische) Parteiwille, so daß also zu fragen ist, wie sich die Partei auf der Grundlage ihres gedachten Bewußtseins und ihrer Willenslage bei Kenntnis der Nichtigkeit verhalten hätte (vgl. BGHZ 19, 269 = LM Nr. 1 zu § 140 BGB mit Anm. Fischer und LM Nr. 8 zu § 140 BGB).

    Das würde ihr Recht zur freien Vertragsgestaltung in unzulässiger Weise beschränken (BGHZ 19, 269 = LM Nr. 1 zu § 140 BGB mit Anm. von Fischer und LM Nr. 8 zu § 140 BGB; Soergel-Siebert-Hefermehl, a. a. O., Anm. 1 zu § 140).

  • BGH, 26.06.1972 - KZR 64/71

    Ausschließliche Einführung und Veräußerung von Waren (Großkücheneinrichtungen) -

    Auszug aus OLG Celle, 10.01.1975 - 2 U 114/73
    Der Schriftform bedarf daher der gesamte Vertrag, nicht nur derjenige Teil, der die Beschränkung im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. 2 GWB enthält (BGH LM Nr. 2 zu § 34 GWB "Getränkebezug" ; BGH GRUR 1967, 676 = BB 1967, 902 "Gymnastiksandale" ; BGHZ 53, 304; 54, 145 [BGH 09.04.1970 - KZR 7/69] "Biesenkate II" ; BGH WuW/E 1972, 706 = NJW 1972, 1712 "Großkücheneinrichtung" ; BayObLG …

    Es trifft zu, daß der Senat in dem Urteil vom 28. Juni 1974 - 2 U 163/73 - in Übereinstimmung mit Rechtsprechung und Schrifttum das sich im Einzelfall aus § 242 BGB ergebende Verbot, keine gleichartigen Konkurrenzautomaten aufzustellen, als eine den Formvorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht unterliegende Nebenpflicht bezeichnet hat (vgl. hierzu auch BGHZ 53, 304 und WuW/E 1973, 706 = NJW 1972, 1712 "Großkücheneinrichtung" ; von Olshausen-Schmidt, Automatenrecht, Anm. B 64, S. 99).

  • BGH, 22.03.1967 - VIII ZR 10/65

    Automatenaufstellvertrag

    Auszug aus OLG Celle, 10.01.1975 - 2 U 114/73
    Entscheidend ist folgendes: Ein Automatenaufstellvertrag der vorliegenden Art. ist ohne Rücksicht darauf, wie er rechtlich einzuordnen ist (s. BGHZ 47, 202; 51, 55 [BGH 31.10.1968 - V ZR 117/67] ; Huffer, Typenprobleme beim Automatenaufstellvertrag, NJW 1971, 1433), ein auf den Austausch wirtschaftlicher Leistungen gerichteter gegenseitiger Vertrag, bei dem den Rechten und Pflichten des Automatenaufstellers entsprechende Rechte und Pflichten des Gastwirts gegenüberstehen.

    Zu den Hauptpflichten der Parteien eines solchen Vertrages gehören u. a. auf der Seite des Automatenaufstellers die Lieferung und die Aufstellung der Geräte, auf die sich die Parteien geeinigt haben, sowie die Zahlung der sogenannten Wirteanteile und auf der Seite des Gastwirts die Eingliederung in der von ihm spielbereit zu haltenden Geräte in seine Gastwirtschaft (BGHZ 47, 202 mit Nachw.) und die Beachtung des Ausschließlichkeitsrechts des Automatenaufstellers.

  • BGH, 02.05.1963 - VII ZR 233/61
    Auszug aus OLG Celle, 10.01.1975 - 2 U 114/73
    Er besteht jedenfalls dann nicht, wenn der Punkt, auf den es ankommt, in der Rechtsprechung umstritten ist (BGHZ 60, 98 betr. Änderung der Rechtsprechung zur Verjährung des Anspruchs auf Architektenhonorar, s. ferner BGH VersR 1963, 881, 884; LM Nr. 5 zu § 242 (Cb) BGB ; BGHZ 59, 265) oder wenn er, wie hier, in der Rechtsprechung noch nicht behandelt worden ist; denn andernfalls wären die Gerichte in Rechtsstreitigkeiten, deren Bedeutung über den Einzelfall hinausgeht, daran gehindert, neue Erkenntnisse zu verwerten.
  • BGH, 03.02.1965 - VIII ZR 70/63

    Wirksamkeit eines Bürgschaftsvertrages - Übernahme einer Bürgschaft für alle

    Auszug aus OLG Celle, 10.01.1975 - 2 U 114/73
    Die Klägerin verweist ferner auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. Februar 1965 - VIII ZR 70/63 - (LM Nr. 8 zu § 765 BGB), nach dem ein Rechtsgeschäft, das alle Beteiligten für wirksam gehalten haben, nicht für unwirksam zu erklären ist, wenn es durch einschränkende Auslegung in einem Sinne aufrechterhalten werden kann, der gleichermaßen dem Geschäftswillen der Beteiligten und dem Sicherheitsbedürfnis des geschäftlichen Verkehrs entspricht.
  • BGH, 28.09.1972 - VII ZR 186/71

    Zur Berechnung der Frist bei Kündigung eines Handelsvertretervertrages

    Auszug aus OLG Celle, 10.01.1975 - 2 U 114/73
    Er besteht jedenfalls dann nicht, wenn der Punkt, auf den es ankommt, in der Rechtsprechung umstritten ist (BGHZ 60, 98 betr. Änderung der Rechtsprechung zur Verjährung des Anspruchs auf Architektenhonorar, s. ferner BGH VersR 1963, 881, 884; LM Nr. 5 zu § 242 (Cb) BGB ; BGHZ 59, 265) oder wenn er, wie hier, in der Rechtsprechung noch nicht behandelt worden ist; denn andernfalls wären die Gerichte in Rechtsstreitigkeiten, deren Bedeutung über den Einzelfall hinausgeht, daran gehindert, neue Erkenntnisse zu verwerten.
  • BGH, 21.12.1972 - VII ZR 237/71

    Ergänzung: Verjährung des Anspruches des Architekten auf sein Honorar

    Auszug aus OLG Celle, 10.01.1975 - 2 U 114/73
    Er besteht jedenfalls dann nicht, wenn der Punkt, auf den es ankommt, in der Rechtsprechung umstritten ist (BGHZ 60, 98 betr. Änderung der Rechtsprechung zur Verjährung des Anspruchs auf Architektenhonorar, s. ferner BGH VersR 1963, 881, 884; LM Nr. 5 zu § 242 (Cb) BGB ; BGHZ 59, 265) oder wenn er, wie hier, in der Rechtsprechung noch nicht behandelt worden ist; denn andernfalls wären die Gerichte in Rechtsstreitigkeiten, deren Bedeutung über den Einzelfall hinausgeht, daran gehindert, neue Erkenntnisse zu verwerten.
  • RG, 21.12.1901 - I 281/01

    Beitritt zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

    Auszug aus OLG Celle, 10.01.1975 - 2 U 114/73
    Er gewährt der Klägerin auch keinen Anspruch auf Nachholung eines formgültigen Vertragsschlusses (RGZ 43, 136; 50, 47; Soergel-Siebert-Hefermehl, Bürgerliches Gesetzbuch, 10. Aufl. 1967, Anm. 16 zu § 125).
  • RG, 23.11.1904 - V 225/04

    53. B.G.B. §§ 139. 421 flg.

  • RG, 08.04.1899 - I 51/99

    1. Bezieht sich die gesetzliche Formvorschrift für die Abtretung von

  • OLG Celle, 25.01.1974 - 2 U 124/72
  • BGH, 08.07.1970 - KVR 1/70

    Preisbindung beim Automatenaufstellvertrag

  • BGH, 14.07.1971 - V ZR 54/70

    Leistungsbestimmung durch Dritte

  • BGH, 31.10.1968 - V ZR 117/67

    Rang eines zu Unrecht gelöschten Erbbaurechts

  • BGH, 08.06.1967 - KZR 2/66

    Anmeldung eines Gebrauchsmusters für eine Gymnastiksandale

  • BGH, 11.11.1968 - VIII ZR 151/66

    Sittenwidrigkeit eines Formularvertrags

  • BGH, 16.09.1971 - VII ZR 312/69

    Maklervertrag durch rechtsanwaltliche Beratung und Vermittlung hinsichtlich eines

  • OLG Frankfurt, 07.02.1974 - 9 U 85/73
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