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   OLG Celle, 10.06.2004 - 14 U 37/01   

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https://dejure.org/2004,4715
OLG Celle, 10.06.2004 - 14 U 37/01 (https://dejure.org/2004,4715)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.06.2004 - 14 U 37/01 (https://dejure.org/2004,4715)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Juni 2004 - 14 U 37/01 (https://dejure.org/2004,4715)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zurechnung psychischer Fehlverarbeitung von Unfallfolgen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 1 StVG; § 823 Abs. 1 BGB; § 3 PflVG; § 847 BGB; § 286 ZPO
    Leichte Distorsion der Halswirbelsäule; Unfall mit einer geringen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung; Psychische Fehlverarbeitung der Ursprungsverletzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leichte Distorsion der Halswirbelsäule; Unfall mit einer geringen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung; Psychische Fehlverarbeitung der Ursprungsverletzung

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Hildesheim - 2 O 539/98
  • OLG Celle, 10.06.2004 - 14 U 37/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1252
  • NZV 2005, 313
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Celle, 10.06.2004 - 14 U 37/01
    Die Ersatzpflicht des für einen Körper oder Gesundheitsschaden einstandspflichtigen Schädigers erstreckt sich nämlich auch auf haftungsausfüllende psychisch bedingte Folgewirkungen des von ihm herbeigeführten haftungsbegründenden Ereignisses, wobei es nach § 287 ZPO ausreicht, wenn eine hinreichende Gewissheit besteht, dass diese Folge ohne den Unfall nicht eingetreten wäre (vgl. BGH NJW 1998, 810, 811; 2000, 862, 863; jeweils m. w. N.).

    Ein Haftungsausschluss für psychische Folgeschäden kommt nur bei ganz geringfügigen Verletzungen in Betracht, die üblicherweise den Verletzten nicht nachhaltig beeindrucken, weil er schon aufgrund des Zusammenlebens mit anderen Menschen daran gewöhnt ist, vergleichbaren Störungen seiner Befindlichkeit ausgesetzt zu sein; insoweit gelten die gleichen Grundsätze, die der Bundesgerichtshof zur Versagung von Schmerzensgeld bei Bagatellverletzungen entwickelt hat (BGHZ 137, 142, 146 f.).

  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

    Auszug aus OLG Celle, 10.06.2004 - 14 U 37/01
    Nach dieser Vorschrift ist keine absolute Gewissheit oder an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, sondern nur ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der vernünftige Zweifel ausschließt, erforderlich (BGH VersR 2003, 474, 475 m. w. N.; Senatsurteil vom 18. Dezember 2003, 0LG-Report Celle 2004, 149).
  • BGH, 16.11.1999 - VI ZR 257/98

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Celle, 10.06.2004 - 14 U 37/01
    Die Ersatzpflicht des für einen Körper oder Gesundheitsschaden einstandspflichtigen Schädigers erstreckt sich nämlich auch auf haftungsausfüllende psychisch bedingte Folgewirkungen des von ihm herbeigeführten haftungsbegründenden Ereignisses, wobei es nach § 287 ZPO ausreicht, wenn eine hinreichende Gewissheit besteht, dass diese Folge ohne den Unfall nicht eingetreten wäre (vgl. BGH NJW 1998, 810, 811; 2000, 862, 863; jeweils m. w. N.).
  • OLG Celle, 15.06.2022 - 14 U 148/21

    Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall;

    Insoweit gelten die gleichen Grundsätze, die der Bundesgerichtshof zur (nur ausnahmsweise geltenden) Versagung von Schmerzensgeld bei Bagatellverletzungen entwickelt hat (BGH aaO; Senat, Urteil vom 10. Juni 2004 - 14 U 37/01, Rn. 32, juris).

    Folgen nicht geringfügiger Verletzungen, wie ein Halswirbelschleudertrauma oder Prellungen, sind demgegenüber zurechenbar (BGH, Urteil vom 10. Juli 2012 - VI ZR 127/11, Rn. 9, juris mwN; BGH, Urteil vom 14. Januar 1992 - VI ZR 120/9, Rn. 8, juris, vgl. Senat, Urteil vom 10. Juni 2004 - 14 U 37/01, Rn. 32, juris).

  • OLG Köln, 12.10.2010 - 9 U 64/10

    Eintrittspflicht der Gebäudeversicherung für einen Leitungswasserschaden

    So ist es im Schadensersatzrecht etwa anerkannt, dass z.B. ärztliche Behandlungsfehler nach einem schädigenden Ereignis den Zurechnungszusammenhang zur Erstursache regelmäßig nicht unterbrechen (vgl. OLG Brandenburg NJW-RR 2003, 1383; OLG Celle NJW-RR 2004, 1252; OLG München VersR 2005, 89).
  • OLG Hamm, 19.03.2010 - 9 U 71/09

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall u.a. im Hinblick auf das Vorliegen einer

    Die Frage, ob psychische Fehlverarbeitungen von Unfallfolgen vorliegen, sind nach der Rechtsprechung - sofern eine Primärverletzung vorliegt - Fragen der haftungsausfüllenden und nicht der haftungsbegründenden Kausalität, z.B. BGH NZV 1996, 353; NJW 1989, 813; OLG Celle NZV 2005, 313; OLG Düsseldorf vom 29.10.2007, Az. I-1 U 46-07, vgl. auch Heß, NZV 2001, 287, 289, sodass insoweit das Beweismaß des § 287 ZPO anwendbar ist.
  • OLG Köln, 08.12.2010 - 13 U 39/10

    Anforderungen an die Beweiswürdigung in medizinischen Streitfragen

    Da nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich auch eine - nicht einmal unbedingt richtungsweisende - Mitverursachung des Unfalls durch Auswirkung auf eine entsprechende psychische Prädisposition oder eine neurotische/psychische Fehlverarbeitung eines Unfalls bzw. einer HWS-Verletzung zur Haftungsbegründung ausreichen kann, sofern keine Rentenoder Begehrensneurose (in Abgrenzung zur Konversions- oder Aktualneurose) vorliegt (vgl. BGH NJW 1998, 810, 811 f.; NJW 2000, 862, 863; NJW-RR 2005, 897, 898; OLG Celle NJW-RR 2004, 1252, 1253; OLG Köln OLGR 2006, 36, 37 f.), wäre eine Ergänzung und Klarstellung des Gutachtens dahingehend erforderlich gewesen, mit welchem Gewissheitsgrad der Sachverständige es für möglich hält, dass die (vom Landgericht unterstellte) leichte bis mittelschwere HWS-Distorsion aufgrund der psychischen Vorerkrankung des Klägers zu den von ihm behaupteten dauerhaften Schmerzen und Beschwerden geführt hat, und ob insoweit nicht von einer Renten- oder Begehrensneurose auszugehen ist.
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