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   OLG Celle, 11.01.1994 - 18 UF 122/93   

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https://dejure.org/1994,2519
OLG Celle, 11.01.1994 - 18 UF 122/93 (https://dejure.org/1994,2519)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.01.1994 - 18 UF 122/93 (https://dejure.org/1994,2519)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Januar 1994 - 18 UF 122/93 (https://dejure.org/1994,2519)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1361 Abs. 3 BGB; § 1579 Nr. 4, Nr. 7 BGB; § 26 EStG
    Zustimmung zur Zusammenveranlagung der Einkommensteuer; Verletzung von Vermögensinteressen; Verpflichtungen der Ehegatten untereinander

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Nachehelicher Unterhalt und neue Partnerschaft ohne Trauschein

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmung zur Zusammenveranlagung der Einkommensteuer; Verletzung von Vermögensinteressen; Verpflichtungen der Ehegatten untereinander

  • gaius.legal

    Nachehelicher Unterhalt und neue Partnerschaft ohne Trauschein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361 Abs. 3 § 1579 Nr. 4, Nr. 7; EStG § 26
    Ablehnung steuerlicher Zusammenveranlagung als Verletzung schwerwiegender Vermögensinteressen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 1324
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 24.02.1988 - IVb ZR 3/87

    Anspruch des Kindes auf Auskehrung der Kinderzulage zu einer Verletztenrente

    Auszug aus OLG Celle, 11.01.1994 - 18 UF 122/93
    Soweit bei Zahlung der ausgeurteilten Unterhaltsbeträge der Selbstbehalt des Beklagten tangiert ist, ist auch der bei der bisherigen Berechnung nicht berücksichtigte Teil des Kindergeldes von monatlich 210, 00 DM bei der Bewertung seiner Leistungsfähigkeit bis hin zur Deckung der Mindestunterhaltsbedarfssätze aller Unterhaltsberechtigten mit einzubeziehen (BGH FamRZ 1988, 604, 606).
  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 523/80

    Unterhaltsbedürftigkeit einer geschiedenen Ehefrau bei Zusammenleben mit einem

    Auszug aus OLG Celle, 11.01.1994 - 18 UF 122/93
    Deren Höhe hängt davon ab, in welchem Umfang die Leistungen erbracht werden und nach den wirtschaftlichen Verhältnissen ein Entgelt erwartet werden kann (BGH FamRZ 1980, 879, 880; FamRZ 1989, 490).
  • BGH, 19.06.1985 - IVb ZR 38/84

    Einbeziehung unverfallbarer Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung in

    Auszug aus OLG Celle, 11.01.1994 - 18 UF 122/93
    Die hierfür benötigten Mittel standen den Ehegatten nicht zur Verfügung, weshalb es gerechtfertigt ist, bei der Bestimmung des angemessenen Unterhalts vorab den Kindesunterhalt vom Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen abzuziehen (BGH FamRZ 1985, 912, 916; FamRZ 1986, 553, 556; FamRZ 1990, 979, 980; Johannsen/Henrich/Graba, a.a.O., § 1609 Rdn. 4; Griesche, a.a.O., § 1609 Rdn. 8).
  • BGH, 06.11.1985 - IVa ZB 5/85

    Voraussetzungen einer Vorlage; Zulässigkeit einer Wiederverheiratungsklausel in

    Auszug aus OLG Celle, 11.01.1994 - 18 UF 122/93
    Diese aber ist auch nach Erlangung der Volljährigkeit zunächst von derjenigen der Eltern abgeleitet, jedenfalls solange das Kind kein zur wirtschaftlichen Selbständigkeit erforderliches eigenes Einkommen oder Vermögen besitzt (BGH FamRZ 1986, 155).
  • BGH, 31.01.1990 - XII ZR 21/89

    Bemessung des eigenen angemessenen Unterhalts

    Auszug aus OLG Celle, 11.01.1994 - 18 UF 122/93
    Die hierfür benötigten Mittel standen den Ehegatten nicht zur Verfügung, weshalb es gerechtfertigt ist, bei der Bestimmung des angemessenen Unterhalts vorab den Kindesunterhalt vom Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen abzuziehen (BGH FamRZ 1985, 912, 916; FamRZ 1986, 553, 556; FamRZ 1990, 979, 980; Johannsen/Henrich/Graba, a.a.O., § 1609 Rdn. 4; Griesche, a.a.O., § 1609 Rdn. 8).
  • BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 61/86

    Zurechnung von Einkünften wegen der Versorgung eines neuen Partners;

    Auszug aus OLG Celle, 11.01.1994 - 18 UF 122/93
    Zwar wird grundsätzlich dann, wenn in einem eheähnlichen Verhältnis ein Lebensgefährte seinem neuen Lebensgefährten durch Haushaltsführung oder sonstige Versorgung Dienstleistungen erbringt, diesem ein Entgelt zuzurechnen sein (so schon BGH FamRZ 1980, 40, 42; FamRZ 1987, 689).
  • BGH, 20.01.1982 - IVb ZR 647/80

    Berücksichtigung einer Verletztenrente bei der Unterhaltsbemessung

    Auszug aus OLG Celle, 11.01.1994 - 18 UF 122/93
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (FamRZ 1982, 252 ff.) ist eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung dem Einkommen zuzurechnen, soweit sie nicht durch den tatsächlichen unfallbedingten Mehrbedarf aufgezehrt wird.
  • BGH, 26.09.1979 - IVb ZR 87/79

    Berücksichtigung von Leistungen aufgrund einer sittlichen Pflicht bei der

    Auszug aus OLG Celle, 11.01.1994 - 18 UF 122/93
    Zwar wird grundsätzlich dann, wenn in einem eheähnlichen Verhältnis ein Lebensgefährte seinem neuen Lebensgefährten durch Haushaltsführung oder sonstige Versorgung Dienstleistungen erbringt, diesem ein Entgelt zuzurechnen sein (so schon BGH FamRZ 1980, 40, 42; FamRZ 1987, 689).
  • BGH, 14.01.1987 - IVb ZR 3/86

    Zinspflicht von Unterhaltsschulden ab dem Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des

    Auszug aus OLG Celle, 11.01.1994 - 18 UF 122/93
    Nicht zu beanstanden ist es, daß das Amtsgericht 4 % Zinsen auf die im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit (17.11.1992) aufgelaufenen Unterhaltsrückstände zugesprochen hat (vgl. dazu: BGH FamRZ 1987, 352).
  • BGH, 12.07.1989 - IVb ZR 66/88

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts

    Auszug aus OLG Celle, 11.01.1994 - 18 UF 122/93
    Der Wert dieser Gebrauchsvorteile (§ 100 BGB) ist hinzuzurechnen, soweit er die Belastungen übersteigt, die durch allgemeine Grundstückskosten und Grundstückslasten sowie ggf. durch Zins- und Tilgungsverpflichtungen entstehen (BGH FamRZ 1986, 434 ff.; FamRZ 1986, 437; FamRZ 1989, 1160 ff.; FamRZ 1990, a.a.O.).
  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 344/81

    Zumutbarkeit der Unterhaltsverpflichtung im Hinblick auf eheliche Verfehlungen

  • BGH, 14.11.1984 - IVb ZR 38/83

    Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse; Prozeßvergleich über Unterhalt

  • BGH, 03.02.1982 - IVb ZR 654/80

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung grober Unbilligkeit des

  • BGH, 23.03.1983 - IVb ZR 369/81

    Pflicht des unterhaltsberechtigten Ehegatten zur Mitwirkung beim begrenzten

  • BGH, 04.11.1987 - IVb ZR 81/86

    Berücksichtigung nach Scheidung eintretender Einkommensminderungen; Bemessung des

  • BGH, 29.01.1986 - IVb ZR 9/85

    Berücksichtigung von Zinsen aus im Zugewinnausgleich erlangten Kapitalbeträgen

  • BGH, 11.07.1984 - IVb ZR 22/83

    Unbilligkeit des Unterhaltsanspruchs bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft des

  • BGH, 27.11.1985 - IVb ZR 79/84

    Darlegungslast des Unterhalt begehrenden, arbeitslosen Ehegatten

  • BGH, 13.10.1976 - IV ZR 104/74

    Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur Einkommenssteuer; Ausgleich des

  • BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 665/80

    Ausschluß des Unterhalts wegen kurzer Ehezeit bei einer in vorgerücktem

  • BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 82/84

    Berücksichtigung der alleinigen Nutzung der Ehewohnung bei der

  • BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 3/89

    Formelle Rechtskraft von Urteilen der Oberlandesgerichte in Ehesachen;

  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88

    Alte Alimente auch bei neuer Liebe

  • BGH, 13.04.1988 - IVb ZR 46/87

    Erstattung von Kosten durch Zustimmung zum steuerlichen Realsplitting

  • BGH, 05.12.1984 - IVb ZR 55/83

    Ausschluß des nachehelichen Unterhalts wegen Fehlverhaltens der Ehefrau;

  • BGH, 27.09.1989 - IVb ZR 78/88

    Wahrung der Belange eines dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege oder Erziehung

  • BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 556/80

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung der ehelichen Lebensverhältnisse;

  • OLG Brandenburg, 10.05.2012 - 10 UF 227/10

    Trennungsunterhalt bei besonders günstigen Einkommensverhältnissen:

    Damit ist den Vermögensinteressen beider Beteiligter hinreichend Rechnung getragen (vgl. hierzu auch OLG Celle, FamRZ 1994, 1324).
  • OLG Hamm, 03.12.2003 - 11 UF 68/03

    Unterhaltsrecht: Zur Frage der mutwilligen Verletzung schwerwiegender

    Zu berücksichtigen ist insoweit, dass die genannte Vorschrift in erster Linie- wenn auch nicht allein-erhebliche Verstöße gegen die eheliche Loyalität wie beispielsweise im Fall des Anschwärzens beim Arbeitgeber und einer damit verbundenen Gefährdung des Arbeitsplatzes oder bei unberechtigter Anzeigeerstattung gegenüber (Strafverfolgungs-)Behörden, Vermögensstraftaten gegen den Verpflichteten oder seiner Belastung mit unberechtigten Unterhaltsverpflichtungen sanktionieren soll (OLG Celle FamRZ 1994, 1324 f; Kalthoener/Büttner-Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Aufl. Rz. 1085 f; Wendl/Staudigl-Gerhardt, 5. Aufl. § 4 Rz. 698 ff).
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