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   OLG Celle, 11.01.2016 - 1 Ws 9/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,23444
OLG Celle, 11.01.2016 - 1 Ws 9/16 (https://dejure.org/2016,23444)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.01.2016 - 1 Ws 9/16 (https://dejure.org/2016,23444)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Januar 2016 - 1 Ws 9/16 (https://dejure.org/2016,23444)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigung nach StrEG trotz rechtskräftiger Verurteilung

  • rechtsportal.de

    Entschädigung für erlittene Freiheitsentziehung nach verzögerter Verfahrensführung infolge zunächst erfolgreich durchgeführter Revision des Untergebrachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    BGH braucht fünf Monate zur Urteilsübersendung, das gibt Entschädigung….

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 657
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.08.2014 - 3 StR 243/14

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus OLG Celle, 11.01.2016 - 1 Ws 9/16
    Auf die Revision des Antragstellers hob der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 19. August 2014 das Urteil der Kammer auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Hannover zurück (3 StR 243/14).
  • OLG Celle, 16.02.2011 - 1 Ws 78/11

    Entschädigung für eine einstweilige Unterbringung bei eingeschränkter

    Auszug aus OLG Celle, 11.01.2016 - 1 Ws 9/16
    Da der Kreis der möglichen Verhaltensweisen in § 5 Abs. 2 StrEG nicht näher beschränkt wird, kann das maßgebliche Verhalten in der Tat selbst, im Vor- und Nachtatverhalten oder im Prozessverhalten begründet sein (vgl. OLG Celle, StraFo 2011, 159).
  • OLG Bremen, 26.10.2017 - 1 Ws 120/17

    Strafprozessrecht; rechtliches Gehör; Gehörsrüge; Mitteilung über die Besetzung

    Sind die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllt, ist ein zulässiger Antrag auf nachträgliche Anhörung als Nachholungsverfahren gemäß § 33a StPO als unbegründet zurückzuweisen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 07.09.2016 - 5 Ws 75/16, juris Rn. 14, StV 2017, 657 (Ls.); siehe auch BGH, Beschluss vom 24.06.1993 - 4 StR 166/93, juris Rn. 2, NStZ 1993, 552).

    Anderenfalls ist das Überprüfungsverfahren durchzuführen, d.h. die Überprüfung des Beschlusses auf der Grundlage des nachträglich gewährten rechtlichen Gehörs (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 07.09.2016 - 5 Ws 75/16, juris Rn. 14, StV 2017, 657 (Ls.); vgl. Graalmann-Scheerer, in: Löwe-Rosenberg, 12. Auflage, § 33a StPO Rn. 24; Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, 60. Auflage, § 33a StPO Rn. 4).

  • BGH, 20.05.2020 - 2 ARs 307/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichtgewährung rechtlichen Gehörs

    b) In der Folge bedarf die in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage, ob die Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichtgewährung rechtlichen Gehörs (§ 33a StPO) generell abzulehnen (so OLG Bremen, Beschluss vom 3. Juli 2019 - 1 Ws 75/19, NStZ-RR 2019, 314, 315; OLG Hamburg, Beschluss vom 26. Juni 2017 - 1 Ws 60/17, NJW 2017, 2360; KK-StPO/Maul, 8. Aufl., § 33a Rn. 13; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 33a Rn. 10 jeweils mwN) oder ggf. in besonderen Verfahrenslagen anzunehmen ist (hierzu KG, Beschluss vom 7. September 2016 - 5 Ws 75/16, StV 2017, 657 f.; OLG Celle, Beschluss vom 1. August 2012 - 1 Ws 290/12, 1 WS 291/12, NJW 2012, 2899, 2900; MüKo-StPO/Valerius, § 33a Rn. 21; BeckOK StPO/Larcher, 36. Ed., § 33a Rn. 16 jeweils mwN), hier keiner Entscheidung durch den Senat.
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