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   OLG Celle, 11.02.2010 - 13 U 92/09 (Kart)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1431
OLG Celle, 11.02.2010 - 13 U 92/09 (Kart) (https://dejure.org/2010,1431)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.02.2010 - 13 U 92/09 (Kart) (https://dejure.org/2010,1431)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Februar 2010 - 13 U 92/09 (Kart) (https://dejure.org/2010,1431)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wettbewerbsbeschränkung: Wirksamkeit einer nach altem Recht wegen Formmangels unwirksamen und nach Wegfall des Schriftformerfordernisses fortgesetzten Ausschließlichkeitsvereinbarung; räumlich relevanter Markt eines Pressegrossisten

  • openjur.de

    §§ 34, 20 GWB

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 34 GWB; § 20 GWB
    Rechtsfolgen des Formmangels einer Ausschließlichkeitsvereinbarung; Maßgeblicher örtlicher Markt im Verhältnis zwischen einem Pressegrossisten und einem Verlag; Anspruch auf Gleichbehandlung mit Pressegrossisten in anderen Vertragsgebieten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen des Formmangels einer Ausschließlichkeitsvereinbarung; Maßgeblicher örtlicher Markt im Verhältnis zwischen einem Pressegrossisten und einem Verlag; Anspruch auf Gleichbehandlung mit Pressegrossisten in anderen Vertragsgebieten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB (a.F.) § 34; GWB § 20
    Pressegrossist; Ausschließlichkeit; Marktabgrenzung; Formmangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Ein Verlag ist nicht zur ausschließlichen Belieferung mit Presseerzeugnissen verpflichtet

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Verpflichtung eines Verlags zur ausschließlichen Belieferung eines Pressegrossisten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verlag nicht zur zur ausschließlichen Belieferung mit Presseerzeugnissen verpflichtet

  • kanzlei.biz (Pressemitteilung)

    10 Jahre später

  • kartellblog.de (Kurzinformation)

    Rechtsberatung schützt nicht vor Unkenntnis

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verlag ist nicht zur ausschließlichen Belieferung mit Presseerzeugnissen verpflichtet - Keine unzulässige Behinderung oder Diskriminierung nach dem Kartellrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2010, 7
  • GRUR-RR 2010, 219
  • afp 2010, 139
  • afp 2010, 178
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.06.1981 - KZR 19/80

    Anwenddbarkeit - Bestimmter Marktanteil - Wesentlicher Wettbewerb -

    Auszug aus OLG Celle, 11.02.2010 - 13 U 92/09
    Dieser Vortrag genügt den Anforderungen, die an einen auf Belieferung gerichteten Leistungsantrag zu stellen sind (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30. Juni 1981 - KZR 19/80, zitiert nach juris, Tz. 9; Emmerich in Immenga/ Mestmäcker, GWB, 4. Aufl., § 33 Rdnr. 102).
  • BGH, 10.02.1987 - KZR 6/86

    Umstellung des Vertriebssystems durch einen marktstarken Hersteller;

    Auszug aus OLG Celle, 11.02.2010 - 13 U 92/09
    Auf die zwischen den Parteien streitige Frage, ob die Beklagte zudem auch marktbeherrschend ist, kommt es im vorliegenden Verfahren nicht an (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10. Februar 1987 - KZR 6/86, zitiert nach juris, Tz. 42 ff.).
  • BGH, 21.02.1995 - KZR 33/93

    "Kfz-Vertragshändler"; Bemessung der Frist für die Kündigung von

    Auszug aus OLG Celle, 11.02.2010 - 13 U 92/09
    bb) Inwieweit es bei der vorliegenden Fallkonstellation, bei der - wie ausgeführt - es dem bislang belieferten Unternehmen grundsätzlich offen steht, eine (Weiter-)Belieferung zu den mit dem Drittunternehmen vereinbarten Konditionen zu verlangen, es zur Wirksamkeit der Kündigung einer besonderen Umstellungsfrist bedarf (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 1995 - KZR 33/93, zitiert nach juris, Tz. 34), kann dahinstehen.
  • BGH, 10.05.1995 - VIII ZR 264/94

    Behandlung eines mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung schwebend unwirksamen

    Auszug aus OLG Celle, 11.02.2010 - 13 U 92/09
    Eine Bestätigung gemäß § 141 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass die bestätigenden Vertragsparteien den Grund der Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit kennen oder zumindest Zweifel an der Rechtsbeständigkeit des Vertrages haben (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2003 - IX ZR 130/02, zitiert nach juris, Tz. 14 ff.; BGH, Urteil vom 10. Mai 1995 - VIII ZR 264/94, zitiert nach juris, Tz. 24; im Überblick: Bornkamm in Langen/Bunte, a. a. O., Anhang zu § 34 a Rdnr. 10).
  • BGH, 07.07.1992 - KZR 28/91

    Umfang der Formnichtigkeit bei Abänderung eines Patentlizenzvertrages

    Auszug aus OLG Celle, 11.02.2010 - 13 U 92/09
    Ob die Formunwirksamkeit dieser mündlich getroffenen Abrede auch die Formunwirksamkeit des schriftlichen Vertrages vom 12. November 1965 zur Folge hatte (vgl. dazu BGH, Urteil vom 7. Juli 1992 - KZR 28/91, zitiert nach juris, Tz. 12 f., 15), bzw., ob der schriftlich abgefasste Vertrag ggf. aus anderen Gründen (form-) unwirksam war, kann an dieser Stelle dahinstehen.
  • BGH, 20.05.2003 - KZR 19/02

    Streit zwischen Apollo Optik und drei Franchisenehmern

    Auszug aus OLG Celle, 11.02.2010 - 13 U 92/09
    Bejaht hat der Bundesgerichtshof einen Verstoß gegen Treu und Glauben auch in einem Fall, in dem die Parteien den Vertrag über längere Zeit praktiziert haben und die eine Seite hieraus erhebliche Vorteile gezogen hat, die nicht auf andere Weise kompensiert werden konnten, wobei hinzu kam, dass jene Vertragspartei für den Formmangel des Vertrages verantwortlich war (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2003 - KZR 19/02, zitiert nach juris, Tz. 40).
  • BGH, 21.04.2005 - IX ZR 130/02

    Schadenseintritt bei Anwalts- oder Steuerberaterhaftung

    Auszug aus OLG Celle, 11.02.2010 - 13 U 92/09
    Eine Bestätigung gemäß § 141 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass die bestätigenden Vertragsparteien den Grund der Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit kennen oder zumindest Zweifel an der Rechtsbeständigkeit des Vertrages haben (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2003 - IX ZR 130/02, zitiert nach juris, Tz. 14 ff.; BGH, Urteil vom 10. Mai 1995 - VIII ZR 264/94, zitiert nach juris, Tz. 24; im Überblick: Bornkamm in Langen/Bunte, a. a. O., Anhang zu § 34 a Rdnr. 10).
  • BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 141/98

    Vertragsübernahme und Verbraucherkreditgesetz

    Auszug aus OLG Celle, 11.02.2010 - 13 U 92/09
    b) Die vertragliche Regelung, wonach die Klägerin in ihrem Vertragsgebiet alleiniger Presse-Grossist sein sollte, ist nicht dadurch wirksam geworden, dass die Beklagte zeitlich nach dem 1. Januar 1999, mithin zu einem Zeitpunkt, als das Formerfordernis nicht mehr galt, in ein Vertragsverhältnis eingetreten ist, das die Klägerin ursprünglich mit einem Dritten geschlossen hatte (vgl. dazu z.B. BGH, Urteil vom 26. Mai 1999 - VIII ZR 141/98, zitiert nach juris, Tz. 16).
  • BGH, 10.11.1998 - KZR 6/97

    Anspruch eines Zeitschrifteneinzelhändlers auf Fortsetzung der Belieferung zu

    Auszug aus OLG Celle, 11.02.2010 - 13 U 92/09
    Die Änderung einer bislang geübten Geschäftspraktik eines Normadressaten des § 20 Abs. 1 GWB bedarf nur unter dem Gesichtspunkt, dass mit ihr eine unterschiedliche Behandlung gleichartiger Unternehmen verbunden ist, der sachlichen Rechtfertigung (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1998 - KZR 6/97, zitiert nach juris, Tz. 26).
  • BGH, 13.07.2004 - KVR 2/03

    Kartellsenat zum fusionsbedingten Entstehen einer marktbeherrschenden Stellung im

    Auszug aus OLG Celle, 11.02.2010 - 13 U 92/09
    Die Bestimmung des räumlich relevanten Marktes vollzieht sich nach dem Kriterium der Austauschmöglichkeiten aus Sicht der Abnehmerdisponenten (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2004 - KVR 2/03, zitiert nach juris, Tz. 10; im Überblick: Möschel in Immenga/Mestmäcker, a. a. O., § 19 Rdnr. 35).
  • OLG Stuttgart, 13.08.2015 - 13 U 28/15

    Deliktische Produkthaftung: Instruktionspflichtverletzung beim Verkauf eines

    Voraussetzung ist, dass der Geschädigte einen Nutzungswillen und eine hypothetische Nutzungsmöglichkeit hat (BGH, NJW 2005, 277; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.1.2007 - 1 U 151/06; OLG Stuttgart, Urteil vom 14.1.2010 - 13 U 92/09).
  • LG Hechingen, 02.03.2020 - 1 O 227/18
    Voraussetzung ist, dass der Geschädigte einen Nutzungswillen und eine hypothetische Nutzungsmöglichkeit hat (BGH, NJW 2005, 277; OLG Stuttgart, Urteil vom 14.1.2010 - 13 U 92/09).
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