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   OLG Celle, 11.04.2003 - 15 W 4/03   

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https://dejure.org/2003,5513
OLG Celle, 11.04.2003 - 15 W 4/03 (https://dejure.org/2003,5513)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.04.2003 - 15 W 4/03 (https://dejure.org/2003,5513)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. April 2003 - 15 W 4/03 (https://dejure.org/2003,5513)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Betreuervergütung: Schongrenze für Vermögen des Betreuten bei Gewährung von Eingliederungshilfe zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1908i Abs. 1 BGB ; § 1835a Abs. 3 BGB ; § 1836a BGB ; § 1836c Nr. 2 BGB ; § 888 BSHG
    Unterbringung und Betreuung; Festsetzung der Auslagen des Betreuers bei Mittellosigkeit des Betroffenen; Geltung der Schongrenze des § 888 III BSHG bei Eingliederungshilfe für den Betreuten zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen; Festlegung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbringung und Betreuung; Festsetzung der Auslagen des Betreuers bei Mittellosigkeit des Betroffenen; Geltung der Schongrenze des § 888 III BSHG bei Eingliederungshilfe für den Betreuten zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen; Festlegung der ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schongrenze für das Vermögen von Behinderten

  • Judicialis

    BGB § 1908i Abs. 1; ; BGB § 1835a Abs. 3; ; BGB § 1836a; ; BGB § 1836c Nr. 2; ; BSHG § 888

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung des Auslagenersatzes und der Vergütung des Betreuers gegen die Landeskasse - Schonbetrag des Betreuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Eingliederunghilfe für Beschäftigte in Werkstatt für behinderte Menschen - Schongrenze des BSHG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 130
  • FamRZ 2003, 1047
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 25.08.2000 - 3 W 151/00

    Bestimmung des Schonvermögens

    Auszug aus OLG Celle, 11.04.2003 - 15 W 4/03
    Durch die in § 1836 c Nr. 2 BGB ausgesprochene Verweisung auf den gesamten § 88 BSHG kommt der Wille des Gesetzgebers zum Ausdruck, für Betreute abgestufte, im Einzelfall zu bestimmende Schongrenzen nach Maßgabe von § 1 DVO zu § 88 Abs. 2 Nr. 8 BSHG festzulegen (vgl. BGH FamRZ 2002, 157, 158 = NJW 2002, 366, 367 = BtPrax 2002, 75, 76; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 264 = FGPrax 2000, 231).
  • BGH, 24.10.2001 - XII ZB 142/01

    Umfang des Schonvermögens

    Auszug aus OLG Celle, 11.04.2003 - 15 W 4/03
    Durch die in § 1836 c Nr. 2 BGB ausgesprochene Verweisung auf den gesamten § 88 BSHG kommt der Wille des Gesetzgebers zum Ausdruck, für Betreute abgestufte, im Einzelfall zu bestimmende Schongrenzen nach Maßgabe von § 1 DVO zu § 88 Abs. 2 Nr. 8 BSHG festzulegen (vgl. BGH FamRZ 2002, 157, 158 = NJW 2002, 366, 367 = BtPrax 2002, 75, 76; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 264 = FGPrax 2000, 231).
  • LG Osnabrück, 04.12.2000 - 3 T 975/00
    Auszug aus OLG Celle, 11.04.2003 - 15 W 4/03
    Die gegenteilige Auffassung des LG Osnabrück (vgl. FamRZ 2002, 702 = Nds. Rpfl.
  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 290/18

    Schonvermögen und erhöhte Vermögensfreibetrag bei Eingliederungshilfe

    (1) Dem Beschwerdegericht ist zuzugeben, dass Empfängern von Eingliederungshilfe zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen nach der vorherrschenden Ansicht für die bis zum 31. Dezember 2004 geltende Rechtslage der erhöhte Freibetrag des § 88 Abs. 3 Satz 3 BSHG bei der Ermittlung des einzusetzenden Vermögens nach § 1836 c Nr. 2 BGB aF zustand (OLG Celle FamRZ 2003, 1047; BayObLG FamRZ 2003, 966).
  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 291/18

    Zur Frage, ob bei der Ermittlung des einzusetzenden Vermögens eines Betreuten der

    (1) Dem Beschwerdegericht ist zuzugeben, dass Empfängern von Eingliederungshilfe zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen nach der vorherrschenden Ansicht für die bis zum 31. Dezember 2004 geltende Rechtslage der erhöhte Freibetrag des § 88 Abs. 3 Satz 3 BSHG bei der Ermittlung des einzusetzenden Vermögens nach § 1836 c Nr. 2 BGB aF zustand (OLG Celle FamRZ 2003, 1047; BayObLG FamRZ 2003, 966).
  • LG Kassel, 06.06.2018 - 3 T 141/18

    Einem Betreuten, der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Sinne der §§

    Insoweit entsprach es der herrschenden Auffassung, dass der erhöhte Freibetrag des § 88 Abs. 3 S. 3 BSHG nicht nur "bei der Eingliederungshilfe zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen" selbst, sondern für Empfänger dieser Art der Eingliederungshilfe auch bei der Ermittlung des für die Betreuervergütung einzusetzenden Vermögens zu berücksichtigen ist (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 26. Februar 2003 - 3Z BR 207/02 -, Rz. 16 ff., juris; OLG Celle, Beschluss vom 11. April 2003 - 15 W 4/03 -, Rz. 4, juris; vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25. August 2000 - 3 W 151/00 -, Rz. 7, juris; OLG München, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - 33 Wx 122/05 -, Rz. 21, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 11. April 2006 - 15 W 322/05 -, Rz. 9 f., juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14. November 2006 - 11 Wx 45/06 -, Rz. 7, juris; sowie allgemein zu besonderen Freibeträge auf Grundlage des BSHG: BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - XII ZB 142/01 -, juris).
  • LG Münster, 08.05.2003 - 5 T 356/03
    Das bedeutet, dass nach dem Willen des Gesetzgebers für Betreute abgestufte, im Einzelfall zu bestimmende Schongrenzen nach Maßgabe von § 1 DVO zu § 88 Absatz 2 Nummer 8 BSHG festzulegen und zu beachten sind (vergleiche OLG Celle, Beschluss vom 11. April 2003, Az.: 15 W 4/03 ).
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