Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.05.2005 - 21 Ss 7/05   

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https://dejure.org/2005,4754
OLG Celle, 11.05.2005 - 21 Ss 7/05 (https://dejure.org/2005,4754)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.05.2005 - 21 Ss 7/05 (https://dejure.org/2005,4754)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Mai 2005 - 21 Ss 7/05 (https://dejure.org/2005,4754)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Sexuelle Nötigung: Erzwungene Duldung von überraschenden sexuellen Handlungen in einer objektiv schutzlosen Lage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Sexueller Missbrauch einer Krankenhauspatientin durch einen Pfleger; Vorliegen einer Vergewaltigung bei fehlender Willensbildungsfähigkeit des Opfers; Erkennbarkeit der objektiv schutzlosen Lage durch das Opfer als Voraussetzung für das Vorliegen einer Vergewaltigung; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sexueller Missbrauch einer Krankenhauspatientin durch einen Pfleger; Vorliegen einer Vergewaltigung bei fehlender Willensbildungsfähigkeit des Opfers; Erkennbarkeit der objektiv schutzlosen Lage durch das Opfer als Voraussetzung für das Vorliegen einer Vergewaltigung; ...

  • Judicialis

    StGB § 177 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 1 Nr. 3
    Ausnutzen schutzloser Lage zu überraschenden Handlungen bei sexueller Nötigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Vergewaltigung und sexueller Missbrauch von Kranken: 3 Jahre und 10 Monate Haft für ehemaligen Krankenpfleger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2938 (Ls.)
  • NStZ-RR 2005, 263
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02

    Vergewaltigung (Einsperren und Festhalten als Nötigungsmittel, frühere

    Auszug aus OLG Celle, 11.05.2005 - 21 Ss 7/05
    Hiernach ist zunächst davon auszugehen, dass § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB dem Wortlaut der Norm zufolge kein zweiaktiges Delikt ist und keine gesonderte, den Voraussetzungen des § 240 Abs. 1 StGB genügende Nötigungshandlung voraussetzt (BGHSt 45, 253, 257 ff; BGH NStZ-RR 2003, 42, 44; vgl. auch LRLaufhütte/Roggenbuck, 11. Aufl., Nachtrag zu § 177 Rn. 2).
  • BGH, 14.02.2005 - 3 StR 230/04

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage; Vorstellung des Tatopfers; Gewalt); Vorsatz

    Auszug aus OLG Celle, 11.05.2005 - 21 Ss 7/05
    Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshof - in einem obiter dictum - zwar einschränkend angemerkt, erforderlich sei wenigstens, dass die auf die sexuelle Handlung bezogene Beugung des Opferwillens gerade durch die schutzlose Lage gefördert werde und das Opfer hiernach zumindest Kenntnis von der schutzlosen Lage habe (BGH vom 14. Februar 2005, 3 StR 230/04).
  • BGH, 20.10.1999 - 2 StR 248/99

    Ausnutzen einer Lage, in das Opfer schutzlos ist, bei der sexuellen Nötigung;

    Auszug aus OLG Celle, 11.05.2005 - 21 Ss 7/05
    Hiernach ist zunächst davon auszugehen, dass § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB dem Wortlaut der Norm zufolge kein zweiaktiges Delikt ist und keine gesonderte, den Voraussetzungen des § 240 Abs. 1 StGB genügende Nötigungshandlung voraussetzt (BGHSt 45, 253, 257 ff; BGH NStZ-RR 2003, 42, 44; vgl. auch LRLaufhütte/Roggenbuck, 11. Aufl., Nachtrag zu § 177 Rn. 2).
  • BGH, 28.01.2004 - 2 StR 351/03

    Sexuelle Nötigung; sexueller Missbrauch von Kindern; Vergewaltigung (besondere

    Auszug aus OLG Celle, 11.05.2005 - 21 Ss 7/05
    Auch durch überraschende, gegen seinen Willen ausgeführte sexuelle Handlungen wird hiernach das Opfer zu deren Duldung genötigt und ist es entsprechend dem Wortlaut des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB ausreichend, dass der Täter hierzu eine schutzlose Lage ausnutzt (BGH NStZ 2004, 440 - für den Fall eines schlafenden Kindes).
  • BVerfG, 01.07.2004 - 2 BvR 568/04

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Straftatbestandes

    Auszug aus OLG Celle, 11.05.2005 - 21 Ss 7/05
    Die ihr zugrunde liegende Auslegung verstößt nicht gegen das Bestimmtheitsgebot aus Art. 103 Abs. 2 GG (BVerfG NJW 2004, 3768).
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