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   OLG Celle, 11.09.2012 - 10 UF 56/12   

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https://dejure.org/2012,26738
OLG Celle, 11.09.2012 - 10 UF 56/12 (https://dejure.org/2012,26738)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.09.2012 - 10 UF 56/12 (https://dejure.org/2012,26738)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. September 2012 - 10 UF 56/12 (https://dejure.org/2012,26738)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1909 Abs. 1 S. 1 BGB; § 41 Abs. 3 FamFG; § 59 Abs. 1 FamFG; § 68 Abs. 1 S. 2 FamFG
    Anordnung einer Ergänzungspflegschaft für die Entgegennahme der gerichtlichen Genehmigung einer Erbausschlagung; Zulässigkeit der Beschwerde des Jugendamts; Pflicht des Amtsgerichts zur Abhilfeentscheidung

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1909; FamFG §§ 41, 68, 59
    Bestellung eines Ergänzungspflegers im Rahmen einer Erbausschlagung für minderjähriges und vom Jugendamt als Vormund vertretenes Kind

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung einer Ergänzungspflegschaft für die Entgegennahme der gerichtlichen Genehmigung einer Erbausschlagung; Zulässigkeit der Beschwerde des Jugendamts; Pflicht des Amtsgerichts zur Abhilfeentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung einer Ergänzungspflegschaft für die Entgegennahme der gerichtlichen Genehmigung einer Erbausschlagung; Zulässigkeit der Beschwerde des Jugendamts; Pflicht des Amtsgerichts zur Abhilfeentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ergänzungspflegschaft bei Erbausschlagung für minderjähriges Kind

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Minderjähriges und durch Jugendamt als Vormund vertretenes Kind benötigt zur Erbausschlagung Ergänzungspfleger

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.11.2011 - XII ZB 293/11

    Familiengerichtliches Verfahren auf Genehmigung einer Erbausschlagung durch ein

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2012 - 10 UF 56/12
    Das Jugendamt ist gegen die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft beschwerdebefugt, wenn es bereits zuvor zum Vormund des betroffenen minderjährigen Kindes bestellt war (Abgrenzung zu BGH, Beschluß vom 23. November 2011 - XII ZB 293/11 - FamRZ 2012, 292 f. = NJW 2012, 685 f. = MDR 2012, 301 f.).

    Soweit der BGH in seinem Beschluß vom 23. November 2011 (XII ZB 293/11 - FamRZ 2012, 292 f. = NJW 2012, 685 f. = MDR 2012, 301 f.) die Beschwerdeberechtigung des Jugendamtes gegen die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft verneint hat, lag dem eine wesentlich andere Ausgangslage zugrunde.

    Der Senat hat bereits in dem - dem BGH-Beschluß vom 23. November 2011 (aaO) zugrundeliegenden Beschluß vom 4. Mai 2011 (10 UF 78/11 - Rpfleger 2011, 436 f. = ZErb 2011, 198 ff = ERbBstg 2011, 186 f. = FamFR 2011, 287 = BeckRS 2011, 10185 = juris = FamRZ 2011, 1304 [Ls]) - ausgeführt:.

  • OLG Celle, 04.05.2011 - 10 UF 78/11

    Grundsätzliche Bestellung eines Ergänzungspflegers für ein Kind für die

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2012 - 10 UF 56/12
    Bei einem Beschluß, mit dem durch das Amtsgericht eine Erbausschlagung des minderjährigen Kindes genehmigt wird, ist auch dann für die Entgegennahme durch das Kind gem. § 41 Abs. 3 FamFG ein Ergänzungspfleger erforderlich, wenn das Kind nicht durch die Eltern, sondern durch das Jugendamt als Vormund vertreten wird und dieses die Genehmigung beantragt hat (Fortführung von Senatsbeschluß vom 4. Mai 2011 - 10 UF 78/11 - Rpfleger 2011, 436 f. = ZErb 2011, 198 ff.).

    Der Senat hat bereits in dem - dem BGH-Beschluß vom 23. November 2011 (aaO) zugrundeliegenden Beschluß vom 4. Mai 2011 (10 UF 78/11 - Rpfleger 2011, 436 f. = ZErb 2011, 198 ff = ERbBstg 2011, 186 f. = FamFR 2011, 287 = BeckRS 2011, 10185 = juris = FamRZ 2011, 1304 [Ls]) - ausgeführt:.

  • OLG Brandenburg, 06.12.2010 - 9 UF 61/10

    Ergänzungspflegerbestellung für ein Kind: Interessengegensatz im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2012 - 10 UF 56/12
    Die Entziehung der Vertretungsmacht komme nur in Betracht, wenn im Einzelfall - über eine allgemeine typische Risikolage hinaus - konkrete Hinweise auf einen Interessengegensatz zwischen Kindesmutter und Kind gegeben sind und wenn aufgrund konkreter Umstände nicht zu erwarten ist, daß die Kindesmutter unabhängig vom Ausgang des Genehmigungsverfahrens die Interessen des betroffenen Kindes wahrzunehmen bereit und in der Lage ist (vgl. Brandenburgisches OLG - Beschluß vom 6. Dezember 2010 - 9 UF 61/10 - juris).
  • OLG Köln, 10.08.2010 - 4 UF 127/10

    Bestellung eines Ergänzungspflegers für die Ausschlagung einer Erbschaft durch

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2012 - 10 UF 56/12
    Im Gegensatz dazu ist der Verfahrensbeistand nach § 158 Abs. 4 S. 6 FamFG nicht gesetzlicher Vertreter des Kindes, so daß Zustellungen für das Kind nicht an den Verfahrensbeistand bewirkt werden können (vgl. ebenso OLG Köln - Beschluß vom 10. August 2010 - 4 UF 127/10 - FamRZ 2011, 231 (Leitsatz); OLG Oldenburg - Beschluß vom 26. November 2009 - 14 UF 149/09 - FamRZ 2010, 660-662).".
  • OLG Oldenburg, 26.11.2009 - 14 UF 149/09

    Bestellung eines Ergänzungspflegers bei Beteiligung der Eltern an einem die

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2012 - 10 UF 56/12
    Im Gegensatz dazu ist der Verfahrensbeistand nach § 158 Abs. 4 S. 6 FamFG nicht gesetzlicher Vertreter des Kindes, so daß Zustellungen für das Kind nicht an den Verfahrensbeistand bewirkt werden können (vgl. ebenso OLG Köln - Beschluß vom 10. August 2010 - 4 UF 127/10 - FamRZ 2011, 231 (Leitsatz); OLG Oldenburg - Beschluß vom 26. November 2009 - 14 UF 149/09 - FamRZ 2010, 660-662).".
  • BGH, 07.09.2011 - XII ZB 12/11

    Verfahren zur Übertragung der elterlichen Sorge: Gesetzliche Vertretung des

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2012 - 10 UF 56/12
    Dieser macht - auch unter Bezugnahme auf eine umfangreiche, bereits vor Beschlußerlaß eingereichte Stellungnahme vom 14. Februar 2012 sowie unter Berufung auf die Entscheidung des BGH vom 18. Januar 2012 - XII ZB 489/11 - FamRZ 2011, 1788 ff. - geltend, für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft sei keine Notwendigkeit gegeben, da zwischen dem Kind und seinem gesetzlichen Vertreter kein Interessenwiderstreit bestehe.
  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 489/11

    Kindschaftsverfahren: Vertretung des minderjährigen Kindes

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2012 - 10 UF 56/12
    Dieser macht - auch unter Bezugnahme auf eine umfangreiche, bereits vor Beschlußerlaß eingereichte Stellungnahme vom 14. Februar 2012 sowie unter Berufung auf die Entscheidung des BGH vom 18. Januar 2012 - XII ZB 489/11 - FamRZ 2011, 1788 ff. - geltend, für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft sei keine Notwendigkeit gegeben, da zwischen dem Kind und seinem gesetzlichen Vertreter kein Interessenwiderstreit bestehe.
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2012 - 10 UF 56/12
    Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor entschieden, daß ein Dritter das rechtliche Gehör nur vermitteln kann, wenn er das Vertrauen des Berechtigten genießt oder einer besonderen rechtsstaatlichen Objektivitätspflicht unterworfen ist (vgl. BVerfG - Beschluß vom 30. Oktober 1990 - 2 BvR 562/88 - NJW 1991, 1283 ff.).
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2012 - 10 UF 56/12
    Das Kammergericht stützt seine Entscheidung zur Notwendigkeit der Bestellung eines Ergänzungspflegers maßgeblich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach unter dem Gesichtspunkt des fairen Verfahrens das rechtliche Gehör im Regelfall nicht durch denjenigen vermittelt werden kann, dessen Handeln im Genehmigungsverfahren überprüft werden soll (vgl. BVerfG - Beschluß vom 18. Januar 2000 - 1 BvR 321/96 - NJW 2000, 1709-1711).
  • KG, 04.03.2010 - 17 UF 5/10

    Familiengerichtliches Verfahren: Ergänzungspflegerbestellung für ein

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2012 - 10 UF 56/12
    Teilweise wird die Ansicht vertreten, ein allein sorgeberechtigter Elternteil könne das Kind grundsätzlich nicht in einem Erbausschlagungsverfahren vertreten, weil das Interesse des Kindes zu demjenigen der Mutter in erheblichem Gegensatz stehe, so daß die Bestellung eines Ergänzungspflegers notwendig sei (vgl. KG Berlin - Beschluß vom 4. März 2010 - 17 UF 5/10 - FamRZ 2010, 1171-1173).
  • OLG Celle, 09.08.2012 - 10 UF 192/12

    Beschwerdebefugnis eines von der elterlichen Sorge insgesamt bestandskräftig

  • OLG Dresden, 29.01.2016 - 22 WF 1381/15

    Bestellung eines Ergänzungspflegers für das Kind im Verfahren der

    Bei dem Beschluss über die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft handelt es sich um eine erstinstanzliche Endentscheidung in einer Familiensache (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 11.09.2012, Az.: 10 UF 56/12 - aus juris).
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