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   OLG Celle, 11.11.2016 - 7 W 38/16 (L)   

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https://dejure.org/2016,53051
OLG Celle, 11.11.2016 - 7 W 38/16 (L) (https://dejure.org/2016,53051)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.11.2016 - 7 W 38/16 (L) (https://dejure.org/2016,53051)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. November 2016 - 7 W 38/16 (L) (https://dejure.org/2016,53051)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HöfeO
    Begriff des Hofs i.S. der Höfeordnung

  • rechtsportal.de

    HöfeO
    Begriff des Hofs i.S. der Höfeordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Brüderstreit um einen Hof - Der enterbte Sohn bezweifelte das Testament des Vaters und focht den Erbschein für den Bruder an

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kriterien für einen landwirtschaftlichen Betrieb als Hof im Sinne der Höfeordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 1425
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 29.10.2015 - 7 W 40/15

    Wegfall der Hofeseigenschaft

    Auszug aus OLG Celle, 11.11.2016 - 7 W 38/16
    a) Die Beantwortung der Frage der Hofeigenschaft bedarf einer umfassenden Gesamtwürdigung und Bewertung aller in Betracht kommender Tatsachen wie z.B. das Vorhandensein von einsetzbarem lebenden und toten Inventar, geeigneten Wirtschaftsgebäuden und landwirtschaftlichen Flächen, das Vorhandensein eines geeigneten Hofnachfolgers sowie Art und Weise und vor allem Grund der Aufgabe der Bewirtschaftung sowie die Prüfung der Frage, ob aus betriebswirtschaftlicher Sicht unter Berücksichtigung des erforderlichen Kapitaleinsatzes die Wiederinbetriebnahme des Hofes aus den Erträgnissen des Hofes bezahlt werden kann, ohne dessen Existenz in Frage zu stellen (vgl. Senat, Beschl. v. 29.10.2015 - 7 W 40/15, juris-Rdnr. 31 mwN).

    Der Wunsch des Hofeigentümers, die Betriebseinheit zu erhalten, wäre dann unbeachtlich, wenn sämtliche objektive Kriterien gegen die tatsächliche Durchführbarkeit dieser Absicht sprächen (BGH, Beschl. v. 29.11.2013 - BLw 4/12, Rdnr. 45; Senat, Beschl. v. 29.10.2015 - 7 W 40/15, juris-Rdnr. 31 - je mwN).

  • BGH, 29.11.2013 - BLw 4/12

    Landwirtschaftsverfahren: Formerfordernis bei Beschlüssen; richterliche

    Auszug aus OLG Celle, 11.11.2016 - 7 W 38/16
    Der Wunsch des Hofeigentümers, die Betriebseinheit zu erhalten, wäre dann unbeachtlich, wenn sämtliche objektive Kriterien gegen die tatsächliche Durchführbarkeit dieser Absicht sprächen (BGH, Beschl. v. 29.11.2013 - BLw 4/12, Rdnr. 45; Senat, Beschl. v. 29.10.2015 - 7 W 40/15, juris-Rdnr. 31 - je mwN).
  • OLG Celle, 21.03.2011 - 7 W 126/10

    Anforderungen an den Nachweis der Wirtschaftsfähigkeit eines Hoferben

    Auszug aus OLG Celle, 11.11.2016 - 7 W 38/16
    Der Senat hat zu diesem Begriff im Beschluss vom 21. März 2011 (7 W 126/10 L, insbes. juris-Rdnr. 43) ausgeführt, dass die Wirtschaftsfähigkeit des Hofanwärters grundsätzlich im Zeitpunkt des Erbfalls vorliegen muss; der Hoferbe muss bereits zu diesem Zeitpunkt imstande sein, den Hof ohne längere Umstellungszeit ("Lehrzeit") ordnungsgemäß zu bewirtschaften.
  • OLG Oldenburg, 21.12.2010 - 10 W 37/09

    Voraussetzungen und Prüfung der Wirtschaftsfähigkeit i.S.d. § 6 Abs. 7 HöfeO bei

    Auszug aus OLG Celle, 11.11.2016 - 7 W 38/16
    Unter Berücksichtigung des Zwecks des Landwirtschaftserbrechts der HöfeO ist deshalb an die Wirtschaftsfähigkeit ein strenger, objektiver Maßstab anzulegen (OLG Oldenburg, Senat für Landwirtschaftssachen, Beschl. v. 21.12.2010 - 10 W 37/09, juris-Rdnr. 31 mwN).
  • OLG Köln, 20.12.2011 - 23 WLw 3/11

    Erteilung eines Hoffolgezeugnisses zu Gunsten des ältesten Kindes

    Auszug aus OLG Celle, 11.11.2016 - 7 W 38/16
    (a) Die Begünstigung, die die HöfeO für den Hoferben im Vergleich zu den allgemeinen Regeln des Erbrechts vorsieht, ist nur zu rechtfertigen, wenn der Zweck der HöfeO, der in der Erhaltung leitungsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe liegt, erreicht werden kann und dazu der Hoferbe die subjektiven Voraussetzungen für eine eigene, selbstständige und verantwortliche Fortführung des landwirtschaftlichen Betriebes mit der erforderlichen Sicherheit erfüllt (OLG Köln, Beschl. v. 20.12.2011 - 23 WLw 3/11, juris-Rdnr. 15).
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