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   OLG Celle, 12.04.2021 - 9 W 38/21   

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https://dejure.org/2021,33312
OLG Celle, 12.04.2021 - 9 W 38/21 (https://dejure.org/2021,33312)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.04.2021 - 9 W 38/21 (https://dejure.org/2021,33312)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. April 2021 - 9 W 38/21 (https://dejure.org/2021,33312)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 2 Hs. 2 PartGG; § 24 Abs. 2 HGB
    Zulässigkeit der Fortführung des Namens einer Sozietät durch eine Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Fortführung des Namens einer Sozietät durch eine Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)

    PartGG § 2 II Hs. 2; HGB § 24 II
    Namensgebung bei Umwandlung einer GbR in Partnerschaftsgesellschaft

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Firmierung bei einer Umwandlung einer GbR in eine Partnerschaftsgesellschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 2594
  • NZG 2022, 125
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.02.2002 - I ZR 195/99

    VOSSIUS & PARTNER

    Auszug aus OLG Celle, 12.04.2021 - 9 W 38/21
    Vielmehr folgt aus der Verweisung in § 2 Abs. 2 2. Halbsatz PartGG auf § 24 Abs. 2 HGB gerade, dass der bisherige Name der Sozietät in der Partnerschaft auch dann fortgeführt werden darf, wenn der namensgebende Gesellschafter schon vor der Umwandlung ausgeschieden ist (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 2002 - I ZR 195/99 -, juris Rn. 48 unter Verweis auf BR-Drs.
  • OLG Hamm, 12.07.2018 - 27 W 24/18

    Zulässigkeit der Umwandlung einer Kommanditgesellschaft in eine

    Auszug aus OLG Celle, 12.04.2021 - 9 W 38/21
    516/93, S. 27; ebenso auch OLG Hamm, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 27 W 24/18 -, juris Rn. 10; vgl. auch Henssler/Strohn/Hirtz, Gesellschaftsrecht, 5. Aufl. 2021, PartGG § 2 Rn. 16; MünchKomm/Heidinger, HGB, 5. Aufl. 2021, § 24 Rn. 23 mit Fn. 74).
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