Rechtsprechung
   OLG Celle, 12.06.1990 - 1 VAs 4/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2212
OLG Celle, 12.06.1990 - 1 VAs 4/90 (https://dejure.org/1990,2212)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.06.1990 - 1 VAs 4/90 (https://dejure.org/1990,2212)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Juni 1990 - 1 VAs 4/90 (https://dejure.org/1990,2212)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,2212) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 23 EGGVG; Art. 6 Abs. 1 MRK; § 336 StGB
    Überlassung einer anonymisierten Urteilsabschrift zu Zwecken der Veröffentlichung und Besprechung in einer Fachzeitschrift; Pflicht der Gerichte zur Veröffentlichung und Dokumentation - "Publizitätsgebot"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überlassung einer anonymisierten Urteilsabschrift zu Zwecken der Veröffentlichung und Besprechung in einer Fachzeitschrift; Pflicht der Gerichte zur Veröffentlichung und Dokumentation - "Publizitätsgebot"

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verpflichtung der Gerichte, ihre Entscheidungen in angemessener Weise zu veröffentlichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2570
  • MDR 1990, 1138
  • NStZ 1990, 553
  • DVBl 1990, 1361
  • AnwBl 1993, 307
  • afp 1990, 306
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Bremen, 25.10.1988 - 1 BA 32/88

    Gerichtliche Veröffentlichungspraxis; Pressefreiheit; Gleichheitssatz -

    Auszug aus OLG Celle, 12.06.1990 - 1 VAs 4/90
    Vielmehr ist auszugehen von der Erwägung, daß eine Verpflichtung der Gerichte selbst besteht, ihre Urteile in angemessener Weise zu veröffentlichen (OLG München, OLGZ 1984, 477, 479; OVG Bremen, NJW 1989, 926 [OVG Bremen 25.10.1988 - 1 BA 32/88] m.zust.Anm. Hoffmann-Riem JZ 1989, 637; Grundmann, DVBl. 1966, 57; Hirte, NJW 1988, 1698).

    Ist demgemäß die Sorge für eine angemessene Veröffentlichung von Entscheidungen eine richterliche Amtspflicht, so kann dieser Informationspflicht in bestimmten Fällen ein Recht einzelner gegenüberstehen, zu einem Urteil Zugang zu erhalten, so etwa dann, wenn ein Verlag durch eine diskriminierende Veröffentlichungspraxis eines Gerichts von der Veröffentlichung von Urteilen ausgeschlossen ist (OVG Bremen NJW 1989, 926 [OVG Bremen 25.10.1988 - 1 BA 32/88] ), oder wenn ein Rechtsanwalt die Kenntnis eines bestimmten Urteils für die Rechtsberatung in einem ähnlich geregelten Fall benötigt (OLG München OLGZ 1984, 477).

    Davon abgesehen hat die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen in Fachzeitschriften zusätzlich die Funktion, die wissenschaftliche Diskussion und Kritik zu ermöglichen, die ihrerseits wieder zur Rechtsfortbildung beitragen kann (vgl. OVG Bremen NJW 89, 926, 927).

  • OLG München, 16.08.1984 - 9 VA 4/83

    Rechtsanspruch ; Rechtsanspruch Dritter; Akteneinsicht; Rechtsanspruch Dritter

    Auszug aus OLG Celle, 12.06.1990 - 1 VAs 4/90
    Vielmehr ist auszugehen von der Erwägung, daß eine Verpflichtung der Gerichte selbst besteht, ihre Urteile in angemessener Weise zu veröffentlichen (OLG München, OLGZ 1984, 477, 479; OVG Bremen, NJW 1989, 926 [OVG Bremen 25.10.1988 - 1 BA 32/88] m.zust.Anm. Hoffmann-Riem JZ 1989, 637; Grundmann, DVBl. 1966, 57; Hirte, NJW 1988, 1698).

    Ist demgemäß die Sorge für eine angemessene Veröffentlichung von Entscheidungen eine richterliche Amtspflicht, so kann dieser Informationspflicht in bestimmten Fällen ein Recht einzelner gegenüberstehen, zu einem Urteil Zugang zu erhalten, so etwa dann, wenn ein Verlag durch eine diskriminierende Veröffentlichungspraxis eines Gerichts von der Veröffentlichung von Urteilen ausgeschlossen ist (OVG Bremen NJW 1989, 926 [OVG Bremen 25.10.1988 - 1 BA 32/88] ), oder wenn ein Rechtsanwalt die Kenntnis eines bestimmten Urteils für die Rechtsberatung in einem ähnlich geregelten Fall benötigt (OLG München OLGZ 1984, 477).

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Celle, 12.06.1990 - 1 VAs 4/90
    Dem stehen auch nicht die vom Bundesverfassungsgericht im sog. Lebach-Urteil entwickelten Grundsätze entgegen (BVerfG NJW 73, 1226), die eine Fernsehsendung mit "Namensnennung, Abbildung und Darstellung des Straftäters" betrafen (BVerfG a.a.O.).
  • BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82

    Ludwig Poullain

    Auszug aus OLG Celle, 12.06.1990 - 1 VAs 4/90
    Insoweit kann nichts anderes gelten als beispielsweise in den Erkenntnissen BGHSt 20, 81 oder BGHSt 31, 264 [BGH 10.03.1983 - 4 StR 3745/82].
  • BGH, 27.10.1964 - 5 StR 78/64
    Auszug aus OLG Celle, 12.06.1990 - 1 VAs 4/90
    Insoweit kann nichts anderes gelten als beispielsweise in den Erkenntnissen BGHSt 20, 81 oder BGHSt 31, 264 [BGH 10.03.1983 - 4 StR 3745/82].
  • BVerfG, 30.01.1986 - 1 BvR 1352/85

    Wissenschaftsfreiheit und Akteneinsicht in Behördenakten

    Auszug aus OLG Celle, 12.06.1990 - 1 VAs 4/90
    Auch die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze, denen zufolge das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit keinen Individualanspruch auf Einsicht in Gerichtliche Akten gewährt (BVerwG NJW 1986, 127) und auch der gem. Art. 5 Abs. 1 GG gegebene Zugang zu allgemein zugänglichen Quellen keinen solchen Anspruch eröffnet (BVerfG NJW 1986, 1243), können demgemäß die Zulässigkeit nicht hindern.
  • EGMR, 08.12.1983 - 8273/78

    Axen ./. Deutschland

    Auszug aus OLG Celle, 12.06.1990 - 1 VAs 4/90
    Diesem Publizitätsgebot dienen sowohl die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes als auch des Art. 6 Abs. 1 MRK , die grundsätzlich ein öffentliches Gerichtsverfahren fordern (zu Art. 6 Abs. 1 MRK vgl. die Entscheidungen des EuGH in EuGRZ 1985, 225; 548- Fälle Axen und Pretto).
  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende

    Auszug aus OLG Celle, 12.06.1990 - 1 VAs 4/90
    Das Recht des einzelnen kann sich in Verallgemeinerung dieses Gedankens immer dann ergeben, wenn die Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes oder - noch allgemeiner - der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung durch eine Behörde die Position eines Antragstellers so "verdichtet", daß, anders als bei einer bloßen Popularklage, der Antragsteller geradezu ein subjektives Recht auf Kenntnis von einem konkreten Rechtsprechungsakt erwirbt (vgl. BVerwG 58, 45).
  • BGH, 05.04.2017 - IV AR (VZ) 2/16

    Herausgabe von anonymisierten Gerichtsentscheidungen durch das Gericht

    Dagegen versteht eine weitere Ansicht den Antrag auf Überlassung einer anonymisierten Entscheidungsabschrift als eine Auskunftsbitte eigener Art, der ohne Anwendung der Vorschriften über die Akteneinsicht und außerhalb eines förmlichen Akteneinsichtsverfahrens entsprochen werden kann (vgl. BPatG GRUR 1992, 53; GRUR 1992, 54; GRUR 1992, 434; OLG Celle NJW 1990, 2570; OLG Düsseldorf JurBüro 1970, 548; gegen die Anwendbarkeit von § 299 Abs. 2 ZPO auch Tiedemann, NVwZ 1997, 1187).
  • BVerwG, 26.02.1997 - 6 C 3.96

    Veröffentlichung von gerichtlichen Entscheidungen als öffentliche Aufgabe

    aa) Mit der nahezu unumstrittenen Meinung in der Rechtsprechung (vgl. OLG München, Beschluß vom 16. August 1984 - 9 VA 4/83 - OLGZ 84, 477, 479; OVG Bremen, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 1 BA 32/88 - JZ 1989, 633, 635; OLG Celle, Beschluß vom 12. Juni 1990, NJW 1990, 2570 f.; selbst das OVG Berlin spricht von einer Informationspflicht, verneint allerdings einen Anspruch auf Belieferung mit Entscheidungsabdrucken) und in der Literatur (vgl. etwa Grundmann, DVBl 1966, 57, 61; Leistner, Über die Veröffentlichungspraxis oberster und höherer Gerichte in Westeuropa, 1975, 8; Kramer, ZRP 1976, 84, 85 f.; Odersky in: Festschrift für Pfeiffer, 1988, 325, 333 ff.; Hirte, NJW 1988, 1698, 1700; Hoffmann-Riem, JZ 1989, 637; Herberger, jur-pc 1993, 2325; Kissel, GVG, 2. Aufl. 1994, § 12 Rdnr. 71; Ullmann, Der amtliche Leitsatz, in: Festschrift zum 10-jährigen Bestehen der juris GmbH, 1996, 133, 141 f.; Berkemann, VerwArch 1996, 362, 374; Lodde, Informationsrechte des Bürgers gegen den Staat, 1996, 96 f.) geht auch der Senat von einer Rechtspflicht der Gerichtsverwaltung zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen aus.

    aa) Mit der nahezu unumstrittenen Meinung in der Rechtsprechung (vgl. OLG München, Beschluß vom 16. August 1984 - 9 VA 4/83 - OLGZ 84, 477, 479; OVG Bremen, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 1 BA 32/88 - JZ 1989, 633, 635; OLG Celle, Beschluß vom 12. Juni 1990, NJW 1990, 2570 f.; selbst das OVG Berlin spricht von einer Informationspflicht, verneint allerdings einen Anspruch auf Belieferung mit Entscheidungsabdrucken) und in der Literatur (vgl. etwa Grundmann, DVBl 1966, 57, 61; Leistner, Über die Veröffentlichungspraxis oberster und höherer Gerichte in Westeuropa, 1975, 8; Kramer, ZRP 1976, 84, 85 f.; Odersky in: Festschrift für Pfeiffer, 1988, 325, 333 ff.; Hirte, NJW 1988, 1698, 1700; Hoffmann-Riem, JZ 1989, 637; Herberger, jur-pc 1993, 2325; Kissel, GVG, 2. Aufl. 1994, § 12 Rdnr. 71; Ullmann, Der amtliche Leitsatz, in: Festschrift zum 10-jährigen Bestehen der juris GmbH, 1996, 133, 141 f.; Berkemann, VerwArch 1996, 362, 374; Lodde, Informationsrechte des Bürgers gegen den Staat, 1996, 96 f.) geht auch der Senat von einer Rechtspflicht der Gerichtsverwaltung zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen aus.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2013 - 1 S 509/13

    Zum Informationsinteresse der Presse - auch über an einem Gerichtsverfahren

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz - wie etwa in den Fällen, dass eine den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügende Anonymisierung angesichts des Streitgegenstandes und der Umstände des Falles kaum möglich erscheint (vgl. Senatsbeschluss vom 23.07.2010, a.a.O.; ähnlich OLG Celle, Beschl. v. 12.06.1990 - 1 VAs 4/90 - NJW 1990, 2570, für den Fall, dass ein Angeklagter auch nach Anonymisierung identifizierbar bleibt; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.04.2005 - I-15 U 98/03 u.a. - NJW 2005, 1791 ) - kommt hier nicht in Betracht.
  • VG Aachen, 11.02.2020 - 8 K 276/16

    Veröffentlichung; Gerichtsentscheidung; Information; Informationszugang;

    Es handelt sich nämlich beim Anspruch auf Überlassung anonymisierter Entscheidungsabschriften um einen verfassungsrechtlich fundierten Anspruch eigener Art. Die öffentliche Gewalt trifft grundsätzlich eine aus dem Rechtsstaatsgebot einschließlich der Justizgewährungspflicht, dem Demokratiegebot und dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgende Veröffentlichungspflicht; einem entsprechenden Antrag kann ohne Rückgriff auf und Anwendung von Vorschriften über die Akteneinsicht und außerhalb eines förmlichen Akteneinsichtsverfahrens entsprochen werden, BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1997 - 6 C 3/96 -, juris Rn. 22 ff.; BGH, Beschluss vom 5. April 2017 - IV AR (VZ) 2/16 -, juris Rn. 12, u. a. unter Hinweis auf BPatG, Beschluss vom 23. April 1991 - 27 ZA (pat) 19/90, juris, GRUR 1992, 53; Beschluss vom 29. Juli 1991 -, GRUR 1992, 54; Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 12. Juni 1990 - 1 VAs 4/90 -, NJW 1990, 2570; vgl. auch Tiedemann, NVwZ 1997, 1187.
  • OVG Niedersachsen, 19.12.1995 - 10 L 5059/93

    Urheberrecht; Amtliches Werk; Gerichtsentscheidung; Veröffentlichung; Bindung an

    Streitigkeiten um die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit werden gemäß § 23 EGGVG als Justizverwaltungsstreitigkeiten aufgrund anfechtbarer Justizverwaltungsakte angesehen (vgl. KG, Beschl. vom 9.1.1976 - 1 VA 4/75 -, NJW 1976, 1326; OLG Celle, Beschl. vom 12.6.1990 - I VAS IV/90 -, NJW 1990, 2570).
  • VG Hannover, 22.07.1993 - 6 A 1032/92

    Veröffentlichungstätigkeit; Verfassungsprinzip; Sozialstaatsprinzip;

    Sie erwächst aus dem allgemeinen Verfassungsprinzip der Publizität und Transparenz staatlichen Handelns (Schneider in AK-GG, 2. Aufl. 1989, Art. 42 RN 2; OLG Celle, NJW 1990, 2570 f.), das in engem Funktionszusammenhang mit Elementen der demokratischen Ordnung (Art. 20 Abs. 1 GG) steht (Schneider, aaO).
  • OLG Hamm, 26.01.2015 - 1 VAs 70/15

    Rechtsprechungsdatenbank NRWE; Anspruch auf Veröffentlichung von

    Frühere Rechtsprechung, nach welcher die Verpflichtung zur Überlassung anonymisierter Entscheidungsabschriften aus Strafverfahren dem Bereich des Verfahrens gemäß § 23 EGGVG zuzuordnen war (vgl. z.B. OLG Celle, Beschluss vom 12. Juni 1990 - 1 VAs 4/90 - juris) ist durch die Einführung der Vorschriften der §§ 474 ff. StPO und des Rechtsweges gemäß § 478 Abs. 3 StPO durch das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Strafverfahrensrechts - Strafverfahrensänderungsgesetz 1999 (StVÄG 1999) vom 02. August 2000 gegenstandslos geworden.
  • BayObLG, 20.07.2022 - 203 VAs 139/22

    Dritte haben keinen durchsetzbaren Anspruch auf Veröffentlichung der

    Ob der Antragsteller einen Anspruch auf Übermittlung einer anonymisierten Entscheidung erfolgreich nach § 475 StPO geltend machen könnte (vgl. zum Stellenwert eines wissenschaftlichen Anliegens für einen Anspruch auf Einsicht in Akten eines Zivilgerichts BayObLG, Beschluss vom 6. Dezember 2021 - 101 VA 106/21 -, juris Rn. 41 ff.; OLG Celle, Beschluss vom 12. Juni 1990 - 1 VAs 4/90 -, juris zu einem Anspruch einer Fachzeitschrift; LG Berlin NJW 2002, 838; Gemählich in KMR StPO, Ed. Mai 2020, § 475 Rn. 10), um diese im Wortlaut in einer Fachzeitschrift eigenverantwortlich zu veröffentlichen, wäre ausschließlich im Verfahren nach § 480 StPO zu klären.
  • OLG Köln, 14.03.2002 - 7 VA 3/01

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Schließlich folgt ein Anspruch auf Überlassung von Ablichtungen der in Rede stehenden Entscheidungen - die Überlassung eines Verhandlungsprotokolls scheidet insoweit von vornherein aus - auch nicht aus der Publikationspflicht der Justiz bezüglich veröffentlichungswürdiger Entscheidungen (vgl. BVerwG NJW 1997, 2694 ff.; OLG Celle NJW 1990, 2570 f.).
  • LG Lüneburg, 21.10.2009 - 9 T 99/09

    Keine Dokumentenpauschale für Entscheidungsübersendung im wissenschaftlichen

    In vielen Fällen dient die Veröffentlichung auch der Information der Gerichte untereinander so dass etwa die Oberlandesgerichte auf diese Weise ihrer Vorlagepflicht gem. § 121 GVG genügen können (so OLG Celle NStZ 1990, 553 [OLG Celle 12.06.1990 - 1 VAs 4/90] m.w.N.; vgl. auch OVG Bremen, NJW 1989, 926).
  • VG Berlin, 20.03.1991 - 1 A 213.89

    Überlassung finanzgerichtlicher Entscheidungen zu Veröffentlichungszwecken;

  • OLG Celle, 24.10.1996 - 1 VAs 15/96
  • StA München I, 15.07.2014 - 560 AR 2659/14
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht