Rechtsprechung
OLG Celle, 12.08.2011 - 10 UF 270/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB; § 1696 BGB
Recht des nicht sorgeberechtigten nichtehelichen Kindesvaters auf Übertragung der teilweisen elterlichen Sorge auf beide Elternteile; Voraussetzungen für die Änderung einer einvernehmlich getroffenen gerichtlichen Entscheidung nach § 1696 BGB - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Recht des nicht sorgeberechtigten nichtehelichen Kindesvaters auf Übertragung der teilweisen elterlichen Sorge auf beide Elternteile; Voraussetzungen für die Änderung einer einvernehmlich getroffenen gerichtlichen Entscheidung nach § 1696 BGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 1696
Rechtsstellung des nicht sorgeberechtigten nichtehelichen Kindesvaters - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-blog (Kurzinformation)
Der reuige Vater
- 123recht.net (Kurzinformation)
Begründung/Übertragung der elterlichen Sorge aufgrund Elternvereinbarung // Das Sorgerecht für Kinder unverheirateter Eltern kann durch eine gemeinsame Sorgeerklärung vor den Jugendämtern begründet werden.
Verfahrensgang
- AG Hannover, 10.09.2010 - 608 F 3827/10
- OLG Celle, 12.08.2011 - 10 UF 270/10
Papierfundstellen
- NJW 2011, 3245
- MDR 2011, 1115
- FamRZ 2011, 1876
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.03.2006 - IX ZB 171/04
Anforderungen an die Begründung der Rechtsbeschwerde bei mehreren rechtlichen …
Auszug aus OLG Celle, 12.08.2011 - 10 UF 270/10
Unabhängig von der Frage ihrer Zulässigkeit, über die im vorliegenden Verfahren nicht vorrangig entschieden werden muß (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. auch BGH - Beschluß vom 30. März 2006 - IX ZB 171/04 - NJW-RR 2006, 1346. - BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09
Elternrecht des Vaters
Auszug aus OLG Celle, 12.08.2011 - 10 UF 270/10
Zwar enthält der Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes vom 21. Juli 2010 ( 1 BvR 420/09 - FamRZ 2010, 1403 ) lediglich hinsichtlich der Vorschriften der §§ 1626a und § 1672 BGB Anordnungen bezüglich ihrer Auslegung bis zu einer gesetzlichen Regelung und führen diese Anordnungen lediglich dazu, daß auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder Teile davon gemäß § 1626a BGB den Eltern gemeinsam oder gemäß § 1672 BGB dem Kindesvater allein übertragen werden können. - OLG Köln, 21.07.2010 - 6 W 79/10
Ansprüche des Urheberrechtsinhabers auf Nennung von Bestanddaten
Auszug aus OLG Celle, 12.08.2011 - 10 UF 270/10
OLG Köln, Beschluß vom 27. Juli 2010 - 6 W 79/10 - GRUR-RR 2011, 86, 87), ist die Beschwerde jedenfalls unbegründet.