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   OLG Celle, 12.11.2001 - 1 U 25/01   

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https://dejure.org/2001,7290
OLG Celle, 12.11.2001 - 1 U 25/01 (https://dejure.org/2001,7290)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.11.2001 - 1 U 25/01 (https://dejure.org/2001,7290)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. November 2001 - 1 U 25/01 (https://dejure.org/2001,7290)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Arzthaftung: Fehlerhafte Implantation einer Kreuzbandplastik

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 Abs. 1 BGB; § 304 ZPO
    Klarstellende Ergänzung des Tenors des angefochtenen Urteils; Anforderungen an die Darlegungen zur haftungsausfüllenden Kausalität; Behandlungsfehler im Zusammenhang mit einer Kreuzbandplastik

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klarstellende Ergänzung des Tenors des angefochtenen Urteils; Anforderungen an die Darlegungen zur haftungsausfüllenden Kausalität; Behandlungsfehler im Zusammenhang mit einer Kreuzbandplastik

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; ZPO § 304

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Chirurgie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.01.1990 - VIII ZR 314/88

    Einwand des Mitverschuldens bei Rechtsmangelhaftung

    Auszug aus OLG Celle, 12.11.2001 - 1 U 25/01
    Denn zumindest dann, wenn ein Grundurteil über einen Leistungsantrag keine Beschränkung auf diesen erkennen lässt, kann die Entscheidung im Falle eines zusätzlich verfolgten Feststellungsanspruchs dahingehend ausgelegt werden, dass das Gericht auch dem - nicht ausdrücklich im Tenor erwähnten - Feststellungsbegehren konkludent stattgegeben habe (vgl. BGH VersR 1959, 904; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 304 Rn. 5; vgl. allerdings auch BGH ZIP 1990, 315, 316 und BGH NJW-RR 1994, 319).
  • BGH, 14.10.1993 - III ZR 157/92

    Amtshaftungsanspruch wegen Überplanung eines Altlastengeländes - Erlass eines

    Auszug aus OLG Celle, 12.11.2001 - 1 U 25/01
    Denn zumindest dann, wenn ein Grundurteil über einen Leistungsantrag keine Beschränkung auf diesen erkennen lässt, kann die Entscheidung im Falle eines zusätzlich verfolgten Feststellungsanspruchs dahingehend ausgelegt werden, dass das Gericht auch dem - nicht ausdrücklich im Tenor erwähnten - Feststellungsbegehren konkludent stattgegeben habe (vgl. BGH VersR 1959, 904; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 304 Rn. 5; vgl. allerdings auch BGH ZIP 1990, 315, 316 und BGH NJW-RR 1994, 319).
  • BGH, 06.07.1959 - VII ZR 89/58

    Hinweispflichten des Architekten bei nicht übernommener Objektüberwachung

    Auszug aus OLG Celle, 12.11.2001 - 1 U 25/01
    Denn zumindest dann, wenn ein Grundurteil über einen Leistungsantrag keine Beschränkung auf diesen erkennen lässt, kann die Entscheidung im Falle eines zusätzlich verfolgten Feststellungsanspruchs dahingehend ausgelegt werden, dass das Gericht auch dem - nicht ausdrücklich im Tenor erwähnten - Feststellungsbegehren konkludent stattgegeben habe (vgl. BGH VersR 1959, 904; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 304 Rn. 5; vgl. allerdings auch BGH ZIP 1990, 315, 316 und BGH NJW-RR 1994, 319).
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