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   OLG Celle, 12.12.2007 - 3 U 104/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7860
OLG Celle, 12.12.2007 - 3 U 104/07 (https://dejure.org/2007,7860)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.12.2007 - 3 U 104/07 (https://dejure.org/2007,7860)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Dezember 2007 - 3 U 104/07 (https://dejure.org/2007,7860)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Amtshaftung des Urkundsnotars bei Kettenverkauf eines Grundstücks: Einreichung der Umschreibungsunterlagen bei Kettenauflassung; Pfändung des Anwartschaftsrechts des Auflassungsempfängers; Grundbucheintragung des Auflassungsempfängers auf Betreiben dessen Gläubigers; ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 19 Abs. 1 S. 1 BNotO; § 24 BNotO; § 839 BGB; § 792 ZPO
    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung einer notariellen Amtspflicht; Sonstige Betreuung der Beteiligten auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege durch Anfertigung von Urkundenentwürfen und Beratung der Beteiligten als Amtsausübung eines Notars; Umfang des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung einer notariellen Amtspflicht; Sonstige Betreuung der Beteiligten auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege durch Anfertigung von Urkundenentwürfen und Beratung der Beteiligten als Amtsausübung eines Notars; Umfang des ...

  • Judicialis

    BNotO § 19 Abs. 1 Satz 1; ; BNotO § 19 Abs. 3; ; BNotO § 24; ; BGB § 839 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notarhaftung - Einreichung der Umschreibungsunterlagen bei Kettenauflassung; Pfändung des Anwartschaftsrechts des Auflassungsempfängers; Eintragung des Auflassungsempfängers im Grundbuch auf Betreiben von dessen Gläubiger; ungesicherte Vorleistung des Verkäufers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Einreichung der Umschreibungsunterlagen bei Kettenauflassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.12.1967 - V ZB 6/67

    Eigentumsanwartschaft des Auflassungsempfängers

    Auszug aus OLG Celle, 12.12.2007 - 3 U 104/07
    Das Anwartschaftsrecht des Auflassungsempfängers kann selbständig übertragen, verpfändet und gepfändet werden (BGHZ 49, 197 ff.).

    Dies ist nach ständiger Rechtsprechung der Fall, sobald die für den Eigentumsübergang notwendige Einigung (§§ 873, 925 BGB) zwischen Veräußerer und Schuldner (als Erwerber), mithin die Auflassung wirksam erklärt ist und der Schuldner nach Auflassung beim Grundbuchamt einen Antrag auf Eintragung als Grundstückseigentümer gestellt hat oder eine Vormerkung zu seinen Gunsten eingetragen worden ist, weil erst dann das Anwartschaftsrecht aus der Auflassung entstanden ist (vgl. BGHZ 49, 197. BGHZ 83, 395, 399. BGHZ 106, 108 ff.).

    Der Bundesgerichtshof hat sich zu dieser Frage bislang aber noch nicht geäußert, sondern sie ausdrücklich offen gelassen (BGHZ 49, 197 ff. hier zitiert nach Juris Rn. 23).

  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 10/88

    Voraussetzungen eines Anwartschaftsrechts des Grundstückskäufers

    Auszug aus OLG Celle, 12.12.2007 - 3 U 104/07
    Dies ist nach ständiger Rechtsprechung der Fall, sobald die für den Eigentumsübergang notwendige Einigung (§§ 873, 925 BGB) zwischen Veräußerer und Schuldner (als Erwerber), mithin die Auflassung wirksam erklärt ist und der Schuldner nach Auflassung beim Grundbuchamt einen Antrag auf Eintragung als Grundstückseigentümer gestellt hat oder eine Vormerkung zu seinen Gunsten eingetragen worden ist, weil erst dann das Anwartschaftsrecht aus der Auflassung entstanden ist (vgl. BGHZ 49, 197. BGHZ 83, 395, 399. BGHZ 106, 108 ff.).

    Dies bedeutet aber umgekehrt, dass er auch verpflichtet ist, die Urkunde dem Grundbuchamt vorzulegen (vgl. Hintzen, Rpfleger 1989, 439, 441).

  • BayObLG, 26.07.1990 - BReg. 2 Z 77/90
    Auszug aus OLG Celle, 12.12.2007 - 3 U 104/07
    In diesem Fall erlangt der weitere Erwerber durch seine Eintragung im Grundbuch ohne Zwischeneintragung des Auflassungsempfängers Eigentum unmittelbar vom bisher eingetragenen Eigentümer (§ 185 Abs. 1 BGB. vgl. BayObLG, NJW-RR 1991, 465).
  • LG Düsseldorf, 29.01.1985 - 25 T 536/84

    Antrag auf Eintragung einer entsprechend § 848 Abs. 2 Satz 2 ZPO entstehenden

    Auszug aus OLG Celle, 12.12.2007 - 3 U 104/07
    b) Zwar wird die Auffassung vertreten, der Pfandgläubiger des Anwartschaftsrechts könne den Eigentumserwerb des Auflassungsempfängers selbständig herbei führen, indem er den Umschreibungsantrag gem. § 13 GBO stellt (Vollkommer Rpfleger 1969, 409, 411 m. w. N.. MüKo-Kanzleiter, BGB, 4. Aufl., § 925 Rn. 40. KG JFG 4, 339. LG Essen, a. a. O., 343 ff.. Meikel/Böttcher, a. a. O.. a. A. wohl Stöber, a. a. O., Rn. 2061. Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 13. Aufl., Rn. 1590. Wieczorek/Schütze/Lüke, ZPO, 3. Aufl., § 848 Rn. 17. Smid, in: MüKoZPO, 2. Aufl., § 848 Rn. 9. LG Düsseldorf, Rpfleger 1985, 305 f.).
  • BGH, 30.04.1982 - V ZR 104/81

    Aufhebungsvertrag Grundstückskauf - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01>

    Auszug aus OLG Celle, 12.12.2007 - 3 U 104/07
    Dies ist nach ständiger Rechtsprechung der Fall, sobald die für den Eigentumsübergang notwendige Einigung (§§ 873, 925 BGB) zwischen Veräußerer und Schuldner (als Erwerber), mithin die Auflassung wirksam erklärt ist und der Schuldner nach Auflassung beim Grundbuchamt einen Antrag auf Eintragung als Grundstückseigentümer gestellt hat oder eine Vormerkung zu seinen Gunsten eingetragen worden ist, weil erst dann das Anwartschaftsrecht aus der Auflassung entstanden ist (vgl. BGHZ 49, 197. BGHZ 83, 395, 399. BGHZ 106, 108 ff.).
  • BGH, 16.10.2008 - III ZR 15/08

    Amtshaftung eines Notars wegen Einreichung der Umschreibungsunterlagen vor

    Das Berufungsgericht (OLGR Celle 2008, 463) nimmt an, dass der Beklagte und sein Notarvertreter Amtspflichtverletzungen zu Lasten der Klägerin begangen haben.
  • OLG Nürnberg, 06.08.2020 - 15 W 2066/20

    Antrag auf Eigentumsumschreibung eines Pfandgläubigers eines Anwartschaftsrechtes

    So wird zur Sicherung der Zug-um-Zug-Leistung beim Grundstückskaufvertrag der Notar von den Kaufvertragsparteien häufig angewiesen, den Umschreibungsantrag erst zu stellen, wenn die Gegenleistung (das heißt die Kaufpreiszahlung) auf dem Notaranderkonto eingegangen oder sonst nachgewiesen oder sichergestellt ist (OLG Celle, Urteil vom 12.12.2007 - 3 U 104/07 -, juris Rn. 49).

    Denn selbst wenn man dies unterstellt, hätte das Finanzamt gemäß § 19 GBO jedenfalls die Eintragungsbewilligung der überlassenden Eigentümerin in der Form des § 29 Abs. 1 Satz 1 GBO nachweisen müssen (OLG Celle, Urteil vom 12.12.2007 - 3 U 104/07 -, juris Rn. 49).

    Dementsprechend ist der Pfandgläubiger verpflichtet, die Urkunde dem Grundbuchamt vorzulegen (OLG Celle, Urteil vom 12.12.2007 - 3 U 104/07 -, juris Rn. 49 f.; Hintzen, Rpfleger 1989, 439, 441; Münzberg in: Rpfleger 1985, 306, 307).

  • OLG Celle, 21.03.2011 - Not 20/10

    Klagegegner in einem Disziplinarverfahren gegen einen Notar in Niedersachsen

    Der Kläger ist wegen einer Pflichtverletzung gem. § 19 BNotO in einem zivilrechtlichen Verfahren zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 137.636,34 EUR verurteilt worden (Urteil des OLG Celle vom 11. November 2009, Az: 3 U 104/07).
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