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   OLG Celle, 13.01.2015 - 2 Ws 174/14   

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https://dejure.org/2015,31649
OLG Celle, 13.01.2015 - 2 Ws 174/14 (https://dejure.org/2015,31649)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.01.2015 - 2 Ws 174/14 (https://dejure.org/2015,31649)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Januar 2015 - 2 Ws 174/14 (https://dejure.org/2015,31649)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StPO § 25 Abs. 2 S. 2; StPO § 26a Abs. 1 Nr. 1; StPO § 27 Abs. 1; StPO § 33a; StPO § 172 Abs. 3 S. 1; StPO § 356a; GG Art. 103 Abs. 1
    Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags bei gleichzeitig eingelegter Anhörungsrüge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags bei gleichzeitig eingelegter Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags bei gleichzeitig eingelegter Anhörungsrüge

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.04.2013 - 2 StR 525/11

    Unbegründete Anhörungsrüge; unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH

    Auszug aus OLG Celle, 13.01.2015 - 2 Ws 174/14
    Entscheidet das Gericht - wie hier - außerhalb der Hauptverhandlung im Beschlusswege, so kann ein Ablehnungsgesuch in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO nur solange statthaft vorgebracht werden, bis die das Verfahren abschließende Sachentscheidung ergangen ist (BVerfG NStZ 2007, 709 [BVerfG 02.05.2007 - 2 BvR 2655/06] ; BGH NStZ-RR 2013, 289; LR-Siolek StPO 26. Aufl. § 25 Rn. 12; KK-StPO/Scheuten 7. Aufl. § 25 Rn. 12; SK-StPO/Deiters, 4. Aufl. § 25 Rn. 7; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 57. Aufl. § 25 Rn. 11; jew. mwN).

    Dies ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Anhörungsrüge nach § 356 a StPO (BGH aaO.; BGH NStZ 2007, 416 [BGH 13.02.2007 - 3 StR 425/06] , [BVerfG 28.02.2007 - 2 BvR 2619/06] NStZ 2008, 55; NStZ-RR 2009, 353 [BGH 04.08.2009 - 1 StR 287/09] ; NStZ-RR 2012, 314); sie wird damit begründet, dass die Regelung des § 356 a StPO dem Revisionsgericht die Möglichkeit geben solle, einem Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör durch erneute Sachprüfung selbst abzuhelfen; der Rechtsbehelf diene indes nicht dazu, einem unzulässigen Ablehnungsgesuch durch die unzutreffende Behauptung der Verletzung rechtlichen Gehörs doch noch Geltung zu verschaffen (BGH NStZ-RR 2013, 289; BGHR StPO § 25 Abs. 2 Nach dem letzten Wort 1 ).

  • BGH, 22.11.2006 - 1 StR 180/06

    Nachholung rechtlichen Gehörs (Anhörungsrüge bei Urteilen des Revisionsgerichts

    Auszug aus OLG Celle, 13.01.2015 - 2 Ws 174/14
    Dies ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Anhörungsrüge nach § 356 a StPO (BGH aaO.; BGH NStZ 2007, 416 [BGH 13.02.2007 - 3 StR 425/06] , [BVerfG 28.02.2007 - 2 BvR 2619/06] NStZ 2008, 55; NStZ-RR 2009, 353 [BGH 04.08.2009 - 1 StR 287/09] ; NStZ-RR 2012, 314); sie wird damit begründet, dass die Regelung des § 356 a StPO dem Revisionsgericht die Möglichkeit geben solle, einem Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör durch erneute Sachprüfung selbst abzuhelfen; der Rechtsbehelf diene indes nicht dazu, einem unzulässigen Ablehnungsgesuch durch die unzutreffende Behauptung der Verletzung rechtlichen Gehörs doch noch Geltung zu verschaffen (BGH NStZ-RR 2013, 289; BGHR StPO § 25 Abs. 2 Nach dem letzten Wort 1 ).

    Sie dient hingegen nicht der Beseitigung anderer Versäumnisse der Verfahrensbeteiligten (vgl. Kretschmer JR 2007, 172, 174 [BGH 22.11.2006 - 1 StR 180/06] ).

  • BGH, 07.08.2007 - 4 StR 142/07

    Verspätetes Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH; rechtliches Gehör;

    Auszug aus OLG Celle, 13.01.2015 - 2 Ws 174/14
    Dies ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Anhörungsrüge nach § 356 a StPO (BGH aaO.; BGH NStZ 2007, 416 [BGH 13.02.2007 - 3 StR 425/06] , [BVerfG 28.02.2007 - 2 BvR 2619/06] NStZ 2008, 55; NStZ-RR 2009, 353 [BGH 04.08.2009 - 1 StR 287/09] ; NStZ-RR 2012, 314); sie wird damit begründet, dass die Regelung des § 356 a StPO dem Revisionsgericht die Möglichkeit geben solle, einem Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör durch erneute Sachprüfung selbst abzuhelfen; der Rechtsbehelf diene indes nicht dazu, einem unzulässigen Ablehnungsgesuch durch die unzutreffende Behauptung der Verletzung rechtlichen Gehörs doch noch Geltung zu verschaffen (BGH NStZ-RR 2013, 289; BGHR StPO § 25 Abs. 2 Nach dem letzten Wort 1 ).
  • BGH, 02.05.2012 - 1 StR 152/11

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH (Verspätung; Verknüpfung mit

    Auszug aus OLG Celle, 13.01.2015 - 2 Ws 174/14
    Dies ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Anhörungsrüge nach § 356 a StPO (BGH aaO.; BGH NStZ 2007, 416 [BGH 13.02.2007 - 3 StR 425/06] , [BVerfG 28.02.2007 - 2 BvR 2619/06] NStZ 2008, 55; NStZ-RR 2009, 353 [BGH 04.08.2009 - 1 StR 287/09] ; NStZ-RR 2012, 314); sie wird damit begründet, dass die Regelung des § 356 a StPO dem Revisionsgericht die Möglichkeit geben solle, einem Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör durch erneute Sachprüfung selbst abzuhelfen; der Rechtsbehelf diene indes nicht dazu, einem unzulässigen Ablehnungsgesuch durch die unzutreffende Behauptung der Verletzung rechtlichen Gehörs doch noch Geltung zu verschaffen (BGH NStZ-RR 2013, 289; BGHR StPO § 25 Abs. 2 Nach dem letzten Wort 1 ).
  • BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 2655/06

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Auszug aus OLG Celle, 13.01.2015 - 2 Ws 174/14
    Entscheidet das Gericht - wie hier - außerhalb der Hauptverhandlung im Beschlusswege, so kann ein Ablehnungsgesuch in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO nur solange statthaft vorgebracht werden, bis die das Verfahren abschließende Sachentscheidung ergangen ist (BVerfG NStZ 2007, 709 [BVerfG 02.05.2007 - 2 BvR 2655/06] ; BGH NStZ-RR 2013, 289; LR-Siolek StPO 26. Aufl. § 25 Rn. 12; KK-StPO/Scheuten 7. Aufl. § 25 Rn. 12; SK-StPO/Deiters, 4. Aufl. § 25 Rn. 7; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 57. Aufl. § 25 Rn. 11; jew. mwN).
  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus OLG Celle, 13.01.2015 - 2 Ws 174/14
    Für die Entscheidung nach § 356 a Satz 1 StPO , mit der das Revisionsgericht die Anhörungsrüge zurückweist, gelten die gleichen Grundsätze wie für die Entscheidung nach § 33 a StPO , auf den ein Beschwerdeführer bis zur Einführung der Vorschrift des § 356 a StPO durch das Anhörungsrügengesetz vom 9. Dezember 2004 (BGBl I S. 3220) Gehörsverstöße im Revisionsverfahren stützen konnte (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20. Juni 2007, 2 BvR 746/07 , StraFo 2007, 370 [BVerfG 20.06.2007 - 2 BvR 746/07] ).
  • BGH, 13.02.2007 - 3 StR 425/06

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Entscheidung im Beschlusswege;

    Auszug aus OLG Celle, 13.01.2015 - 2 Ws 174/14
    Dies ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Anhörungsrüge nach § 356 a StPO (BGH aaO.; BGH NStZ 2007, 416 [BGH 13.02.2007 - 3 StR 425/06] , [BVerfG 28.02.2007 - 2 BvR 2619/06] NStZ 2008, 55; NStZ-RR 2009, 353 [BGH 04.08.2009 - 1 StR 287/09] ; NStZ-RR 2012, 314); sie wird damit begründet, dass die Regelung des § 356 a StPO dem Revisionsgericht die Möglichkeit geben solle, einem Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör durch erneute Sachprüfung selbst abzuhelfen; der Rechtsbehelf diene indes nicht dazu, einem unzulässigen Ablehnungsgesuch durch die unzutreffende Behauptung der Verletzung rechtlichen Gehörs doch noch Geltung zu verschaffen (BGH NStZ-RR 2013, 289; BGHR StPO § 25 Abs. 2 Nach dem letzten Wort 1 ).
  • BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2619/06

    Anforderungen an die Form einer Rechtsmittelbelehrung im Strafverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 13.01.2015 - 2 Ws 174/14
    Dies ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Anhörungsrüge nach § 356 a StPO (BGH aaO.; BGH NStZ 2007, 416 [BGH 13.02.2007 - 3 StR 425/06] , [BVerfG 28.02.2007 - 2 BvR 2619/06] NStZ 2008, 55; NStZ-RR 2009, 353 [BGH 04.08.2009 - 1 StR 287/09] ; NStZ-RR 2012, 314); sie wird damit begründet, dass die Regelung des § 356 a StPO dem Revisionsgericht die Möglichkeit geben solle, einem Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör durch erneute Sachprüfung selbst abzuhelfen; der Rechtsbehelf diene indes nicht dazu, einem unzulässigen Ablehnungsgesuch durch die unzutreffende Behauptung der Verletzung rechtlichen Gehörs doch noch Geltung zu verschaffen (BGH NStZ-RR 2013, 289; BGHR StPO § 25 Abs. 2 Nach dem letzten Wort 1 ).
  • BGH, 04.08.2009 - 1 StR 287/09

    Unbegründete Anhörungsrüge (vorgesehene Entscheidung durch den iudex a quo;

    Auszug aus OLG Celle, 13.01.2015 - 2 Ws 174/14
    Dies ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Anhörungsrüge nach § 356 a StPO (BGH aaO.; BGH NStZ 2007, 416 [BGH 13.02.2007 - 3 StR 425/06] , [BVerfG 28.02.2007 - 2 BvR 2619/06] NStZ 2008, 55; NStZ-RR 2009, 353 [BGH 04.08.2009 - 1 StR 287/09] ; NStZ-RR 2012, 314); sie wird damit begründet, dass die Regelung des § 356 a StPO dem Revisionsgericht die Möglichkeit geben solle, einem Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör durch erneute Sachprüfung selbst abzuhelfen; der Rechtsbehelf diene indes nicht dazu, einem unzulässigen Ablehnungsgesuch durch die unzutreffende Behauptung der Verletzung rechtlichen Gehörs doch noch Geltung zu verschaffen (BGH NStZ-RR 2013, 289; BGHR StPO § 25 Abs. 2 Nach dem letzten Wort 1 ).
  • OLG Stuttgart, 28.02.2019 - 4 Ws 42/19

    Richterablehnung im Beschwerdeverfahren in Strafsachen: Zeitliche Zulässigkeit

    Sofern außerhalb einer Hauptverhandlung zu entscheiden ist, ist zwar anerkannt, dass eine Ablehnung der zu dieser Entscheidung berufenen Richter nur möglich ist, solange diese von ihnen noch nicht erlassen wurde (BGH, Beschluss vom 6. August 1993 - 3 StR 277/93, juris Rn. 2; OLG Celle, Beschluss vom 13. Januar 2015 - 2 Ws 174/14, juris Rn. 4; Meyer-Goßner/Schmitt aaO, § 25 Rn. 11; Siolek in Löwe-Rosenberg aaO § 25 Rn. 12; Conen/Tsambikakis in MüKo-StPO, 1. Aufl., § 25 Rn. 27); dies gilt grundsätzlich auch, sofern im Nachgang eine Gegenvorstellung erhoben (BGH, Beschluss vom 6. August 1993 - 3 StR 277/93, juris Rn. 2) oder eine Nachholung des rechtlichen Gehörs nach § 33a StPO begehrt (OLG Celle, Beschluss vom 13. Januar 2015 - 2 Ws 174/14, juris Rn. 5; Meyer-Goßner/Schmitt aaO, § 25 Rn. 11) bzw. ein Antrag auf ein Nachverfahren gemäß § 356a StPO gestellt wird, der sich als unbegründet erweist (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2018 - 1 StR 666/17, juris Rn. 2 und Beschluss vom 9. Mai 2018 - 4 StR 579/17, juris Rn. 2 jeweils mwN).

    Dies gilt grundsätzlich auch bei Verbindung des Ablehnungsgesuchs mit einem Antrag nach § 33a StPO bzw. § 356a StPO, da die entsprechenden Nachtragsverfahren lediglich dazu dienen, die fachgerichtliche Korrektur einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zu ermöglichen, sie aber nicht den Anwendungsbereich des Ablehnungsrechts dergestalt erweitern sollen, dass ein unzulässiges Ablehnungsgesuch bereits durch die unzutreffende Behauptung einer Gehörsverletzung wieder Geltung erlangt (BGH, Beschluss vom 6. November 2018 - 1 StR 666/17, juris Rn. 2 und Beschluss vom 9. Mai 2018 - 4 StR 579/17, juris Rn. 2 jeweils mwN; OLG Celle, Beschluss vom 13. Januar 2015 - 2 Ws 174/14, juris Rn. 5 f.).

    Für die in dieser Konstellation neu zu treffende Sachentscheidung können die zur Mitwirkung berufenen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden (OLG Celle, Beschluss vom 13. Januar 2015 - 2 Ws 174/14, juris Rn. 7; Siolek in Löwe-Rosenberg aaO, § 25 Rn. 13; Meyer-Goßner/Schmitt aaO, § 25 Rn. 11).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 30.04.2021 - 1 VB 81/20

    Gewährung von Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis aufgrund isoliertem PKH-Antrag

    Wenngleich hierzu - soweit ersichtlich - noch keine ausdrückliche höchstrichterliche Rechtsprechung ergangen ist, so sieht die herrschende Rechtsauffassung in Literatur und (obergerichtlicher) Rechtsprechung einen Befangenheitsantrag, der im Rahmen einer Anhörungsrüge nach § 33a StPO erhoben wurde, ebenfalls als unzulässig an (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 13.1.2015 - 2 Ws 174/14 -, Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 15.01.2015 - III-3 Ws 4/15 -, Juris; OLG Stuttgart Beschluss vom 28.2.2019 - 4 Ws 42/19 -, BeckRS 2019, 3717, beck-online; BeckOK StPO/Cirener, 39. Ed. 1.1.2021, § 25 Rn. 12; MüKoStPO/Conen/Tsambikakis, 1. Aufl. 2014, StPO § 25 Rn. 27).
  • OLG Hamm, 20.07.2020 - 1 VAs 25/20
    Soweit der Betroffene eine unterlassene Auseinandersetzung mit seinem Vortrag und damit die Verletzung rechtlichen Gehörs gerügt hat (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 13. Januar 2015 - 2 Ws 174/14, zitiert nach juris Rn. 5 ff. m.w.N.), ist die Anhörungsrüge nach § 84 GNotKG zurückzuweisen.
  • OLG Hamm, 09.04.2019 - 4 Ws 10/19

    Befangenheitsgesuch, Anhörungsrüge, Unzulässigkeit

    In diesem Fall ist eine Ablehnung erst (wieder) möglich, wenn bei begründeter Anhörungsrüge das Verfahren in seine ursprüngliche Lage zurückversetzt wurde (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 25 Rn. 11; OLG Celle, Beschluss vom 13. Januar 2015 - 2 Ws 174/14 -, juris; so auch die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Ablehnungsgesuch in Verbindung mit einer Anhörungsrüge nach § 356a StPO, vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. April 2013, - 2 StR 525/11 -, juris m.w.N.).
  • OLG Dresden, 11.02.2021 - Ausl 121/19
    Seite 4 Sofern außerhalb einer Hauptverhandlung zu entscheiden ist, ist zwar anerkannt, dass eine Ablehnung der zu einer Entscheidung berufenen Richter nur solange möglich ist, wie diese von ihnen noch nicht erlassen wurde (BGH, Beschluss vom 06. August 1993 - 3 StR 277/93, juris Rdnr. 2; OLG Celle, Beschluss vom 13. Januar 2015 - 2 Ws 174/14, juris Rdnr. 4; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 63. Aufl., § 25 Rdnr. 11; Siolek in Löwe-Rosenberg StPO § 25 Rdnr. 12; Conen/Tsambikakis in MüKo-StPO, 1. Aufl., § 25 Rdnr. 27).
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