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   OLG Celle, 13.07.2006 - 4 U 84/06   

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https://dejure.org/2006,3991
OLG Celle, 13.07.2006 - 4 U 84/06 (https://dejure.org/2006,3991)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.07.2006 - 4 U 84/06 (https://dejure.org/2006,3991)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Juli 2006 - 4 U 84/06 (https://dejure.org/2006,3991)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Freilegung eines verschütteten Grenzsteins: Anspruch auf Kostenbeteiligung gegen den Eigentümer des Nachbargrundstücks

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 919 Abs. 1 BGB; § 919 Abs. 3 BGB
    Anspruch auf Beteiligung an den Kosten für die Wiederherstellung eines Grenzzeichens im Falle dessen Verschüttung

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 919
    Kein Kostenersatz des Nachbarn bei Freilegung einer verschütteten, aber an der richtigen Stelle befindlichen Grenzabmarkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Beteiligung an den Kosten für die Wiederherstellung eines Grenzzeichens im Falle dessen Verschüttung

  • Judicialis

    BGB § 919

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anspruch auf Kostenbeteiligung wegen Freilegung eines verschütteten Grenzsteins

  • RA Kotz

    Grenzsteinfreilegung - Wiederherstellung und Kostenbeteiligung gemäß § 919 Abs. 1 und 3 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 919
    Verschuldensunabhängigen Anspruch auf Kostenbeteiligung zur Wiederherstellung eines Grenzzeichens gemäß § 919 Abs. 1 und 3 BGB bei Freilegung eines verschütteten, aber zutreffend positionierten Grenzsteins

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Kostenbeteiligung bei Freilegung von verschüttetem Grenzstein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Hannover - 14 O 176/05
  • OLG Celle, 13.07.2006 - 4 U 84/06
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 18.11.2019 - 5 U 30/19

    Zu den Grenzen und dem Umfang eines Notwegerechts, § 917 BGB

    Verrückung kann auf einem Erdrutsch, Bodensenkungen, Bauarbeiten oder sonstigen Ursachen beruhen, für das Unkenntlichwerden kommen Verwitterung oder mechanische Beschädigungen in Frage (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 13. Juli 2006 - 4 U 84/06 -, Rn. 4, juris).
  • LG Saarbrücken, 11.10.2013 - 13 S 130/13

    Grenzabmarkung: Anspruch auf Mitwirkung bei der Wiederherstellung einer Abmarkung

    Allerdings wird, wovon das Erstgericht ausgegangen ist, die Meinung vertreten, dass eine Wiederherstellung durch Freilegen oder Aufdecken von noch vorhandenen Grenzzeichen, die derzeit durch Anschüttung oder Bewuchs nicht mehr erkennbar sind, nicht unter die Vorschrift des § 919 BGB fällt (OLG Celle, Beschluss vom 13. Juli 2006 - 4 U 84/06 -, juris; Staudinger/Roth aaO Rdn. 1; MüKoBGB/Säcker, § 919 Rdn. 3, je m.w.N.; vgl. auch AG Lebach, NJW-RR 99, 1179).
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