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   OLG Celle, 13.08.2014 - 10 UF 162/14   

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https://dejure.org/2014,20812
OLG Celle, 13.08.2014 - 10 UF 162/14 (https://dejure.org/2014,20812)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.08.2014 - 10 UF 162/14 (https://dejure.org/2014,20812)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. August 2014 - 10 UF 162/14 (https://dejure.org/2014,20812)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Voraussetzungen der Auferlegung der Kosten des Vefahrens wegen von vornherein offenkundigen Fehlens der Erfolgsaussicht eines Antrags auf Abänderung des Versorgungsausgleichs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Auferlegung der Kosten des Vefahrens wegen von vornherein offenkundigen Fehlens der Erfolgsaussicht eines Antrags auf Abänderung des Versorgungsausgleichs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 81 Abs. 2 Nr. 2
    Kostenentscheidung in Versorgungsausgleichssachen nach § 81 Abs. 2 Nr. 2 FamFG

  • rechtsportal.de

    FamFG § 81 Abs. 2 Nr. 2
    Voraussetzungen der Auferlegung der Kosten des Vefahrens wegen von vornherein offenkundigen Fehlens der Erfolgsaussicht eines Antrags auf Abänderung des Versorgungsausgleichs

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostenentscheidung in Versorgungsausgleichssachen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein offenkundiges Fehlen der Erfolgsaussicht bei Anträgen zum Versorgungsausgleich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein offenkundiges Fehlen der Erfolgsaussicht bei Anträgen zum Versorgungsausgleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 6
  • FamRZ 2015, 326
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.11.2013 - XII ZB 597/13

    Kostenbeschwerde in Familiensachen: Mindestbeschwer in einer nicht

    Auszug aus OLG Celle, 13.08.2014 - 10 UF 162/14
    Diese Beschwerde ist fristgerecht eingelegt und - ohne daß es nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Beschluß vom 27.11.2013 - XII ZB 597/13 - FamRZ 2014, 372 f. = NJW-RR 2014, 129) in fG-Verfahren der Erreichung einer Mindestbeschwer bedürfte - auch im übrigen zulässig.
  • OLG Celle, 20.02.2012 - 10 UF 23/12

    Unterbliebene Ausübung des amtsgerichtlichen Ermessens im Rahmen der

    Auszug aus OLG Celle, 13.08.2014 - 10 UF 162/14
    Im Ergebnis hat somit der Senat hier selbst unter eigener Ermessensausübung die Entscheidung über die Kosten zu treffen (vgl. auch Senatsbeschluß vom 20. Februar 2012 - 10 UF 23/12 - juris = BeckRS 2012, 10484 = FamRZ 2012, 1324 [Ls]).
  • OLG Celle, 18.08.2011 - 10 UF 179/11

    Auslegung des Begriffs der Billigkeit i.S.v. § 81 Abs. 1 S. 1 FamFG; Grundsätze

    Auszug aus OLG Celle, 13.08.2014 - 10 UF 162/14
    Einer vollständigen inhaltlichen Überprüfung unterliegt sie dagegen, soweit dabei das tatsächliche Vorliegen von Regelbeispielen für eine Einschränkung oder einen Wegfall des Ermessens angenommen wird (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 18. August 2011 - 10 UF 179/11 - Jamt 2012, 40 f. = ZKJ 2012, 28 f. = FamRB 2012, 281 f. = FamFR 2011, 472 = BeckRs 2011, 21941 = juris = FamRZ 2011, 1894 [Ls]).
  • OLG Celle, 01.09.2014 - 10 UF 134/14

    Prüfungsmaßstab bei isolierter Anfechtung einer Kostenentscheidung im Verfahren

    Allerdings stellt die Prüfung des tatbestandsmäßigen Vorliegens der vom Gesetzgeber in § 81 Abs. 2 FamFG (bzw. §§ 150 Abs. 4 Satz 2, 243 Satz 2 FamFG) ausdrücklich vorgesehenen Sonderfälle keine tatrichterlichen Ermessensausübung dar, so daß insofern dem Beschwerdegericht eine uneingeschränkte Überprüfung der Kostenentscheidung obliegt (vgl. bereits Senatsbeschluß vom 13. August 2014 - 10 UF 162/14 - zur Veröffentlichung bestimmt - juris).
  • OLG Koblenz, 05.10.2020 - 13 WF 652/20

    Kostenentscheidung bei einer Erledigung der Hauptsache in einer FG-Familiensache

    Der Sinn des Ermessens würde verfehlt, wenn das Beschwerdegericht berechtigt und verpflichtet wäre, ein vom erstinstanzlichen Gericht fehlerfrei ausgeübtes Ermessen durch eine eigene Ermessensentscheidung zu ersetzen (BGH FamRZ 07, 893; OLG Köln FamRZ 18, 1015; OLG Celle FamRZ 15, 326; OLG Frankfurt FamRZ 13, 1979; OLG Hamm FamRZ 13, 1159; OLG Brandenburg JurBüro 12, 602).
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