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OLG Celle, 13.09.2011 - 2 Ws 253/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- AG Rinteln - 20 Ds 26/10
- LG Bückeburg, 05.07.2011 - 4 Ns 89/10
- OLG Celle, 13.09.2011 - 2 Ws 253/11
- OLG Celle, 13.09.2011 - 32 Ss 119/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Stuttgart, 03.08.2004 - 1 Ss 132/04
Pflichtverteidigung: Notwendige Verteidigung eines sprachunkundigen abgeschobenen …
Auszug aus OLG Celle, 13.09.2011 - 2 Ws 253/11
Denn in diesem Fall wird weder zur Sache verhandelt noch werden irgendwelche Feststellungen zum Schuld oder Strafausspruch getroffen, sondern gerade wegen der Abwesenheit des Angeklagten lediglich die verfahrensrechtliche Frage geprüft, ob die Voraussetzungen für die Anwendung des § 329 Abs. 1 StPO vorliegen (im Anschluss an OLG Stuttgart, NStZ-RR 2004, 338 und OLG Hamm, NJW 1970, 1245 [OLG Hamm 29.01.1970 - 5 Ss 1177/69] ).Denn in diesem Fall wird weder zur Sache verhandelt noch werden insoweit irgendwelche Feststellungen zum Schuld oder Strafausspruch getroffen, sondern gerade wegen der Abwesenheit des Angeklagten lediglich die verfahrensrechtliche Frage geprüft, ob die Voraussetzungen für die Anwendung des § 329 Abs. 1 StPO vorliegen (OLG Stuttgart, NStZ-RR 2004, 338. OLG Hamm, NJW 1970, 1245 [OLG Hamm 29.01.1970 - 5 Ss 1177/69] . Gössel in: LöweRosenberg, aaO., § 329, Rdnr. 31).
- KG, 24.06.2010 - 1 Ws 22/10
Auszug aus OLG Celle, 13.09.2011 - 2 Ws 253/11
Dies setzt eine detaillierte Darlegung der konkreten Symptomatik der Erkrankung voraus, aufgrund derer der Angeklagte am Erscheinen gehindert war (OLG Celle, Beschluss vom 16.09.2009, 2 Ws 109/09. OLG Celle, Beschluss vom 19.01.2010, 1 Ws 22/10. - OLG Karlsruhe, 28.10.2009 - 1 Ss 126/08
Verfahrensrüge gegen ein Verwerfungsurteil im Strafverfahren: Formgerechte …
Auszug aus OLG Celle, 13.09.2011 - 2 Ws 253/11
Zur formgerechten Begründung einer Verfahrensrüge gegen ein Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO ist es erforderlich, dass die Revision unter Angabe bestimmter Tatsachen ausführt, das Berufungsgericht habe zum Zeitpunkt seiner Entscheidung den Rechtsbegriff der genügenden Entschuldigung verkannt oder in sonstiger Weise die Voraussetzungen des § 329 Abs. 1 StPO missachtet (Gössel in: LöweRosenberg, StPO, 25. Auflage, § 329 Rdnr. 100, 102. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2010, 287 f.. OLG München NStZ-RR 2006, 20 ff., MeyerGoßner, StPO, 54. Auflage, § 329 Rdnr. 48). - OLG München, 08.09.2005 - 5St RR 66/05
Vertrauensschutz bei sehr kurzfristigem Verlegungsantrag des Angeklagten
Auszug aus OLG Celle, 13.09.2011 - 2 Ws 253/11
Zur formgerechten Begründung einer Verfahrensrüge gegen ein Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO ist es erforderlich, dass die Revision unter Angabe bestimmter Tatsachen ausführt, das Berufungsgericht habe zum Zeitpunkt seiner Entscheidung den Rechtsbegriff der genügenden Entschuldigung verkannt oder in sonstiger Weise die Voraussetzungen des § 329 Abs. 1 StPO missachtet (Gössel in: LöweRosenberg, StPO, 25. Auflage, § 329 Rdnr. 100, 102. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2010, 287 f.. OLG München NStZ-RR 2006, 20 ff., MeyerGoßner, StPO, 54. Auflage, § 329 Rdnr. 48).