Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.12.2006 - 4 U 99/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,26156
OLG Celle, 13.12.2006 - 4 U 99/06 (https://dejure.org/2006,26156)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.12.2006 - 4 U 99/06 (https://dejure.org/2006,26156)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - 4 U 99/06 (https://dejure.org/2006,26156)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,26156) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.07.1984 - VI ZR 273/82

    Umfang der Aufsichtspflicht der Eltern

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2006 - 4 U 99/06
    26 Zwar trifft es zu, dass an die Pflicht zur Aufsicht über Kinder sowohl hinsichtlich der Belehrung über die Gefahren des Feuers als auch der Überwachung eines möglichen Umgangs mit Zündmitteln strenge Anforderungen zu stellen sind (s. BGH, VersR 1983, 734; 1984, 968; 1986, 1210; 1990, 1123; 1993, 485; BGH, NJW 1995, 3385).

    Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme erster Instanz und der ergänzenden Anhörung der Parteien durch den Senat muss aber davon ausgegangen werden, dass die Beklagten den Anforderungen gerecht geworden sind, die an die Darlegung und den Nachweis, dass Eltern ihren Aufsichts- und Belehrungspflichten nachgekommen sind, zu stellen sind (vgl. hierzu BGH, NJW 1984, 2574; BGH, NJW 1993, 1003; BGH NJW 1990, 2553).

    Wenn einem 8 ½-jährigen normal entwickelten Kind das Spielen im Freien ohne Aufsicht auch in einem räumlichen Bereich gestattet sein muss, in dem den Eltern ein sofortiges Eingreifen nicht möglich ist und einem Kind die Freiheit eingeräumt werden muss, Neuland zu entdecken und zu erobern (so etwa BGH, NJW 1984, 2574), kann im vorliegenden Fall nicht verlangt werden, dass die Eltern M. nur unter ständiger Begleitung auf den Nachbarhof gehen lassen und ihn dort auf Schritt und Tritt überwachen.

    Insoweit ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 1984, 968; NJW 1990, 2553) von den Eltern im Einzelnen darzulegen und nachzuweisen, dass sie ihrer Belehrungspflicht nachgekommen sind.

  • BGH, 29.05.1990 - VI ZR 205/89

    Aufsichtspflicht bei psychischem Beistandleisten

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2006 - 4 U 99/06
    26 Zwar trifft es zu, dass an die Pflicht zur Aufsicht über Kinder sowohl hinsichtlich der Belehrung über die Gefahren des Feuers als auch der Überwachung eines möglichen Umgangs mit Zündmitteln strenge Anforderungen zu stellen sind (s. BGH, VersR 1983, 734; 1984, 968; 1986, 1210; 1990, 1123; 1993, 485; BGH, NJW 1995, 3385).

    Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme erster Instanz und der ergänzenden Anhörung der Parteien durch den Senat muss aber davon ausgegangen werden, dass die Beklagten den Anforderungen gerecht geworden sind, die an die Darlegung und den Nachweis, dass Eltern ihren Aufsichts- und Belehrungspflichten nachgekommen sind, zu stellen sind (vgl. hierzu BGH, NJW 1984, 2574; BGH, NJW 1993, 1003; BGH NJW 1990, 2553).

    Insoweit ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 1984, 968; NJW 1990, 2553) von den Eltern im Einzelnen darzulegen und nachzuweisen, dass sie ihrer Belehrungspflicht nachgekommen sind.

  • BGH, 10.10.1995 - VI ZR 219/94

    Anforderungen an die elterliche Aufsichtspflicht bei einem schwer

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2006 - 4 U 99/06
    26 Zwar trifft es zu, dass an die Pflicht zur Aufsicht über Kinder sowohl hinsichtlich der Belehrung über die Gefahren des Feuers als auch der Überwachung eines möglichen Umgangs mit Zündmitteln strenge Anforderungen zu stellen sind (s. BGH, VersR 1983, 734; 1984, 968; 1986, 1210; 1990, 1123; 1993, 485; BGH, NJW 1995, 3385).

    35 Der Fall ist insbesondere nicht mit einem Sachverhalt vergleichbar, in dem aufgrund von einer ausgeprägten Aggressionsbereitschaft bei einem geistig retardierten und schwer verhaltensgestörten Kind besondere Anforderungen an die Aufsichtspflicht gestellt werden müssen (dazu BGH, NJW 1995, 3385).

  • BGH, 19.01.1993 - VI ZR 117/92

    Elterliche Aufsichtspflicht über 12-jährigen Jungen beim Umgang mit Zündmitteln

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2006 - 4 U 99/06
    26 Zwar trifft es zu, dass an die Pflicht zur Aufsicht über Kinder sowohl hinsichtlich der Belehrung über die Gefahren des Feuers als auch der Überwachung eines möglichen Umgangs mit Zündmitteln strenge Anforderungen zu stellen sind (s. BGH, VersR 1983, 734; 1984, 968; 1986, 1210; 1990, 1123; 1993, 485; BGH, NJW 1995, 3385).

    Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme erster Instanz und der ergänzenden Anhörung der Parteien durch den Senat muss aber davon ausgegangen werden, dass die Beklagten den Anforderungen gerecht geworden sind, die an die Darlegung und den Nachweis, dass Eltern ihren Aufsichts- und Belehrungspflichten nachgekommen sind, zu stellen sind (vgl. hierzu BGH, NJW 1984, 2574; BGH, NJW 1993, 1003; BGH NJW 1990, 2553).

  • BGH, 17.05.1983 - VI ZR 263/81

    Aufsichtspflicht der Eltern hinsichtlich der Verwahrung von Streichhölzern

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2006 - 4 U 99/06
    26 Zwar trifft es zu, dass an die Pflicht zur Aufsicht über Kinder sowohl hinsichtlich der Belehrung über die Gefahren des Feuers als auch der Überwachung eines möglichen Umgangs mit Zündmitteln strenge Anforderungen zu stellen sind (s. BGH, VersR 1983, 734; 1984, 968; 1986, 1210; 1990, 1123; 1993, 485; BGH, NJW 1995, 3385).
  • BGH, 28.02.1969 - VI ZR 222/67

    Schadensersatzpflicht infolge Aufsichtspflichtverletzung - Haftung der

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2006 - 4 U 99/06
    26 Zwar trifft es zu, dass an die Pflicht zur Aufsicht über Kinder sowohl hinsichtlich der Belehrung über die Gefahren des Feuers als auch der Überwachung eines möglichen Umgangs mit Zündmitteln strenge Anforderungen zu stellen sind (s. BGH, VersR 1983, 734; 1984, 968; 1986, 1210; 1990, 1123; 1993, 485; BGH, NJW 1995, 3385).
  • OLG Köln, 30.11.2010 - 24 U 155/09

    Inbrandsetzung einer Halle auf einem als Reitanlage genutzten

    Zudem besteht keine dahingehende Lebenserfahrung, nach der Aufsichtspflichtige bei einem Aufenthalt eines achtjährigen Kindes auf einem Reiterhof damit rechnen müssten, dass es dort Zündmittel finden werde, die für das dort eingelagerte Heu und Stroh eine erhöhte Gefahr bedeuten (BGH, Beschl. v. 25.09.2007 - VI ZR 19/07, Juris: Nichtannahmebeschluss zu OLG Celle, Urt. v. 13.12.2006 - 4 U 99/06, Juris Rn. 25 f., 29 f., 33 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht