Rechtsprechung
OLG Celle, 13.12.2006 - 4 U 99/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Knallkörper, Reste, Silvester Haftung, Eltern
- Kanzlei Prof. Schweizer
Umfang der Beaufsichtigung eines Kindes durch seine Eltern
- rabüro.de
Zum Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Der 8-jährige und der Silvesterknaller
Verfahrensgang
- LG Hannover, 28.06.2006 - 6 O 81/04
- OLG Celle, 13.12.2006 - 4 U 99/06
- BGH, 25.09.2007 - VI ZR 19/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.07.1984 - VI ZR 273/82
Umfang der Aufsichtspflicht der Eltern
Auszug aus OLG Celle, 13.12.2006 - 4 U 99/06
26 Zwar trifft es zu, dass an die Pflicht zur Aufsicht über Kinder sowohl hinsichtlich der Belehrung über die Gefahren des Feuers als auch der Überwachung eines möglichen Umgangs mit Zündmitteln strenge Anforderungen zu stellen sind (s. BGH, VersR 1983, 734; 1984, 968; 1986, 1210; 1990, 1123; 1993, 485; BGH, NJW 1995, 3385).Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme erster Instanz und der ergänzenden Anhörung der Parteien durch den Senat muss aber davon ausgegangen werden, dass die Beklagten den Anforderungen gerecht geworden sind, die an die Darlegung und den Nachweis, dass Eltern ihren Aufsichts- und Belehrungspflichten nachgekommen sind, zu stellen sind (vgl. hierzu BGH, NJW 1984, 2574; BGH, NJW 1993, 1003; BGH NJW 1990, 2553).
Wenn einem 8 ½-jährigen normal entwickelten Kind das Spielen im Freien ohne Aufsicht auch in einem räumlichen Bereich gestattet sein muss, in dem den Eltern ein sofortiges Eingreifen nicht möglich ist und einem Kind die Freiheit eingeräumt werden muss, Neuland zu entdecken und zu erobern (so etwa BGH, NJW 1984, 2574), kann im vorliegenden Fall nicht verlangt werden, dass die Eltern M. nur unter ständiger Begleitung auf den Nachbarhof gehen lassen und ihn dort auf Schritt und Tritt überwachen.
Insoweit ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 1984, 968; NJW 1990, 2553) von den Eltern im Einzelnen darzulegen und nachzuweisen, dass sie ihrer Belehrungspflicht nachgekommen sind.
- BGH, 29.05.1990 - VI ZR 205/89
Aufsichtspflicht bei psychischem Beistandleisten
Auszug aus OLG Celle, 13.12.2006 - 4 U 99/06
26 Zwar trifft es zu, dass an die Pflicht zur Aufsicht über Kinder sowohl hinsichtlich der Belehrung über die Gefahren des Feuers als auch der Überwachung eines möglichen Umgangs mit Zündmitteln strenge Anforderungen zu stellen sind (s. BGH, VersR 1983, 734; 1984, 968; 1986, 1210; 1990, 1123; 1993, 485; BGH, NJW 1995, 3385).Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme erster Instanz und der ergänzenden Anhörung der Parteien durch den Senat muss aber davon ausgegangen werden, dass die Beklagten den Anforderungen gerecht geworden sind, die an die Darlegung und den Nachweis, dass Eltern ihren Aufsichts- und Belehrungspflichten nachgekommen sind, zu stellen sind (vgl. hierzu BGH, NJW 1984, 2574; BGH, NJW 1993, 1003; BGH NJW 1990, 2553).
Insoweit ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 1984, 968; NJW 1990, 2553) von den Eltern im Einzelnen darzulegen und nachzuweisen, dass sie ihrer Belehrungspflicht nachgekommen sind.
- BGH, 10.10.1995 - VI ZR 219/94
Anforderungen an die elterliche Aufsichtspflicht bei einem schwer …
Auszug aus OLG Celle, 13.12.2006 - 4 U 99/06
26 Zwar trifft es zu, dass an die Pflicht zur Aufsicht über Kinder sowohl hinsichtlich der Belehrung über die Gefahren des Feuers als auch der Überwachung eines möglichen Umgangs mit Zündmitteln strenge Anforderungen zu stellen sind (s. BGH, VersR 1983, 734; 1984, 968; 1986, 1210; 1990, 1123; 1993, 485; BGH, NJW 1995, 3385).35 Der Fall ist insbesondere nicht mit einem Sachverhalt vergleichbar, in dem aufgrund von einer ausgeprägten Aggressionsbereitschaft bei einem geistig retardierten und schwer verhaltensgestörten Kind besondere Anforderungen an die Aufsichtspflicht gestellt werden müssen (dazu BGH, NJW 1995, 3385).
- BGH, 19.01.1993 - VI ZR 117/92
Elterliche Aufsichtspflicht über 12-jährigen Jungen beim Umgang mit Zündmitteln
Auszug aus OLG Celle, 13.12.2006 - 4 U 99/06
26 Zwar trifft es zu, dass an die Pflicht zur Aufsicht über Kinder sowohl hinsichtlich der Belehrung über die Gefahren des Feuers als auch der Überwachung eines möglichen Umgangs mit Zündmitteln strenge Anforderungen zu stellen sind (s. BGH, VersR 1983, 734; 1984, 968; 1986, 1210; 1990, 1123; 1993, 485; BGH, NJW 1995, 3385).Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme erster Instanz und der ergänzenden Anhörung der Parteien durch den Senat muss aber davon ausgegangen werden, dass die Beklagten den Anforderungen gerecht geworden sind, die an die Darlegung und den Nachweis, dass Eltern ihren Aufsichts- und Belehrungspflichten nachgekommen sind, zu stellen sind (vgl. hierzu BGH, NJW 1984, 2574; BGH, NJW 1993, 1003; BGH NJW 1990, 2553).
- BGH, 17.05.1983 - VI ZR 263/81
Aufsichtspflicht der Eltern hinsichtlich der Verwahrung von Streichhölzern
Auszug aus OLG Celle, 13.12.2006 - 4 U 99/06
26 Zwar trifft es zu, dass an die Pflicht zur Aufsicht über Kinder sowohl hinsichtlich der Belehrung über die Gefahren des Feuers als auch der Überwachung eines möglichen Umgangs mit Zündmitteln strenge Anforderungen zu stellen sind (s. BGH, VersR 1983, 734; 1984, 968; 1986, 1210; 1990, 1123; 1993, 485; BGH, NJW 1995, 3385). - BGH, 28.02.1969 - VI ZR 222/67
Schadensersatzpflicht infolge Aufsichtspflichtverletzung - Haftung der …
Auszug aus OLG Celle, 13.12.2006 - 4 U 99/06
26 Zwar trifft es zu, dass an die Pflicht zur Aufsicht über Kinder sowohl hinsichtlich der Belehrung über die Gefahren des Feuers als auch der Überwachung eines möglichen Umgangs mit Zündmitteln strenge Anforderungen zu stellen sind (s. BGH, VersR 1983, 734; 1984, 968; 1986, 1210; 1990, 1123; 1993, 485; BGH, NJW 1995, 3385).
- OLG Köln, 30.11.2010 - 24 U 155/09
Inbrandsetzung einer Halle auf einem als Reitanlage genutzten …
Zudem besteht keine dahingehende Lebenserfahrung, nach der Aufsichtspflichtige bei einem Aufenthalt eines achtjährigen Kindes auf einem Reiterhof damit rechnen müssten, dass es dort Zündmittel finden werde, die für das dort eingelagerte Heu und Stroh eine erhöhte Gefahr bedeuten (BGH, Beschl. v. 25.09.2007 - VI ZR 19/07, Juris: Nichtannahmebeschluss zu OLG Celle, Urt. v. 13.12.2006 - 4 U 99/06, Juris Rn. 25 f., 29 f., 33 ff.).