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   OLG Celle, 14.02.2011 - 20 U 35/10   

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https://dejure.org/2011,34764
OLG Celle, 14.02.2011 - 20 U 35/10 (https://dejure.org/2011,34764)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.02.2011 - 20 U 35/10 (https://dejure.org/2011,34764)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Februar 2011 - 20 U 35/10 (https://dejure.org/2011,34764)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Tierhalterhaftung - Unfall mit einem fremden Pferd - freundschaftliche Gefälligkeit - kein UV-Schutz - kein Haftungsausschluss nach § 104 SGB VII

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Greift bei Reiter-Gefälligkeiten die gesetzliche Unfallversicherung?

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
    Auszug aus OLG Celle, 14.02.2011 - 20 U 35/10
    Dies ist nach ständiger sozialgerichtlicher Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 28.05.1957, Az.: 2 RU 150/55; BSG, Beschluss vom 27.6.2000, Az.: B 2 U 44/00 B; Bayrisches LSG, Urteil vom 30.06.2010, Az.: L 2 U 278/09; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.04.2010, Az.: L 4 U 119/09 - jeweils zitiert nach juris) der Fall, wenn eine ernsthafte, einem fremden Unternehmen zu dienen bestimmte, dem Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit vorliegt, die ungeachtet des Beweggrundes des Tätigwerdens ihrer Art nach sonst von einer Person verrichtet werden könnte, welche in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht.
  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 44/00 B

    Grundsätzliche Bedeutung von Rechtsfragen im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus OLG Celle, 14.02.2011 - 20 U 35/10
    Dies ist nach ständiger sozialgerichtlicher Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 28.05.1957, Az.: 2 RU 150/55; BSG, Beschluss vom 27.6.2000, Az.: B 2 U 44/00 B; Bayrisches LSG, Urteil vom 30.06.2010, Az.: L 2 U 278/09; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.04.2010, Az.: L 4 U 119/09 - jeweils zitiert nach juris) der Fall, wenn eine ernsthafte, einem fremden Unternehmen zu dienen bestimmte, dem Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit vorliegt, die ungeachtet des Beweggrundes des Tätigwerdens ihrer Art nach sonst von einer Person verrichtet werden könnte, welche in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht.
  • OLG Stuttgart, 27.03.2002 - 4 U 213/01

    Voraussetzungen des Vorliegens eines Leistungsanspruchs gegen eine gesetzliche

    Auszug aus OLG Celle, 14.02.2011 - 20 U 35/10
    Das Oberlandesgericht S. hat in einem vergleichbaren Sachverhalt eine abweichende Entscheidung getroffen und bei einer geringfügigen Gefälligkeit eine arbeitnehmerähnliche Stellung bejaht (OLG S., Urteil vom 27.03.2002 - 4 U 213/01 - zitiert nach juris), wobei der Senat nicht das Bestreben des Oberlandesgerichts S. verkennt, mit Hilfe einer weiten Auslegung des § 2 Abs. 2 S.1 SGB VII Unfallopfern einen solventen Schuldner für den Ersatz ihrer materiellen Schäden zu verschaffen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2010 - L 4 U 119/09

    Versicherter Personenkreis - Wie-Beschäftigter - Hilfe beim Hochziehen des

    Auszug aus OLG Celle, 14.02.2011 - 20 U 35/10
    Dies ist nach ständiger sozialgerichtlicher Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 28.05.1957, Az.: 2 RU 150/55; BSG, Beschluss vom 27.6.2000, Az.: B 2 U 44/00 B; Bayrisches LSG, Urteil vom 30.06.2010, Az.: L 2 U 278/09; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.04.2010, Az.: L 4 U 119/09 - jeweils zitiert nach juris) der Fall, wenn eine ernsthafte, einem fremden Unternehmen zu dienen bestimmte, dem Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit vorliegt, die ungeachtet des Beweggrundes des Tätigwerdens ihrer Art nach sonst von einer Person verrichtet werden könnte, welche in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht.
  • LSG Bayern, 30.06.2010 - L 2 U 278/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche

    Auszug aus OLG Celle, 14.02.2011 - 20 U 35/10
    Dies ist nach ständiger sozialgerichtlicher Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 28.05.1957, Az.: 2 RU 150/55; BSG, Beschluss vom 27.6.2000, Az.: B 2 U 44/00 B; Bayrisches LSG, Urteil vom 30.06.2010, Az.: L 2 U 278/09; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.04.2010, Az.: L 4 U 119/09 - jeweils zitiert nach juris) der Fall, wenn eine ernsthafte, einem fremden Unternehmen zu dienen bestimmte, dem Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit vorliegt, die ungeachtet des Beweggrundes des Tätigwerdens ihrer Art nach sonst von einer Person verrichtet werden könnte, welche in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 11.06.2002 - L 3 U 121/01

    UV-Schutz bei privater Reittierhaltung

    Auszug aus OLG Celle, 14.02.2011 - 20 U 35/10
    Unter Reitern sind kurze Hilfeleistungen, die maßgeblich durch das kameradschaftliche und gemeinschaftsfördernde, auf Gegenseitigkeit beruhende Verhalten von Reitern und deren Angehörigen untereinander geprägt sind, Teil der reitsportlichen Betätigung und daher durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht geschützt (Lauterbach/ Schwerdtfeger, a.a.O.; Mehrtens, UV, 5. Aufl., 1997, § 2 Rn.: 34.22; LSG Rh.-Pf., Urteil vom 11.06.2002, Az.: L 3 U 121/01, BeckRS 2002, 30976888).
  • SG Detmold, 16.02.2015 - S 1 U 18/13

    Einordnung einer durch das Führen eines Pferdes im Rahmen einer Gefälligkeit

    Gefälligkeiten seien also unter Reitern, trotz der jedem Pferd innewohnenden Tiergefahr, nicht ohne das Hinzutreten weiterer Anhaltspunkte im Einzelfall, als arbeitnehmerähnliche Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB VII anzusehen (OLG Celle vom 14.02.2011 - 20 U 35/10 -).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den sonstigen Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakte 6 O 191/09 (Landgericht Hannover), 20 U 35/10 (OLG Celle), VI ZR 66/11 (Bundesgerichtshof) sowie der Verwaltungsakte der Beklagten Bezug genommen.

  • LG Stendal, 30.10.2013 - 23 O 6/13

    Gesetzliche Unfallversicherung: Haftungsprivilegierung bei Verletzung einer

    Soweit in der einschlägigen Literatur erwähnt wird, dass Tätigkeiten für Reittierhalter in der Regel aus eigener Freude am Reitsport und Umgang mit Pferden, also nicht arbeitnehmerähnlich, vorgenommen werden (vgl. insoweit Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, SGB VII, § 2 Rdnr. 116 a) und auch das OLG Celle und das Bayerische Landessozialgericht aus diesen Gründen einen Haftungsausschluss abgelehnt haben (vgl. OLG Celle, Urteil vom 14.02.2011, Az. 20 U 35/10, 1. Orientierungssatz, zitiert nach juris; Bayerisches Oberlandesgericht, Urteil vom 01.07.2009, Az. L 2 U 46/07, zitiert nach juris), so geht die Kammer davon aus, dass die zitierte Rechtsprechung vorliegend nicht einschlägig ist, da der hier zu entscheidende Sachverhalt erheblich von den von den beiden Obergerichten entschiedenen Sachverhalten abweicht.
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