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   OLG Celle, 14.07.2011 - 22 W 1/11   

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https://dejure.org/2011,16504
OLG Celle, 14.07.2011 - 22 W 1/11 (https://dejure.org/2011,16504)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.07.2011 - 22 W 1/11 (https://dejure.org/2011,16504)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Juli 2011 - 22 W 1/11 (https://dejure.org/2011,16504)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 FamFG; § 5 FamFG; § 416 FamFG; § 428 FamFG
    Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 FamFG; Örtliche Zuständigkeit des Gerichts für die nachträgliche Überprüfung einer Freiheitsentziehung durch die Bundespolizei

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 FamFG; Örtliche Zuständigkeit des Gerichts für die nachträgliche Überprüfung einer Freiheitsentziehung durch die Bundespolizei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 3; FamFG § 5; FamFG § 416; FamFG § 428
    Voraussetzungen der Zuständigkeitsbestimmungen durch das nächst höhere Gericht; Örtliche Zuständigkeit für die nachträgliche Überprüfung einer Freiheitsentziehung durch die Bundespolizei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Abgabe, Zuständigkeitsbestimmung

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation und Leitsatz)

    Zur Zuständigkeitsbestimmung in Freiheitsentziehungssachen

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Zur Zuständigkeitsbestimmung in Freiheitsentziehungssachen

Verfahrensgang

  • AG Lüneburg - 101 XIV 117
  • AG Tostedt - 14 XIV 1562
  • OLG Celle, 14.07.2011 - 22 W 1/11

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1755
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Bremen, 31.03.2011 - 4 AR 3/11

    Anforderungen an die Unzuständigerklärung eines Gerichts; Zuständigkeit des

    Auszug aus OLG Celle, 14.07.2011 - 22 W 1/11
    Schon die äußere Form des Vermerks des Amtsgerichts Lüneburg, die auch den an dem Verfahren Beteiligten nicht bekanntgemacht worden ist, hindert eine entsprechende Auslegung (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 31. März 2011, 4 AR 3/11, juris).
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