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   OLG Celle, 14.08.2002 - 3 U 7/02   

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https://dejure.org/2002,15053
OLG Celle, 14.08.2002 - 3 U 7/02 (https://dejure.org/2002,15053)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.08.2002 - 3 U 7/02 (https://dejure.org/2002,15053)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. August 2002 - 3 U 7/02 (https://dejure.org/2002,15053)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Haftung des Rechtsanwalts: Unterlassene Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Liquidator einer LPG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 34 Abs 2 GenG; § 34 Abs 3 GenG; § 34 Abs 6 GenG; § 89 GenG; § 90 GenG; § 41 LAnpG; § 42 LAnpG
    5 Jahre; Anspruchsverjährungsfrist; Auftragsverhältnis; Beitrittsgebiet; DDR; Deutsche Demokratische Republik; Fristversäumung; Genossenschaftsvermögensverteilung; Geschäftsbesorgungsvertrag; landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft; Liquidation; Liquidator; LPG; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GenG § 34 Abs. 6 § 83; BGB § 254
    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen die Liquidatoren einer LPG; Mitverschulden des Mandanten bei Inanspruchnahme des Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.10.1991 - IX ZR 255/90

    Haftung des steuerlichen Beraters für verspätete Abgabe von Steuererklärungen

    Auszug aus OLG Celle, 14.08.2002 - 3 U 7/02
    Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt (vgl. etwa BGHZ 115, 382 ff für die unterlassene Einreichung einer Steuererklärung durch den Steuerberater).
  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 41/91

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Fristenkontrolle; Mitverschulden des rechtskundigen

    Auszug aus OLG Celle, 14.08.2002 - 3 U 7/02
    Zwar begründet in aller Regel der Umstand, dass der Auftraggeber eine Gefahrenlage, zu deren Vermeidung er einen Fachmann hinzugezogen hat, bei genügender Sorgfalt selbst hätte erkennen können, kein Mitverschulden (BGH NJW 1992, 820, 821).
  • OLG Hamm, 02.03.2006 - 28 U 135/05

    Verjährungsbeginn bei Prozesskostenschäden; Entfallen einer sog. Sekundärhaftung

    Dass der Kläger das Verfahren tatsächlich bei einer derartigen Belehrung nicht fortbetrieben hätte, ergibt sich zwanglos daraus, dass der Kläger, nachdem er davon erfahren hat, dass die Rechtsschutzversicherung nach Erschöpfung der Deckungssumme die Kosten des Berufungsverfahrens nicht übernimmt, sofort die Berufung beim OLG Hamm - 3 U 7/02 - hat zurücknehmen lassen.
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