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   OLG Celle, 15.03.2010 - Not 14/09   

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OLG Celle, 15.03.2010 - Not 14/09 (https://dejure.org/2010,20021)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.03.2010 - Not 14/09 (https://dejure.org/2010,20021)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. März 2010 - Not 14/09 (https://dejure.org/2010,20021)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Notarbestellung in Niedersachsen: Subjektives Recht auf Ausschreibung einer Notarstelle und Direktbestellungsanspruch eines Bewerbers; Vereinbarkeit nationaler Regelung mit Gemeinschaftsrecht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 BNotO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus OLG Celle, 15.03.2010 - Not 14/09
    Da der Notar als Träger eines öffentlichen Amtes einen staatlich gebundenen Dienst ausübt, ist die Bestimmung der Zahl der Amtsinhaber und der Zuschnitt der Notariate der Organisationsgewalt des Staates vorbehalten (BGH, a. a. O. m. w. N.; BVerfGE 73, 280, 292).

    Das Verfahren muss gewährleisten, dass tatsächlich von allen potentiellen Bewerbern derjenige gefunden wird, der am ehesten den gesetzten Anforderungen entspricht (BVerfG DNotZ 1987, 121, 122 ff.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in der Entscheidung NJW 1987, 887 (BVerfGE 73, 280) das Prinzip der Bestenauslese gefordert.

  • BVerfG, 22.04.2009 - 1 BvR 121/08

    Verfassungsbeschwerde gegen die Genehmigungspflicht für zur hauptberuflichen

    Auszug aus OLG Celle, 15.03.2010 - Not 14/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat zudem in der Entscheidung DNotZ 2009, 702, 710 ff. ausgeführt, zur Sicherstellung einer geordneten vorsorgenden Rechtspflege können vermehrt auftretende größere Notariate und ihre Konzentration im Innenstadtbereich zugunsten einer gleichmäßigen flächendeckenden Versorgung, insbesondere zur Aufrechterhaltung der Notariate in den anderen Stadtteilen (Anmerkung des Senats: für Hamburg) begrenzt werden.

    Der Sicherstellung des chancengleichen Zugangs zum Notaramt und der gebotenen Bestenauslese durch das Zurückdringen privater Einflussnahme auf die Stellenbesetzung, die Gewährleistung der unabhängigen und persönlichen Amtsführung sowie die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung dienen dem überragend wichtigen Gemeinwohlbelang der Funktionsfähigkeit der vorsorgenden Rechtspflege; dies dürfte bei einer Gesamtabwägung der beteiligten Rechtsgüter die Beeinträchtigung der Berufsausübungsfreiheit des Antragstellers überwiegen (vgl. BVerfG DNotZ 2009, 702, 712).

    Es gilt bei der Besetzung freiberuflicher Notarstellen das in Art. 33 Abs. 2 GG verankerte Prinzip der chancengleichen Bestenauslese (BVerfG DNotZ 2009, 702, 704 ff.).

  • BGH, 18.11.2009 - NotZ 2/09

    Beachtung der persönlichen Eignung auch i.R.e. Bestellung eines nicht ständigen

    Auszug aus OLG Celle, 15.03.2010 - Not 14/09
    Der Feststellungsantrag ist im Verfahren nach § 111 BNotO nur ausnahmsweise als Fortsetzungsfeststellungsantrag zulässig (BGH, Beschluss vom 18. November 2009, Az: NotZ 2/09).

    Ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse ist analog § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zu bejahen, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage beim nächsten Bewerbungsverfahren wieder stellen wird und die Gefahr besteht, dass ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (BGH NJW-RR 1995, 826 - Rz. 19, aus juris; BGH, Beschluss vom 18. November 2009, Az: NotZ 2/09; vgl. auch BGH RiZ (R) 7/08 vom 3. Dezember 2009).

  • BGH, 03.12.2009 - RiZ(R) 7/08

    Zulässigkeit einer Teilzeitbeschäftigung eines Richters im Blockmodell; § 76c

    Auszug aus OLG Celle, 15.03.2010 - Not 14/09
    Ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse ist analog § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zu bejahen, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage beim nächsten Bewerbungsverfahren wieder stellen wird und die Gefahr besteht, dass ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (BGH NJW-RR 1995, 826 - Rz. 19, aus juris; BGH, Beschluss vom 18. November 2009, Az: NotZ 2/09; vgl. auch BGH RiZ (R) 7/08 vom 3. Dezember 2009).

    Eine Prüfung des Fortsetzungsfeststellungsinteresses ist allerdings entbehrlich, wenn feststeht, dass der Feststellungsantrag aus sachlichen Gründen unbegründet ist (BGH, Az: RiZ (R) 7/08, Urteil vom 3. Dezember 2009, Rz. 15).

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 247/75

    Verfassungsmäßigkeit der Untersagung der Führung einer Sozietät zwischen

    Auszug aus OLG Celle, 15.03.2010 - Not 14/09
    Der Gesetzgeber wollte die Unabhängigkeit des Notaramtes so weit wie irgend möglich sichern und jeder Beeinflussung der Unparteilichkeit durch wirtschaftliche Interessen entgegen treten; dies liegt im Interesse einer geordneten Rechtspflege und dient damit dem Allgemeinwohl (BVerfGE 54, 237, 246, 248).
  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvL 8/62

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung von Notarstellen

    Auszug aus OLG Celle, 15.03.2010 - Not 14/09
    Hervorzuheben bleibt, dass es sich bei dem Beruf des Nur-Rechtsanwalts und dem des Anwaltsnotars um zwei getrennte juristische Berufe handelt, die verschiedene Aufgaben innerhalb der Rechtspflege erfüllen und demgemäß verschiedener berufsrechtlicher Regelung zugänglich sind (BVerfGE 17, 371, 376 ff.).
  • BGH, 09.01.1995 - NotZ 33/93

    Zulässigkeit der Vorabklärung von Rechtsfragen beabsichtigter Amtshandlungen des

    Auszug aus OLG Celle, 15.03.2010 - Not 14/09
    Ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse ist analog § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zu bejahen, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage beim nächsten Bewerbungsverfahren wieder stellen wird und die Gefahr besteht, dass ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (BGH NJW-RR 1995, 826 - Rz. 19, aus juris; BGH, Beschluss vom 18. November 2009, Az: NotZ 2/09; vgl. auch BGH RiZ (R) 7/08 vom 3. Dezember 2009).
  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 102/05

    "über18.de" kein hinreichendes AVS

    Auszug aus OLG Celle, 15.03.2010 - Not 14/09
    Unter Inländerdiskriminierung sind Sachverhalte zu verstehen, in denen das deutsche Recht aus gemeinschaftsrechtlichen Gründen gegenüber EU-Ausländern nicht angewendet werden darf, so dass diese gegenüber Inländern begünstigt werden (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2007, Az: I ZR 102/05, Rn 44 m. w. N.).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus OLG Celle, 15.03.2010 - Not 14/09
    Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, das zweite Examen müsse berücksichtigt werden, weil es die allgemeine Befähigung für juristische Berufe widerspiegele (BVerfG DNotZ 2004, 560).
  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 18/05

    Zuteilung einer Notarstelle an den erfolgreichen Bewerber einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Celle, 15.03.2010 - Not 14/09
    Selbst ein zu Unrecht abgelehnter Bewerber kann nach der Rechtsprechung des Notarsenats des Bundesgerichtshofs nicht nachträglich zusätzlich bestellt werden; das gilt selbst dann, wenn die Justizverwaltung die Stelle entgegen einer einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts besetzt hätte (BGH NJW-RR 2006, 639).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

  • BGH, 30.07.1990 - NotZ 24/89

    Ermessensausübung der Justizverwaltung bei der Bestellung von Notaren in

  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 10/06

    Zuständigkeit der Notarsenate für Einwendungen von Notaren gegen die

  • BGH, 15.11.2010 - NotZ 4/10

    Bestellung zum Notar: Bedürfnisse einer geordneten Rechtspflege; subjektive

  • BGH, 31.03.2003 - NotZ 39/02

    Gerichtliche Überprüfung der Zahl der ausgeschriebenen Notarstellen;

  • BGH, 26.10.2009 - NotZ 19/08

    Mitteilung der Notaraufsichtsbehörde an die Registerbehörde (Bundesamt der

  • BGH, 22.03.2004 - NotZ 25/03

    Ermessen der Landesjustizverwaltung bei Wiederbesetzung einer freigewordenen

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