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   OLG Celle, 15.04.2009 - 14 U 39/05   

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OLG Celle, 15.04.2009 - 14 U 39/05 (https://dejure.org/2009,55278)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.04.2009 - 14 U 39/05 (https://dejure.org/2009,55278)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. April 2009 - 14 U 39/05 (https://dejure.org/2009,55278)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • LG Kiel, 19.03.1998 - 6 O 145/97

    Regreßanspruch nach § 67 VVG bei Unfallflucht des Fahrers

    Auszug aus OLG Celle, 15.04.2009 - 14 U 39/05
    Die Beiakten 6 O 395/00 - LG Stade/9 U 287/01 - OLG Celle (E. M. Baustoffhandel GmbH gegen W.), 6 O 145/97 - LG Stade/1 U 53/97 - OLG Celle (Prof. Dr. G. gegen Wolf) und 46 IN 4/99 - AG Lüneburg (Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der F. GmbH) lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Dementsprechend hat Dr. G. durch seine Prozessbevollmächtigten in dem Honorarstreit mit der Klägerin wegen der streitgegenständlichen Implantatversorgung (Beiakte 6 O 145/97 - LG Stade/1 U 53/97 - OLG Celle) im Schriftsatz vom 9. September 1998 (Bl. 196 d. A.) mitteilen lassen, dass die Klägerin ihn zwar bei Aufstellung des Behandlungsplans für die Implantatversorgung im Dezember 1994 gebeten hatte, eine Unfallbedingtheit dieser ärztlichen Leistungen zu bescheinigen, er die gewünschte Bestätigung aber nicht gegeben habe, weil er einen Zusammenhang zu dem Unfall nicht habe erkennen können.

    So habe sich die Klägerin selbst in einem Schreiben an den behandelnden Zahnarzt Prof. Dr. G. (Bl. 222 der Beiakte 6 O 145/97) vom 12. Dezember 1995 dahingehend geäußert, dass sie als Unternehmerin "der Pleite entgegensteuere, wenn diese Tortur [der Implantatbehandlung] nicht umgehend beendet" werde.

  • OLG Düsseldorf, 22.12.1997 - 1 U 53/97

    Restwertansatz eines beschädigten Kfz bei (höherem) Kaufangebot des Versicherers

    Auszug aus OLG Celle, 15.04.2009 - 14 U 39/05
    Die Beiakten 6 O 395/00 - LG Stade/9 U 287/01 - OLG Celle (E. M. Baustoffhandel GmbH gegen W.), 6 O 145/97 - LG Stade/1 U 53/97 - OLG Celle (Prof. Dr. G. gegen Wolf) und 46 IN 4/99 - AG Lüneburg (Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der F. GmbH) lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Dementsprechend hat Dr. G. durch seine Prozessbevollmächtigten in dem Honorarstreit mit der Klägerin wegen der streitgegenständlichen Implantatversorgung (Beiakte 6 O 145/97 - LG Stade/1 U 53/97 - OLG Celle) im Schriftsatz vom 9. September 1998 (Bl. 196 d. A.) mitteilen lassen, dass die Klägerin ihn zwar bei Aufstellung des Behandlungsplans für die Implantatversorgung im Dezember 1994 gebeten hatte, eine Unfallbedingtheit dieser ärztlichen Leistungen zu bescheinigen, er die gewünschte Bestätigung aber nicht gegeben habe, weil er einen Zusammenhang zu dem Unfall nicht habe erkennen können.

    Vielmehr beruhten sie - wie der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle aufgrund der Ausführungen des im dortigen Rechtsstreit hinzugezogenen gerichtlichen Sachverständigen Dr. H. festgestellt hat (vgl. Urteil vom 26. Oktober 1998, Bl. 229 der Beiakte 6 O 147/97 - LG Stade/1 U 53/97 - OLG Celle) - darauf, dass aus von der hiesigen Klägerin zu vertretenen Gründen die zusammen mit der Oberkieferversorgung begonnene provisorische Unterkieferversorgung nicht zu Ende geführt wurde.

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Celle, 15.04.2009 - 14 U 39/05
    Dies kann nach der Rechtsprechung (vgl. BGH, BGHZ 137, 142 unter III. der Entscheidungsgründe; BGH, BGHZ 132, 341 - juris-Rdnr. 30; OLG Schleswig, OLGR 2006, 821/823; OLG Celle, Urteil vom 28. September 2000 - 14 U 215/99 - juris-Rdnr. 19) bei der Bemessung eines der Billigkeit entsprechenden Schmerzensgeldes Berücksichtigung finden.

    Denn die Haftung entfällt aus Gründen der Kausalität, wenn der durch den Unfall ausgelöste Schaden aufgrund einer Vorschädigung auch ohne den Unfall früher oder später eingetreten wäre (vgl. dazu BGH, BGHZ 132, 341 - juris-Rdnr. 24).

  • OLG Schleswig, 06.07.2006 - 7 U 148/01

    HWS-Verletzung beim Kfz-Unfall: Keine Harmlosigkeitsgrenze beim HWS-Syndrom und

    Auszug aus OLG Celle, 15.04.2009 - 14 U 39/05
    Dies kann nach der Rechtsprechung (vgl. BGH, BGHZ 137, 142 unter III. der Entscheidungsgründe; BGH, BGHZ 132, 341 - juris-Rdnr. 30; OLG Schleswig, OLGR 2006, 821/823; OLG Celle, Urteil vom 28. September 2000 - 14 U 215/99 - juris-Rdnr. 19) bei der Bemessung eines der Billigkeit entsprechenden Schmerzensgeldes Berücksichtigung finden.

    Der Senat hält dabei einen prozentualen Abschlag auf die zu erbringenden Schadensersatzleistungen von 50 % für gerechtfertigt (vgl. dazu für ähnliche Fallgestaltungen OLG Schleswig, OLGR 2006, 5 und OLGR 2006, 821).

  • OLG Saarbrücken, 14.03.2006 - 4 U 326/03

    Körperverletzung durch Verkehrsunfall: Haftung für für seelisch bedingte

    Auszug aus OLG Celle, 15.04.2009 - 14 U 39/05
    Es hielte sich sogar dann noch im Rahmen der in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Beträge, wenn man die erforderliche Anspruchskürzung wegen der psychischen Prädisposition der Klägerin außer Betracht ließe (vgl. dazu etwa OLG Saarbrücken, OLGR 2006, 761 - juris-Rdnr. 78 ff.: 25.000 EUR; OLG Schleswig, OLGR 2009, 205: 30.000 EUR bei schwereren Primärverletzungen [zusätzlich Schädelhirntrauma 1. Grades, stumpfes Bauchtrauma, Sternumprellung, Beckenprellungen und Radiusfraktur] und schwererer Auswirkung der PTBS [Unfähigkeit, alleine die Wohnung zu verlassen noch - mindestens - drei Jahre nach dem Unfall]; LG Kassel, Urteil vom 15. Februar 2005 - 8 O 2358/02 -, Hacks/Ring/Böhm, Schmerzensgeldtabelle, 27. Aufl., Nr. 1394: lediglich 7.000 EUR für PTBS nach Prellungen im Bereich der linken Oberschenkelregion und des rechten Kniegelenkes sowie Schädelprellung mit Kopfschwartenhämatom und Hautabschürfungen sowie weiteren multiplen Prellungen, verbliebener geringgradiger Instabilität des rechten Kniegelenks und mehreren stationären Aufenthalten sowie fortdauernder ambulanter psychologischer Behandlung; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 599: 12.500 EUR für Stauchungsbruch des ersten Lendenwirbelkörpers mit einmonatigen Krankenhausaufenthalt und anschließender PTBS mit phobischen Vermeidungshaltungen, nächtlichen Albträumen, ausgeprägten Schlafstörungen und in das Tagesgeschehen eindringenden Panikattacken, die auch sechs Jahre nach dem Vorfall noch andauerten; OLG Brandenburg, Urteil vom 30. August 2007 - 12 U 55/07 -, Hacks/Ring/Böhm, a. a. O., Nr. 2113: 20.000 EUR für mehrfache Wirbelfrakturen, Oberschenkelfraktur, stumpfes Bauchtrauma mit Milzkapseleinriss, sublingualer Bissverletzung, Armbruch, Krankenhausaufenthalten von rd.
  • OLG Hamm, 21.02.1994 - 6 U 225/92

    Hundehalterhaftung bei Körperverletzung

    Auszug aus OLG Celle, 15.04.2009 - 14 U 39/05
    Es hielte sich sogar dann noch im Rahmen der in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Beträge, wenn man die erforderliche Anspruchskürzung wegen der psychischen Prädisposition der Klägerin außer Betracht ließe (vgl. dazu etwa OLG Saarbrücken, OLGR 2006, 761 - juris-Rdnr. 78 ff.: 25.000 EUR; OLG Schleswig, OLGR 2009, 205: 30.000 EUR bei schwereren Primärverletzungen [zusätzlich Schädelhirntrauma 1. Grades, stumpfes Bauchtrauma, Sternumprellung, Beckenprellungen und Radiusfraktur] und schwererer Auswirkung der PTBS [Unfähigkeit, alleine die Wohnung zu verlassen noch - mindestens - drei Jahre nach dem Unfall]; LG Kassel, Urteil vom 15. Februar 2005 - 8 O 2358/02 -, Hacks/Ring/Böhm, Schmerzensgeldtabelle, 27. Aufl., Nr. 1394: lediglich 7.000 EUR für PTBS nach Prellungen im Bereich der linken Oberschenkelregion und des rechten Kniegelenkes sowie Schädelprellung mit Kopfschwartenhämatom und Hautabschürfungen sowie weiteren multiplen Prellungen, verbliebener geringgradiger Instabilität des rechten Kniegelenks und mehreren stationären Aufenthalten sowie fortdauernder ambulanter psychologischer Behandlung; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 599: 12.500 EUR für Stauchungsbruch des ersten Lendenwirbelkörpers mit einmonatigen Krankenhausaufenthalt und anschließender PTBS mit phobischen Vermeidungshaltungen, nächtlichen Albträumen, ausgeprägten Schlafstörungen und in das Tagesgeschehen eindringenden Panikattacken, die auch sechs Jahre nach dem Vorfall noch andauerten; OLG Brandenburg, Urteil vom 30. August 2007 - 12 U 55/07 -, Hacks/Ring/Böhm, a. a. O., Nr. 2113: 20.000 EUR für mehrfache Wirbelfrakturen, Oberschenkelfraktur, stumpfes Bauchtrauma mit Milzkapseleinriss, sublingualer Bissverletzung, Armbruch, Krankenhausaufenthalten von rd.
  • OLG Schleswig, 02.06.2005 - 7 U 124/01

    Fehlverarbeitung eines Unfallgeschehens

    Auszug aus OLG Celle, 15.04.2009 - 14 U 39/05
    Der Senat hält dabei einen prozentualen Abschlag auf die zu erbringenden Schadensersatzleistungen von 50 % für gerechtfertigt (vgl. dazu für ähnliche Fallgestaltungen OLG Schleswig, OLGR 2006, 5 und OLGR 2006, 821).
  • BGH, 16.03.2004 - VI ZR 138/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die

    Auszug aus OLG Celle, 15.04.2009 - 14 U 39/05
    a) Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. BGH, NJW 2004, 1945 - juris-Rdnr. 13 ff. d. A.) bedarf es bei selbständig Tätigen zur Beantwortung der Frage, ob diese einen Verdienstausfallschaden erlitten haben, der Prüfung, wie sich das von ihnen betriebene Unternehmen ohne den Unfall voraussichtlich entwickelt hätte.
  • LG Kassel, 15.02.2005 - 8 O 2358/02

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Verkehrsunfalls;

    Auszug aus OLG Celle, 15.04.2009 - 14 U 39/05
    Es hielte sich sogar dann noch im Rahmen der in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Beträge, wenn man die erforderliche Anspruchskürzung wegen der psychischen Prädisposition der Klägerin außer Betracht ließe (vgl. dazu etwa OLG Saarbrücken, OLGR 2006, 761 - juris-Rdnr. 78 ff.: 25.000 EUR; OLG Schleswig, OLGR 2009, 205: 30.000 EUR bei schwereren Primärverletzungen [zusätzlich Schädelhirntrauma 1. Grades, stumpfes Bauchtrauma, Sternumprellung, Beckenprellungen und Radiusfraktur] und schwererer Auswirkung der PTBS [Unfähigkeit, alleine die Wohnung zu verlassen noch - mindestens - drei Jahre nach dem Unfall]; LG Kassel, Urteil vom 15. Februar 2005 - 8 O 2358/02 -, Hacks/Ring/Böhm, Schmerzensgeldtabelle, 27. Aufl., Nr. 1394: lediglich 7.000 EUR für PTBS nach Prellungen im Bereich der linken Oberschenkelregion und des rechten Kniegelenkes sowie Schädelprellung mit Kopfschwartenhämatom und Hautabschürfungen sowie weiteren multiplen Prellungen, verbliebener geringgradiger Instabilität des rechten Kniegelenks und mehreren stationären Aufenthalten sowie fortdauernder ambulanter psychologischer Behandlung; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 599: 12.500 EUR für Stauchungsbruch des ersten Lendenwirbelkörpers mit einmonatigen Krankenhausaufenthalt und anschließender PTBS mit phobischen Vermeidungshaltungen, nächtlichen Albträumen, ausgeprägten Schlafstörungen und in das Tagesgeschehen eindringenden Panikattacken, die auch sechs Jahre nach dem Vorfall noch andauerten; OLG Brandenburg, Urteil vom 30. August 2007 - 12 U 55/07 -, Hacks/Ring/Böhm, a. a. O., Nr. 2113: 20.000 EUR für mehrfache Wirbelfrakturen, Oberschenkelfraktur, stumpfes Bauchtrauma mit Milzkapseleinriss, sublingualer Bissverletzung, Armbruch, Krankenhausaufenthalten von rd.
  • OLG Celle, 23.10.2003 - 5 U 196/02

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Anspruch auf Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG Celle, 15.04.2009 - 14 U 39/05
    7 Wochen, Bewegungseinschränkungen und Beschwerden an Arm, Knie und Wirbelsäule sowie PTBS; OLG Celle, Urteil vom 23. Oktober 2003 - 5 U 196/02, Hacks/Ring/Böhm, a. a. O., Nr. 2440: 31.022,58 EUR bei schwereren Primärverletzungen [Kapselriss eines Wirbelgelenks und Risse der Flügelbänder bei HWS-Distorsion mit operativer Versteifung der HWS und 50 %iger Schwerbehinderung] neben einer von Suizidgedanken geprägten und langzeittherapierten PTBS).
  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 55/07

    Schmerzensgeldklage des schwerverletzten Beifahrers gegen die

  • OLG Schleswig, 15.01.2009 - 7 U 76/07

    Verkehrsunfall: Pflicht des erstinstanzlichen Gerichts zur Einholung eines

  • OLG Celle, 28.09.2000 - 14 U 215/99
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 7/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Recht einer Partei auf Ladung

  • LG Detmold, 26.11.2014 - 12 O 244/12

    Kollision, Eisenbahn, defekte Schranke

    Das OLG Celle (Urteil vom 15. April 2009 - 14 U 39/05) hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem die Klägerin aufgrund des Unfalls eine Nasenbeinfraktur, Schnittwunden (Narbe auf Nasenrücken und Augenlid), Luxation des Grundgliedes der rechten Großzehe, Prellungen, HWS- Distorsion, Bandinstabilität des medialen Seitenbandes des rechten Kniegelenkes, beginnende Athrose, Gehirnerschütterung, 10 % mdE.
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