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   OLG Celle, 15.05.2013 - 1 Ws 158/13   

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https://dejure.org/2013,12939
OLG Celle, 15.05.2013 - 1 Ws 158/13 (https://dejure.org/2013,12939)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.05.2013 - 1 Ws 158/13 (https://dejure.org/2013,12939)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Mai 2013 - 1 Ws 158/13 (https://dejure.org/2013,12939)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 2 StPO; § 202 S. 1, 2 StPO; § 210 Abs. 2 StPO; § 304 StPO
    Anfechtbarkeit der Anordnung ergänzender Beweiserhebungen im Zwischenverfahren mit der sofortigen Beschwerde nach § 210 Abs. 2 StPO bei Vorliegen des Beschlusses des Gerichts der Abtrennung der davon betroffenen Anklagevorwürfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit der Anordnung ergänzender Beweiserhebungen im Zwischenverfahren mit der sofortigen Beschwerde nach § 210 Abs. 2 StPO bei Vorliegen des Beschlusses des Gerichts der Abtrennung der davon betroffenen Anklagevorwürfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eröffnung des Hauptverfahrens; Anfechtung der Verfahrensabtrennung bei Anordnung ergänzender Beweiserhebungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abtrennung von Verfahrensteilen im Eröffnungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 287
  • NStZ-RR 2013, 6
  • NZI 2013, 5
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 07.11.1990 - 3 Ws 936/90
    Auszug aus OLG Celle, 15.05.2013 - 1 Ws 158/13
    Diese Entscheidung steht zwar im Ermessen des Gerichts; sie unterliegt im Beschwerdeverfahren aber grundsätzlich der vollen Nachprüfung, nicht nur derjenigen auf Ermessensfehler (vgl. OLG Frankfurt StV 1991, 504; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 145; LR-Erb § 2 Rn. 27; KK/StPO-Fischer § 2 Rn. 15; Meyer-Goßner § 2 Rn. 13).
  • OLG Düsseldorf, 04.12.1995 - 1 Ws 922/95
    Auszug aus OLG Celle, 15.05.2013 - 1 Ws 158/13
    § 305 Satz 1 StPO steht dem nicht entgegen, weil die Abtrennung nur den Fortgang des abgetrennten Verfahrensteils hemmt und bei der Urteilsfällung nicht erneut geprüft wird (OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 142; LR-Erb aaO; Meyer-Goßner aaO; jew. mwN).
  • OLG Frankfurt, 24.06.1991 - 3 Ws 370/91
    Auszug aus OLG Celle, 15.05.2013 - 1 Ws 158/13
    Diese Entscheidung steht zwar im Ermessen des Gerichts; sie unterliegt im Beschwerdeverfahren aber grundsätzlich der vollen Nachprüfung, nicht nur derjenigen auf Ermessensfehler (vgl. OLG Frankfurt StV 1991, 504; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 145; LR-Erb § 2 Rn. 27; KK/StPO-Fischer § 2 Rn. 15; Meyer-Goßner § 2 Rn. 13).
  • OLG Hamburg, 23.09.2002 - 2 Ws 184/02

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde der Staatsanwaltschaft bei

    Auszug aus OLG Celle, 15.05.2013 - 1 Ws 158/13
    Denn § 210 Abs. 2 StPO ist als Ausnahmevorschrift restriktiv auszulegen (vgl. OLG Hamburg wistra 2003, 38).
  • OLG Köln, 21.10.1994 - 2 Ws 369/94
    Auszug aus OLG Celle, 15.05.2013 - 1 Ws 158/13
    Zwar ist es zutreffend, dass nach der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur die Entscheidung im Eröffnungsverfahren den Anklagestoff erschöpfend und gleichzeitig behandeln muss (vgl. OLG Düsseldorf GA 1986, 37; OLG Köln StraFo 1995, 55; Meyer-Goßner § 204 Rn. 6; KK/StPO-Schneider 6. Aufl. § 207 Rn. 3).
  • KG, 03.05.2000 - 3 Ws 202/00
    Auszug aus OLG Celle, 15.05.2013 - 1 Ws 158/13
    Zwar ist der Generalstaatsanwaltschaft darin zuzustimmen, dass durch die Aufspaltung des Verfahrens die Gefahr besteht, dass eine umfangreiche Beweisaufnahme zu dem für alle Anklagevorwürfe entscheidenden Komplex der Zahlungsunfähigkeit der von dem Angeschuldigten geleiteten Gesellschaften im Wesentlichen wiederholt werden müsste, was grundsätzlich aus Gründen der Prozessökonomie möglichst vermieden werden sollte (vgl. OLG Frankfurt aaO; KG, Beschluss vom 3. Mai 2000 - 3 Ws 202/00, juris).
  • OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 221/21

    Pflicht zur Gesamtbetrachtung bei Prüfung eines Abtrennungsbeschlusses;

    Teilweise wird vertreten, § 305 Satz 1 StPO sei bei einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen Abtrennungsbeschluss mangels inneren Zusammenhangs nicht einschlägig, weil der Beschluss, mit dem die Abtrennung des gegen einen Angeklagten gerichteten Verfahrens angeordnet wird, lediglich das gegen diesen gerichtete Verfahren hemme (OLG Celle, Beschluss vom 15. April 2021, 3 Ws 91/21, juris, Rn. 6; OLG Celle, Beschluss vom 15. Mai 2013, 1 Ws 158/13, juris, Rn.11; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Juli 2019, 2 Ws 454/19, juris, Rn. 1; Schmitt in Meyer-Goßner, StPO, 64. Aufl., § 2 Rn. 13; Scheuten in Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Aufl., § 2 Rn. 15 und § 4 Rn. 14; Erb in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Auflage, § 2 Rn. 26, § 4 Rn. 44).
  • KG, 10.11.2014 - 4 Ws 113/14

    Trennung durch das Amtsgericht verbundener Verfahren durch das Landgericht nach

    Soweit sich das einheitlich erhobene Rechtsmittel gegen die unmittelbar vor Eröffnung des Hauptverfahrens getroffene Trennungsentscheidung richtet, ist es als - nach § 304 Abs. 1 StPO statthafte und nicht durch § 305 Satz 1 StPO ausgeschlossene (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1991, 145; OLG Köln NStZ-RR 2000, 313; OLG Celle wistra 2013, 405; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 57. Aufl., § 2 Rdn. 11, 13 und § 210 Rdn. 4; Scheuten in Karlsruher Kommentar, StPO 7. Aufl., § 2 Rdn. 9, 14 f.; Erb in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 2 Rdn. 27) - einfache Beschwerde zu behandeln, der die Jugendkammer nicht abgeholfen hat.
  • OLG Frankfurt, 13.12.2022 - 3 Ws 442/22

    Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen (Teil-)AbtrennungsbeschIuss des

    Die Generalstaatsanwaltschaft ist der Beschwerde beigetreten und bejaht unter Bezugnahme auf eine Sachentscheidung des OLG Celle vom 15. Mai 2013 - 1 Ws 158/13 ebenfalls die Zulässigkeit der Beschwerde.
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