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   OLG Celle, 15.05.2013 - 322 SsBs 108/13   

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OLG Celle, 15.05.2013 - 322 SsBs 108/13 (https://dejure.org/2013,18342)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.05.2013 - 322 SsBs 108/13 (https://dejure.org/2013,18342)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Mai 2013 - 322 SsBs 108/13 (https://dejure.org/2013,18342)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Höhe des Werts des Erlangten bei einem Transport ohne straßenbezogene Erlaubnis im Zusammenhang mit einer Verfallsanordnung auf Grund dieser Ordnungswidrigkeit

  • Wolters Kluwer

    Berechnung des Erlangten zur Verfallsanordnung bei präventivem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt oder Befreiungsvorbehalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfallsanordnung im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Wert des Erlangten bei Durchführung eines generell verbotenen Schwertransports ohne Ausnahmebewilligung

  • rechtsportal.de

    Berechnung des Erlangten zur Verfallsanordnung bei präventivem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt oder Befreiungsvorbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Durchführung eines Schwertransports ohne Ausnahmebewilligung

Papierfundstellen

  • NZV 2013, 610
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.01.2012 - 3 StR 343/11

    Verfall (Vorsatz; Fahrlässigkeit; "aus der Tat erlangt"; "für die Tat erlangt";

    Auszug aus OLG Celle, 15.05.2013 - 322 SsBs 108/13
    Bei Missachtung des präventiven Verbots mit Erlaubnisvorbehalt beschränkt sich der Wert in der Regel auf die ersparten Aufwendungen für das unterlassene behördliche Genehmigungsverfahren; bei Zuwiderhandlung gegen ein repressives Verbot mit Befreiungsvorbehalt ist erlangt die vertragliche Gegenleistung abzüglich der Mehrwertsteuer (Abgrenzung zu BGH, Beschl. v. 19. Januar 2012, 3 StR 343/11 - BGHSt 57, 79).

    Auch wenn demgegenüber nach neuerer höchstrichterlicher Rechtsprechung der Wert des Erlangten im Einzelfall auch nach den ersparten Verwaltungsaufwendungen bemessen werden kann, wenn der Verstoß gegen einen hoheitlichen Genehmigungsvorbehalt bußgeld- oder strafbewehrt ist (BGH, Beschl. v. 19. Januar 2012, 3 StR 343/11 -, BGHSt 57, 79-87), finden diese Grundsätze auf den hier zu entscheidenden Sachverhalt keine Anwendung.

    In der Entscheidung des BGH vom 19. Januar 2012 (a.a.O.) wird danach differenziert, ob sich die straf- (bzw. bußgeld-) bewehrte Handlung auf einen rein formalen Verstoß gegen einen hoheitlichen Genehmigungsvorbehalt beschränkt, während die eigentliche - gewinnbringende - Tätigkeit nicht in Widerspruch zu den Prinzipien der Rechtsordnung steht, oder ob die nicht genehmigte Handlung selbst rechtlich missbilligt wird.

    Erreicht der Täter Vorteile dadurch, dass er ein - gegebenenfalls auch nur nach dem Ermessen der Genehmigungsbehörde - nicht genehmigungsfähiges Geschäft erfüllt sowie daraus entsprechende Vermögenszuwächse erzielt, so sind diese in vollem Umfang erlangt i. S. d. § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB (bzw. i. S. d. § 29a OWiG) und unterliegen daher grundsätzlich uneingeschränkt dem Verfall (BGHSt 57, 79, juris Rn. 17).

    Denn in diesem Fall ist ein rein formaler Verstoß ohne materielles Unrecht gegeben (so z.B. der Verstoß gegen § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 7 AWG, BGHSt 57, 79).

  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 224/09

    Insidergeschäfte; Insidertatsache; Kurserheblichkeit; Bemessung des

    Auszug aus OLG Celle, 15.05.2013 - 322 SsBs 108/13
    Ist dagegen strafrechtlich nur die Art und Weise bemakelt, in der das Geschäft ausgeführt wird, so ist nur der hierauf entfallende Sondervorteil erlangt (BGH, a.a.O.; BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 224/09, NJW 2010, 882, 884 mwN).
  • OLG Bamberg, 14.05.2007 - 2 Ss OWi 597/06

    Das Fehlen einer fahrstreckengebundenen Erlaubnis zu einer Ausnahmegenehmigung

    Auszug aus OLG Celle, 15.05.2013 - 322 SsBs 108/13
    Durch den Verwaltungsakt der Ausnahmegenehmigung werden danach materiell-rechtliche gesetzliche Vorschriften außer Kraft gesetzt und es wird durch rechtsgestaltenden Verwaltungsakt neues objektives Recht jenseits der allgemeinen Vorgaben der StVZO geschaffen (Rebler, a.a.O.; OLG Bamberg, NZV 2007, 638).
  • OLG Celle, 11.01.2011 - 322 SsRs 390/10

    Wirksamkeit der für einen Sattelzug erteilten Ausnahmegenehmigung

    Auszug aus OLG Celle, 15.05.2013 - 322 SsBs 108/13
    Hierauf käme es nur an, wenn die Ordnungswidrigkeit davon abhinge, ob das Fehlen der Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO zur Unwirksamkeit der Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO führt, z.B. wenn es sich um eine echte Bedingung handelt (zum Ganzen ausführlich OLG Celle, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 322 SsRs 390/10 -, NZV 2011, 291; Dauer, in: Hentschel u.a., Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 70 StVZO Rn. 2).
  • OLG Celle, 30.08.2011 - 322 SsBs 175/11

    Verfall eines Geldbetrages bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 15.05.2013 - 322 SsBs 108/13
    Ohne Rechtsfehler hat das Amtsgericht den Wert des Erlangten i. S. d. § 29a OWiG nach dem sog. "Bruttoprinzip" in Höhe des Wertes der Gegenleistung für den Transport abzüglich der Mehrwertsteuer bestimmt (so bereits OLG Celle, Beschluss vom 30. August 2011 - 322 SsBs 175/11 -, NStZ-RR 2012, 151).
  • OLG Frankfurt, 10.10.2012 - 2 Ss OWi 724/12
    Auszug aus OLG Celle, 15.05.2013 - 322 SsBs 108/13
    Dabei kann dahin gestellt bleiben, ob diese Ersparnis bereits grundsätzlich nicht kausal auf die Tat zurückgeht, weil vielmehr die Tat auf der zuvor unterlassenen Einholung einer Genehmigung beruht (zuletzt z.B. AG Kassel, Urteil vom 18. Juni 2012 - 390 OWi 7624 Js 33677/11 -, juris, bestätigt durch OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 2 Ss-OWi 724/12 -, juris; so auch Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 29a Rn. 5; anders OLG Koblenz, zfs 2007, 108).
  • OLG Koblenz, 28.09.2006 - 1 Ss 247/06

    Selbstständiges Verfallsverfahren gegen eine juristische Person als

    Auszug aus OLG Celle, 15.05.2013 - 322 SsBs 108/13
    Dabei kann dahin gestellt bleiben, ob diese Ersparnis bereits grundsätzlich nicht kausal auf die Tat zurückgeht, weil vielmehr die Tat auf der zuvor unterlassenen Einholung einer Genehmigung beruht (zuletzt z.B. AG Kassel, Urteil vom 18. Juni 2012 - 390 OWi 7624 Js 33677/11 -, juris, bestätigt durch OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 2 Ss-OWi 724/12 -, juris; so auch Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 29a Rn. 5; anders OLG Koblenz, zfs 2007, 108).
  • AG Kassel, 18.06.2012 - 390 OWi 7624 Js 33677/11

    Keine Begrenzung des Verfallsbetrages auf die Genehmigungskosten bei

    Auszug aus OLG Celle, 15.05.2013 - 322 SsBs 108/13
    Dabei kann dahin gestellt bleiben, ob diese Ersparnis bereits grundsätzlich nicht kausal auf die Tat zurückgeht, weil vielmehr die Tat auf der zuvor unterlassenen Einholung einer Genehmigung beruht (zuletzt z.B. AG Kassel, Urteil vom 18. Juni 2012 - 390 OWi 7624 Js 33677/11 -, juris, bestätigt durch OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 2 Ss-OWi 724/12 -, juris; so auch Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 29a Rn. 5; anders OLG Koblenz, zfs 2007, 108).
  • BGH, 10.04.2017 - 4 StR 299/16

    Anordnung des Verfalls bei Ordnungswidrigkeiten (Erlangtes bei einem nur

    Bei einem Verstoß gegen ein repressives Verbot mit Befreiungsvorbehalt - ein solches stellt das Sonntagsfahrverbot dar (vgl. Janker/Hühnermann in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 24. Aufl., 2016, § 46 StVO Rn. 1; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 30 StVO Rn. 15) - kommen die ersparten Kosten des Genehmigungsverfahrens grundsätzlich nicht als erlangtes Etwas in Betracht, da das bußgeldbewehrte Verhalten ohne tatsächlich erteilte Genehmigung nicht nur formell, sondern materiell rechtswidrig ist und die hypothetische Ermessensausübung der Verwaltungsbehörde nicht im Bußgeldverfahren ersetzt werden kann (OLG Celle, NZV 2013, 610, 611; OLG Hamburg, NStZ 2014, 340, 342; OLG Schleswig, Beschluss vom 20. Juni 2016, 2 Ss OWi 52/16 (37/16), juris Rn. 15; Louis in: Blum/Gassner/Seith, Ordnungswidrigkeitengesetz, § 29a Rn. 24; Deutscher in: Burhoff, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 4. Aufl., Rn. 4070; Labi, NZWiSt 2013, 41, 44; Pelz, Festschrift für Imme Roxin, 2012, S. 193).
  • OLG Hamburg, 02.01.2014 - 2-43/13

    Verfallsanordnung im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Bestimmung des

    Der Tatrichter ist deswegen auch nicht gehalten, die fahrzeugbezogene Genehmigungsfähigkeit des Transports nach § 70 StVZO zu prüfen und eine hypothetische Ermessensausübung anstelle der hierzu berufenen Behörde vorzunehmen, um erst auf dieser Grundlage den Wert des Erlangten im Sinne des § 29 a OWiG bestimmen zu können (OLG Celle, NZV 2013, 610, 611 m.w.N.; OLG Schleswig, Beschluss vom 13. Dezember 2013, 2 Ss OWi 115/13 [ 68/13]; siehe auch den Beschluss des Senats vom 20. November 2013, a.a.O.; sofern dem von der Generalstaatsanwaltschaft angeführten Beschluss des 1. Senats des HansOLG vom 25. Februar 2013, Az.: 1-13/12 [RB], eine andere Auffassung zugrunde liegen sollte, wird dem nicht gefolgt).
  • OLG Schleswig, 20.06.2016 - 2 Ss OWi 52/16

    Verfallsanordnung im Bußgeldverfahren: Überschreitung der zulässigen Abmessungen

    Bei der Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO wie auch bei der Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO handelt es sich jeweils um Ausnahmegenehmigungen von einem generell bestehenden Verbot (Senatsbeschluss vom 27. August a.a.O. ; OLG Celle, Beschluss vom 15. Mai 2013 - 322 SsBs 108/13, Abs. 25, in juris; abgedruckt in DAR 2013, 480 f).
  • OLG Schleswig, 27.08.2015 - 2 Ss OWi 95/15

    Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr: Überschreitung des zulässigen

    Danach ist der Nettovergütungsbetrag als Verfallsbetrag anzusetzen, den ein Unternehmen für einen Transport erhalten hat, wenn bei Durchführung der Transportfahrt mit einem LKW-Zug das zulässige Gesamtgewicht überschritten ist (OLG Hamburg, NStZ 2014, 340; OLG Celle, NZV 2013, 610).
  • OLG Karlsruhe, 28.07.2021 - 2 Rb 35 Ss 414/21

    Bestimmung des Erlangten für einen unter Verletzung bußgeldbewehrter Vorschriften

    (1) Das Oberlandesgericht Celle (Beschluss vom 30.8.2011 - 322 SsBs 175/11 = DAR 2011, 642; Beschluss vom 15.5.2013 - 322 SsBs 108/13 = DAR 2013, 480) und dem folgend das Oberlandesgericht Hamburg (Beschluss vom 2.1.20214 - 2 - 43/13 (RB) = NStZ 2014, 340) unterschieden danach, ob es sich bei der nicht beachteten behördlichen Kontrollbefugnis um ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt oder aber ein repressives Verbot mit Befreiungsvorbehalt handelt und ordneten die Ausnahmegenehmigung nach §§ 29 Abs. 3 Satz 1 StVO, 70 StVZO als Letzteres ein.
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