Rechtsprechung
   OLG Celle, 15.07.1994 - 6 U 194/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,12902
OLG Celle, 15.07.1994 - 6 U 194/92 (https://dejure.org/1994,12902)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.07.1994 - 6 U 194/92 (https://dejure.org/1994,12902)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Juli 1994 - 6 U 194/92 (https://dejure.org/1994,12902)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,12902) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 635 BGB ; § 638 BGB
    Schadenersatzanspruch gegen Architekten wegen Einsturzes der Decke einer Mehrzweckhalle; Pflichten im Rahmen der vertraglich übernommenen Bauaufsicht; Überprüfung der Handwerksgerechtigkeit der Bauausführung; Abgehängte Decken oder Deckenunterkonstruktionen als kritische ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatzanspruch gegen Architekten wegen Einsturzes der Decke einer Mehrzweckhalle; Pflichten im Rahmen der vertraglich übernommenen Bauaufsicht; Überprüfung der Handwerksgerechtigkeit der Bauausführung; Abgehängte Decken oder Deckenunterkonstruktionen als kritische ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.03.1992 - VII ZR 5/91

    Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche bei arbeitsteiliger

    Auszug aus OLG Celle, 15.07.1994 - 6 U 194/92
    Darin liege ein so schwerer Mangel auch des Architektenwerkes, daß die Kenntnis des Beklagten vom Vorhandensein des Mangels indiziert werde mit der Folge, daß nicht die Verjährungsfrist des § 638 BGB gelte, sondern eine 30jährige Verjährungsfrist (entsprechend den Grundsätzen in BGH NJW 1992, 1754/1755).

    Darüber hinaus haftet der Werkunternehmer aber auch für die Kenntnis oder Unkenntnis solcher Mitarbeiter, die - wie hier der Zeuge ... durch den Beklagten zu 1 - mit der Prüfung des (Bau-)Werkes auf Mangelfreiheit betraut sind (hier dadurch, daß der Beklagte zu 1 dem Zeugen ... eigenverantwortlich die Durchführung der Bauaufsicht überlassen hat) und allein ihr Wissen und ihre Mitteilung den Unternehmer in den Stand setzen, seine Offenbarungspflicht gegenüber dem Besteller zu erfüllen (BGH NJW 1992, 1754).

    Hat der Unternehmer also die Überwachung und Prüfung des Werkes nicht oder nicht richtig organisiert und wäre der Mangel bei richtiger Organisation entdeckt worden, ist der Bauherr so zu stellen, als wäre der Mangel dem Werkunternehmer (hier dem beklagten Architekten) bei Ablieferung des Werkes (hier des Architektenwerkes) bekannt gewesen; in diesem Fall verjähren die Gewährleistungsansprüche des Bauherrn erst nach 30 Jahren (BGH NJW 1992, 1754 (1755) [BGH 12.03.1992 - VII ZR 5/91] ).

  • BGH, 11.03.1982 - VII ZR 128/81

    Ansprüche des Bauherrn wegen unvollständiger Leistungserbringung durch den

    Auszug aus OLG Celle, 15.07.1994 - 6 U 194/92
    Sie hat damit die bis dahin erbrachten Leistungen (also auch die Bauaufsicht gemäß Leistungsphase 8) gebilligt und abgenommen (vgl. BGH Baurecht 1982, 290 (293); OLG München NJW-RR 1988, 85 (86) [OLG München 27.03.1987 - 14 U 481/86] ), so daß die Verjährungsfrist 1988 ablief.

    Er muß deshalb die organisatorischen Voraussetzungen schaffen, um sachgerecht beurteilen zu können, ob das fertiggestellte Werk, das beim Architektenvertrag im Bauwerk verkörpert wird (BGH BauR 1982, 290 (293)), bei Ablieferung keinen Fehler aufweist.

  • OLG München, 27.03.1987 - 14 U 481/86
    Auszug aus OLG Celle, 15.07.1994 - 6 U 194/92
    Sie hat damit die bis dahin erbrachten Leistungen (also auch die Bauaufsicht gemäß Leistungsphase 8) gebilligt und abgenommen (vgl. BGH Baurecht 1982, 290 (293); OLG München NJW-RR 1988, 85 (86) [OLG München 27.03.1987 - 14 U 481/86] ), so daß die Verjährungsfrist 1988 ablief.
  • BGH, 11.03.1971 - VII ZR 132/69

    Architektenvertrag: Sorgfaltspflicht des Architekten als örtlichem Bauleiter;

    Auszug aus OLG Celle, 15.07.1994 - 6 U 194/92
    Ein solch kritischer Bauabschnitt ist - auch wenn hierdurch die eigentliche Statik des betreffenden Bauvorhabens nicht berührt wird - die Befestigung abgehängter Decken, und zwar nicht nur nach der Rechtsprechung des BGH (s. hierzu BGH BauR 1971, 131 (132)), sondern auch nach ständiger Rechtsprechung des Senats.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht