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   OLG Celle, 15.09.2010 - 31 HEs 10/10   

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OLG Celle, 15.09.2010 - 31 HEs 10/10 (https://dejure.org/2010,9181)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.09.2010 - 31 HEs 10/10 (https://dejure.org/2010,9181)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. September 2010 - 31 HEs 10/10 (https://dejure.org/2010,9181)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Weltrechtsprinzip bei Betäubungsmittelvertrieb: Anforderungen an das Vorliegen legitimierender Anknüpfungstatsachen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; § 6 Nr. 5 StGB; § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO; § 121 Abs. 1 StPO
    Legitimierende Anknüpfungstatsachen beim Vertrieb von Betäubungsmitteln nach dem Weltrechtsprinzip; Ergreifung in Deutschland nach Auslieferung; Einführen von Betäubungsmitteln; Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus [Fluchtgefahr]

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Legitimierende Anknüpfungstatsachen beim Vertrieb von Betäubungsmitteln nach dem Weltrechtsprinzip; Ergreifung in Deutschland nach Auslieferung; Einführen von Betäubungsmitteln; Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus [Fluchtgefahr]

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Legitimierende Anknüpfungstatsachen beim Vertrieb von Betäubungsmitteln nach dem Weltrechtsprinzip; Ergreifung in Deutschland nach Auslieferung; Einführen von Betäubungsmitteln; Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus [Fluchtgefahr]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 54 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 08.04.1987 - 3 StR 11/87

    Auslieferung wegen einer im Ausland begangenen Betäubungsmittelstraftat;

    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2010 - 31 HEs 10/10
    Auch die zum Teil über den Wortlaut des § 6 Nr. 5 StGB hinaus für eine Ausdehnung der deutschen Strafgewalt auf Auslandstaten geforderten legitimierenden Anknüpfungstatsachen (vgl. BGHSt 27, 30; 34, 334; 45, 64; BGH NStZ 1999, 236; zustimmend für § 6 Nrn. 2 bis 8 LK-Werle/Jeßberger, StGB 12. Aufl. § 6 Rn. 35) sind im vorliegenden Fall gegeben.

    Als legitimierende Anknüpfungstatsache genügt es regelmäßig, wenn der Beschuldigte - wie hier - im Inland ergriffen worden ist; dass der Ergreifung eine Auslieferung vorausgegangen ist, steht dem nicht entgegen (vgl. BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Februar 1998 - 1 HEs 37/98 - juris; offengelassen in BGHSt 34, 334).

    Weiterhin ist anerkannt, dass eine legitimierende Inlandsberührung vorliegt, wenn im Ausland vertriebenes Rauschgift anschließend in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt wurde (BGHSt 34, 334; LK-Werle/Jeßberger aaO Rn. 29).

  • BGH, 12.11.1991 - 1 StR 328/91

    Reichweite der Anordnung des Verfalls

    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2010 - 31 HEs 10/10
    Es kann daher dahinstehen, ob es wirklich solcher Anknüpfungstatsachen bedarf (zweifelnd BGHSt 46, 292; offengelassen in BVerfG NJW 2001, 1848; BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2; ablehnend Sch/Sch-Eser, StGB 28. Aufl. Vor §§ 3-9 Rn. 20; MüKo-Ambos, StGB § 6 Rn. 15).

    Als legitimierende Anknüpfungstatsache genügt es regelmäßig, wenn der Beschuldigte - wie hier - im Inland ergriffen worden ist; dass der Ergreifung eine Auslieferung vorausgegangen ist, steht dem nicht entgegen (vgl. BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Februar 1998 - 1 HEs 37/98 - juris; offengelassen in BGHSt 34, 334).

    Ein Inlandsbezug besteht hier auch deshalb, weil die Auslandstaten mit Inlandstaten eng verknüpft sind (vgl. BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2).

  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2010 - 31 HEs 10/10
    Der verfassungsrechtliche Freiheitsanspruch aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG des noch nicht verurteilten Beschuldigten ist den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten, wobei sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft vergrößert (vgl. BVerfGE 20, 45, 49 ff.; 36, 264; 53, 152, 158 ff.; BVerfG StV 2007, 369; 2006, 248 und 703; weitere Nachw. bei Pieroth/Hartmann, StV 2008, 277).

    Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann entsprochen, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (BVerfGE 20, 45, 50; NJW 2003, 2895; OLG Brandenburg StV 2000, 37; OLG Köln StV 1999, 40; OLG Düsseldorf NJW 1996, 2587; OLG Frankfurt StV 1995, 423; OLG Hamm StV 2000, 90, 91).

  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2010 - 31 HEs 10/10
    Der verfassungsrechtliche Freiheitsanspruch aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG des noch nicht verurteilten Beschuldigten ist den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten, wobei sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft vergrößert (vgl. BVerfGE 20, 45, 49 ff.; 36, 264; 53, 152, 158 ff.; BVerfG StV 2007, 369; 2006, 248 und 703; weitere Nachw. bei Pieroth/Hartmann, StV 2008, 277).

    Die Bestimmung des § 121 Abs. 1 StPO, die eine Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus somit nur in begrenztem Umfange zulässt, ist dementsprechend eng auszulegen (vgl. BVerfGE 36, 264, 271; 53, 152, 158 ff.).

  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2010 - 31 HEs 10/10
    Der verfassungsrechtliche Freiheitsanspruch aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG des noch nicht verurteilten Beschuldigten ist den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten, wobei sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft vergrößert (vgl. BVerfGE 20, 45, 49 ff.; 36, 264; 53, 152, 158 ff.; BVerfG StV 2007, 369; 2006, 248 und 703; weitere Nachw. bei Pieroth/Hartmann, StV 2008, 277).

    Die Bestimmung des § 121 Abs. 1 StPO, die eine Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus somit nur in begrenztem Umfange zulässt, ist dementsprechend eng auszulegen (vgl. BVerfGE 36, 264, 271; 53, 152, 158 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 26.02.1998 - 1 Ws 51/98
    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2010 - 31 HEs 10/10
    Denn im Falle konkret bestimmbarer Einfuhren wären bereits die Voraussetzungen der §§ 3, 9 Abs. 1 StGB für eine primäre Verfolgungs- und Ahndungskompetenz der deutschen Strafverfolgungsorgane gegeben (vgl. OLG Karlsruhe StV 1998, 602).

    Die Anwerbung von Rauschgiftkurieren für Auslandstaten im Inland rechtfertigt ebenfalls das Eingreifen der deutschen Strafgewalt (vgl. OLG Karlsruhe StV 1998, 602; Satzger in Satzger/Schmitt/Widmaier, StGB § 6 Rn. 8).

  • OLG Frankfurt, 24.02.1995 - 1 HEs 424/94

    Haftfortdauer; Wichtiger Grund; Teilanklage; Abschlußreife der Ermittlungen

    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2010 - 31 HEs 10/10
    Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann entsprochen, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (BVerfGE 20, 45, 50; NJW 2003, 2895; OLG Brandenburg StV 2000, 37; OLG Köln StV 1999, 40; OLG Düsseldorf NJW 1996, 2587; OLG Frankfurt StV 1995, 423; OLG Hamm StV 2000, 90, 91).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.1996 - 2 Ws 86/96
    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2010 - 31 HEs 10/10
    Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann entsprochen, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (BVerfGE 20, 45, 50; NJW 2003, 2895; OLG Brandenburg StV 2000, 37; OLG Köln StV 1999, 40; OLG Düsseldorf NJW 1996, 2587; OLG Frankfurt StV 1995, 423; OLG Hamm StV 2000, 90, 91).
  • BGH, 10.06.1999 - 4 StR 87/98

    Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall Lacour

    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2010 - 31 HEs 10/10
    Abgesehen davon würde eine Verfolgung derselben Taten durch die Niederlande sowohl nach Art. 54 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) als auch nach Art. 1 des Übereinkommens zwischen den Mitgliedsstaaten der EG über das Verbot der doppelten Strafverfolgung (EG-ne bis in idem-Übk) als auch nach Art. 50 der EU-Grundrechtscharta nur dann einer Verfolgbarkeit in Deutschland entgegenstehen, soweit in den Niederlanden bereits ein rechtskräftiges Urteil ergangen wäre (vgl. BGHSt 45, 123; Fischer, StGB 57. Aufl. § 51 Rn. 16 f. m.w.N.).
  • OLG Köln, 06.10.1998 - HEs 129/98
    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2010 - 31 HEs 10/10
    Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann entsprochen, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (BVerfGE 20, 45, 50; NJW 2003, 2895; OLG Brandenburg StV 2000, 37; OLG Köln StV 1999, 40; OLG Düsseldorf NJW 1996, 2587; OLG Frankfurt StV 1995, 423; OLG Hamm StV 2000, 90, 91).
  • OLG Brandenburg, 20.07.1999 - 2 (3) HEs 28/99

    Aufhebung eines Haftbefehls bei unnötiger Verzögerung der Anklageerhebung;

  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 489/07

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft (erste besondere Haftprüfung; Tatverdacht

  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 170/06

    Untersuchungshaft (Verhältnismäßigkeit); Beschleunigungsgebot (Haftsache);

  • OLG Hamm, 21.10.1999 - 2 BL 169/99

    Strafprozeßrecht: Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate

  • BVerfG, 06.05.2003 - 2 BvR 530/03

    Zur Frage, wann ein die Fortdauer der Untersuchungshaft rechtfertigender

  • BVerfG, 12.12.2000 - 2 BvR 1290/99

    Völkermord vor deutschen Gerichten

  • BGH, 20.10.1976 - 3 StR 298/76

    Verurteilung wegen fortgesetzten Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz in

  • OLG Karlsruhe, 26.02.1998 - 1 HEs 37/98

    Geltungsbereich - Auslandstaten gegen international geschützte Rechtsgüter:

  • BGH, 21.02.2001 - 3 StR 372/00

    Völkerrechtliche Strafverfolgungspflicht

  • BGH, 30.04.1999 - 3 StR 215/98

    Völkermord und Weltrechtsprinzip

  • BGH, 11.12.1998 - 2 ARs 499/98

    Bestimmung eines zuständigen Gerichts nach § 13 a Strafpzozeßordnung (StPO);

  • BGH, 18.03.2015 - 2 StR 96/14

    Anfragebeschluss zur Ausdehnung der deutschen Strafgewalt auf Auslandstaten

    a) Der Bundesgerichtshof hat bisher die Notwendigkeit eines Inlandsbezuges im Rahmen des § 6 Nr. 5 StGB zumeist mit der Erwägung offengelassen, dass der zu Grunde liegende Sachverhalt einen solchen aufweise, wobei alle Strafsenate, die sich mit dieser Problematik zu befassen hatten, eine Neigung zu diesem Erfordernis zu erkennen gegeben haben (vgl. BGH, Urteile vom 12. November 1991 - 1 StR 328/91, BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2, vom 8. April 1987 - 3 StR 11/87, BGHSt 34, 334, 336, und vom 20. Oktober 1976 - 3 StR 298/76, BGHSt 27, 30, 33; vgl. auch BVerfG, NJW 2001, 1848, 1853; OLG Celle, Beschluss vom 15. September 2010 - 31 HEs 10/10, OLGSt StGB § 6 Nr. 3, insoweit in NStZ-RR 2011, 54 nicht abgedruckt).
  • OLG Naumburg, 12.12.2022 - 1 AR 119/22

    Auslieferung eines spanischen Staatsangehörigen von Deutschland an Peru zur

    Soweit über den Wortlaut des § 6 Nr. 5 StGB hinaus für eine Ausdehnung der deutschen Strafgewalt auf Auslandstaten legitimierende Anknüpfungstatsachen gefordert werden (vgl. zum Streitstand nur OLG Celle, Beschluss vom 15. September 2010, 31 HEs 10/10 - zitiert nach juris), liegen auch diese unzweifelhaft vor.
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